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Versicherungsmedizin

Die Suva hat eine versicherungsmedizinische Abteilung, in der Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner beratend tätig sind. Sie unterstützen das Schadenmanagement bei der Erfüllung seiner gesetzlich definierten Aufgaben und bei der Vernetzung aller Beteiligten: verunfallte Personen, Betriebe und Leistungserbringende.

Beratung und Kontakt

Inhalt

Kurz und bündig

Die Versicherungsmedizin der Suva berät verunfallte Personen, Arbeitgebende und Leistungserbringende ergebnis-offen zu Unfallfolgen, Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung.

  • neutral und unabhängig: Beurteilungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen in Anwendung des aktuellen Standes der Medizin und ohne wirtschaftliche Vorgaben.
  • Beratung für alle Beteiligten: Verunfallte, Betriebe, Ärztinnen und Therapeuten erhalten umfassende Beratungen.
  • Klärung der Arbeitsfähigkeit: Einschätzung zu Belastbarkeit, Heilungsverlauf und Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Untersuchungen bei Bedarf: Wenn aus einer Untersuchung zusätzliche Informationen zu erwarten sind, welche für die Beurteilung notwendig sind.
  • keine Behandlung: Die Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner führen keine medizinischen Behandlungen durch.

Auftrag der Versicherungsmedizin

Ärztinnen und Ärzte der Versicherungsmedizin stehen verunfallten Personen, Arbeitgebenden und Leistungserbringenden für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Die Versicherungsmedizin berät auch die Mitarbeitenden der Schadenabwicklung, beispielsweise die Fallführenden, die Case Manager und die Rechtsabteilung. Die Beratung erfolgt schriftlich oder mündlich.

Wer sich beraten lassen kann

Die Versicherungsmedizin kann als unabhängige Stelle von unterschiedlichen Seiten beigezogen werden. Versicherungsmedizinische Beurteilungen basieren auf medizinischen Akten. Die Ärztinnen und Ärzte der Versicherungsmedizin untersuchen versicherte Personen nur dann, wenn ihnen Informationen fehlen, die sie zum Beantworten versicherungsmedizinischer Fragen benötigen.

Verunfallte und Arbeitgebende

Arbeitgebende oder Verunfallte können Fragen haben, ob und wie schnell die Rückkehr an den Arbeitsplatz sinnvoll und machbar ist. In solchen Fällen beurteilen unsere rund 100 Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner die gesundheitsbedingten funktionellen Fähigkeiten und Einschränkungen der verunfallten Person.  

Häufige Fragen und Antworten

Eine Zweit-Beurteilung des vorgeschlagenen diagnostisch-/therapeutischen Vorgehens kann Sie auf Ihrem Weg zur Heilung unterstützen. 

Beispiel: Sie stehen vor der herausfordernden Entscheidung, ob Sie die empfohlene Operation durchführen lassen möchten. Ihre Suva verfügt über interne Fachkräfte wie auch Zugang zu externen Spezialistinnen und Spezialisten, welche Sie hier unterstützen können.

Sie dürfen uns für die Klärung dieser Fragen kontaktieren. Unsere Spezialisten und Spezialistinnen der Schadenabwicklung verfügen über alle notwendigen Kompetenzen. Die Versicherungsmedizin ist ein Teil davon.

Beispiel: Eine vorgesehene Operation bringt einen erneuten Arbeitsausfall mit sich. Auch im Alltag stellen sich Herausforderungen. Sie haben viele Fragen. Ihre Suva kann Sie mit ihrem interdisziplinären Schadenmanagement in der Einordnung dieser Fragen und Finden von Antworten für Ihren nächsten Schritt unterstützen.

Eine versicherungsmedizinische Beurteilung der gesundheitsbedingten Einschränkungen rsp. der Rest-Leistungsfähigkeiten ist sinnvoll, wenn unklar ist, welche Aufgaben betroffene Mitarbeitende nach einem Unfall übernehmen können und wie die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz gestaltet werden soll.

Beispiel: Mitarbeitende möchten zurückkehren, fühlen sich aber noch eingeschränkt. Die Versicherungsmedizin unterstützt mit einer neutralen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.

Ja, wenn die Suva oder Ihre Arbeitgeberin eine Untersuchung veranlasst, ist diese zur korrekten Beurteilung des Versicherungsfalls erforderlich. Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen Ihren Gesundheitszustand neutral und objektiv, um Ihre Arbeitsfähigkeit, Unfallfolgen oder den Heilungsverlauf zu bewerten. Wenn Sie die Untersuchung ablehnen, kann dies den Ablauf verzögern und die Suva muss unter Umständen ohne neutrale Einschätzung entscheiden.

Eine versicherungsmedizinische Beratung durch die Suva ist für die versicherten Betriebe sowie für versicherte Personen kostenlos. Egal ob die Suva die Beratung veranlasst oder ob Sie als Betrieb oder versicherte Person die Beratung anfragen.

