Die freundliche Lieferfrau fährt einen Elektroroller im öffentlichen Park.
8. April 2024 | von Regula Müller

E-Scooter: Führerschein, Strassenzulassung und Sicherheit

Möchtest du wissen, ob du auf Schweizer Strassen für das Fahren eines Elektro-Scooters einen Führerschein brauchst oder worauf du beim Kauf eines solchen achten musst? Und möchtest du sicher und verantwortungsbewusst mit deinem Elektro-Roller im Strassenverkehr unterwegs sein? Dann findest du hier Fakten und Tipps.

Inhalt

      Diese Regeln gelten beim Fahren eines Scooters in der Schweiz

      In der Schweiz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren einen Elektro-Scooter auf der Strasse fahren. Ein spezieller Führerschein ist dafür nicht nötig. Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren muss ein Führerschein der Kategorie M oder G vorgezeigt werden können. Selbstverständlich müssen E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen auf der Strasse die geltenden Verkehrsregeln einhalten. Denn mit dem Elektro-Roller darf überall da gefahren werden, wo auch das Velo zugelassen ist. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Mit dem Elektro-Scooter liegt die maximal erlaubte Geschwindigkeit bei 20 km/h beziehungsweise bis 25 km/h mit Tretunterstützung. In der Schweiz gelten in Bezug auf Alkohol für Elektro-Roller genau dieselben Regeln wie für Motorräder und Velos. Wer betrunken fährt, muss mit Strafen rechnen. Dabei wird in der Schweiz unterschieden zwischen Angetrunkenheit (0,5 bis 0,79 Promille) und qualifizierter Alkoholkonzentration (ab 0,8 Promille). Bei Angetrunkenheit drohen Verwarnung oder Geldbussen. Bei stärkeren Alkoholkonzentrationen können Geldstrafen, Ausweisentzug und in besonders schlimmen Fällen sogar Freiheitsentzug drohen.

      Du willst einen E-Scooter kaufen? Darauf musst du für die Strassenzulassung achten.

      Damit der E-Scooter eine Strassenzulassung in der Schweiz in Form einer gültigen Betriebserlaubnis bekommt, muss er bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

      • Beleuchtung und Reflektoren: E-Trottis müssen über eine funktionierende Beleuchtung (Front- und Rücklicht) verfügen. Reflektoren sind nicht obligatorisch, helfen aber zusätzlich, um im Dunkeln gut sichtbar zu sein.
      • Bremsen: Es müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein. Eine davon muss als Reibungsbremse funktionieren.
      • Glocke: Als akustisches Warnsignal ist nur eine Glocke zulässig
      • Rückspiegel: Der Rückspiegel ist nicht obligatorisch. Er unterstützt aber, den E-Scooter-Fahrer oder die -Fahrerin eine ausreichende Sicht nach hinten zu ermöglicht.
      • Höchstgeschwindigkeit: Elektroroller dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h beziehungsweise bis 25 km/h mit Tretunterstützung haben. Modelle, die schneller fahren können, gelten als motorisierte Fahrzeuge und benötigen eine Zulassung sowie eine Haftpflichtversicherung.
      • Elektrischer Antrieb: Der Antrieb des E-Scooters muss rein elektrisch sein. Verbrennungsmotoren sind nicht erlaubt.
      • Leistungsbegrenzung: Die maximale Nenndauerleistung des Motors darf 500 Watt nicht überschreiten.

      Sind diese Punkt beim E-Scooter deiner Wahl nicht erfüllt, darfst du ihn in der Schweiz ausschliesslich auf privatem Gelände (eigenes Grundstück oder Firmengelände) fahren.

      Der Akku des Elektrorollers beeinflusst die Reichweite

      Für viele Menschen ist beim Kauf eine E-Scooters die Reichweite ein wichtiges Kriterium. Die Reichweite gibt an, wie weit du mit einer Akkuladung fahren kannst. Diese ist abhängig von der Akkukapazität, vom Gewicht der Fahrerin oder des Fahrers und der Fahrstrecke. Die meisten guten E-Scooter haben eine Akkukapazität von 300 bis 400 Wattstunden. Sehr günstige auch weniger als 200 Wattstunden. Teurere E-Scooter erreichen eine Reichweite von 30 bis 60 Kilometer. Günstigere Modelle können mit einem vollen Akku zwischen 15 und 30 Kilometern weit fahren.

      E-Scooter: Unfallzahlen explodieren

      E-Roller sind praktisch, einfach zu transportieren und günstig im Unterhalt. Daher steigt das Gefährt in der Beliebtheitsskala stetig an und somit auch die Unfälle. Im Jahr 2021 passierten gemäss den Zahlen der Schweizer Unfallversicherer rund 2300 Unfälle mit E-Trottinetts. Im Jahr 2018 waren es noch deren 100.

      So schützt du dich vor Unfällen mit dem Scooter

      Obwohl derzeit keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die Suva das Tragen eines Helms. Wie beim Velofahren dient dieser als Schutz bei Unfällen. Das Risiko einer Kopfverletzung kann dadurch halbiert werden. Zum optimalen Schutz muss der Helm aber richtig getragen werden. Ebenso wie beim Fahrradfahren ist vorausschauendes Fahren zentral, damit die Gefahren rechtzeitig erkannt und vermieden werden können. Während der Fahrt auf dem Elektro-Scooter sollen Handy und Kopfhörer in der Tasche bleiben. Ablenkungen stören die Konzentration, welche im Strassenverkehr unerlässlich ist. Zusätzlich ist es ratsam, regelmässig die Bremsen und den Akku des Rollers zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss funktionieren.

      5 Tipps für eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter

      1. Nie zu zweit: E-Roller sind keine Gruppengefährte und nur für den Transport von einer Person konzipiert.
      2. Fahre vorausschauend und rücksichtsvoll: Auf dem E-Scooter soll man seine Fahrweise dem Terrain und seinem Fahrkönnen anpassen und Rücksicht nehmen auf andere Verkehrsteilnehmende.
      3. Helm auf: Ist man auf zwei Rädern unterwegs, sollte ein Helm getragen werden.
      4. Keine Kopfhörer, kein Handy: Diese lenken ab und erschweren es, andere Verkehrsteilnehmende rechtzeitig zu bemerken.
      5. Mach dich sichtbar: Licht ist Pflicht, auch tagsüber. Zudem empfehlen wir Reflektoren am E-Scooter, helle Kleidung und eine Leuchtweste.

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