Wenn Sie als verunfallte Person eine Zweitmeinung bei einem anderen Leistungserbringenden wünschen, so kontaktieren Sie uns.

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.

Leistungserbringende 

Behandelnde Fachärztinnen und -ärzte sind für die korrekte Diagnose und Therapie zuständig. Die Aufgabe der Versicherungsmedizin hingegen ist es, die medizinischen Akten zu prüfen und versicherungsmedizinisch zu bewerten. Sie beurteilen, inwiefern ein Gesundheitsschaden mit dem Unfall zusammenhängt.

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können sich bei Fragen und Anliegen über das zuständige Kompetenz-Center Schaden an die Versicherungsmedizin wenden.

Suva

Innerhalb der Suva unterstützt der versicherungsmedizinische Dienst die effiziente und kompetente Schadenabwicklung im Interesse der möglichst raschen Wiedereingliederung der Versicherten. Sachbearbeitende oder Case Manager der Suva können sich bei medizinischen Fragen an die Versicherungsmedizin wenden. Dadurch gewinnen sie im Hinblick auf die weitere Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung wertvolle Informationen. Die Beurteilungen der Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner  fliessen in den Leistungsentscheid der Suva ein. In besonders komplexen Fällen zieht die Suva externe Gutachtende bei.  

Beratung und Kontakt 

Sie wünschen eine Beratung, haben Fragen oder ein anderes Anliegen? Über das Kompetenz-Center Schaden erreichen Sie die Versicherungsmedizin.

Wählen Sie die Region gemäss Ihrem Arbeitsort oder Praxisstandort.

Funktionen der Versicherungsmedizin

  • Ärztinnen und Ärzte der Versicherungsmedizin sind fachlich spezialisiert, z. B. in der Orthopädie, Chirurgie, Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie, Ophthalmologie oder Inneren Medizin. Sie verfügen alle über fundiertes Wissen in der Versicherungsmedizin. Sie vermitteln zwischen Patientinnen und Patienten, behandelnden Ärztinnen und Ärzten und der Versicherung.
  • Versicherungsmedizinerinnen und Versicherungsmediziner beantworten medizinische und versicherungsmedizinische Fragen, formulieren therapeutische Vorschläge, beurteilen die Arbeitsfähigkeit, stellen Unfallfolgen fest und übernehmen Beratungen. Sie untersuchen die Patientinnen und Patienten, wenn die versicherungsmedizinische Untersuchung neue Erkenntnisse liefern kann, die aus den Akten nicht hervorgehen.
  • Sie beraten Fallmanagerinnen oder -manager und Sachbearbeitende der Suva in medizinischen Fragen und wirken bei der Koordinierung von Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmassnahmen mit.
  • Patientinnen und Patienten werden den Versicherungsmedizinerinnen und -medizinern meist durch unser Schadenmanagement zugewiesen. Es kommt auch vor, dass die behandelnde Ärzteschaft, verunfallte Personen oder die Arbeitgebenden eine versicherungsmedizinische Untersuchung wünschen.
  • Unsere Versicherungsmedizinerinnen und -mediziner führen keine Behandlungen durch. Sie beurteilen medizinische Sachverhalte unabhängig im versicherungsmedizinischen Kontext und beraten versicherte Personen und versicherte Betriebe.

Versicherungsmedizin handelt unabhängig

Die Ärztinnen und Ärzte unserer Versicherungsmedizin handeln in ihren Beurteilungen unabhängig und sind zu Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sind ausdrücklich nicht an wirtschaftliche Zielvorgaben des Risikogeschäfts gebunden. Massgebend für ihre Arbeit sind Qualität und termingerechte, ergebnisoffene medizinische Unterstützung des Schadenmanagements. Organisatorisch sind sie rein ärztlich aufgestellt und unterstehen der Leitung des Chefarztes Dr. med. Josef Grab.

Die Suva hat in der Schweiz auf dem Gebiet der Versicherungsmedizin Pionierarbeit geleistet. Sie setzt sich für die Qualität bei versicherungsmedizinischen Beurteilungen und Stellungnahmen ein. 

 

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Dr. med. Josef Grab, Chefarzt Versicherungsmedizin

«Unabhängiges Beurteilen und Beraten ist unsere kostbarste Währung. Tagtäglich sind wir uns dieser Verantwortung bewusst und verhindern so Gefälligkeitsbeurteilungen.»

Downloads und Bestellungen

Hinweis: Eine Tabelle über Integritätsschäden mit der Nr. 20 gibt es nicht.

Digitaler Datenaustausch mit der Suva

Als Leistungserbringende haben Sie verschiedene Möglichkeiten zur einfachen Kommunikation und zum Datenaustausch mit der Suva und der Versicherungsmedizin.

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