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Arbeitsmedizin: Das sind unsere Aufgaben und Pflichten

Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin sind sowohl als ASA-Spezialisten und  Betriebsmediziner als auch im Rahmen von Behörden, Versicherungen und Durchführungsorganen tätig. Im Folgenden erläutern wir, welche Aufgaben die Arbeitsmedizin in der Suva hat und welche Entscheidungen in unsere Verantwortung fallen.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Arbeitsmedizin der Suva hat den Auftrag, Gesundheitsschäden durch berufliche Einflüsse frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und, wenn nötig, zu beurteilen. Ziel ist es, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Erwerbstätigen langfristig zu schützen und berufsbedingte Erkrankungen wirksam zu vermeiden.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Kontrolle und Durchsetzung: Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Gesundheitsschutz.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Organisation und Finanzierung medizinischer Abklärungen bei gesundheitlichen Risiken.
  • Eignungsbeurteilungen: Prüfung, ob gefährdete Mitarbeitende eine Tätigkeit weiterhin ausüben dürfen.
  • Grenzwerte: Festlegung von Expositionsgrenzen für schädliche Einwirkungen.
  • Begutachtung von Berufskrankheiten: Medizinische Beurteilung von Krankheitsursachen zur Anerkennung als Berufserkrankung.
  • Weiterbildung: Ausbildung und Vernetzung von Fachärztinnen und -ärzten für Arbeitsmedizin.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Enge Kooperation mit Betrieben, ASA-Spezialisten und weiteren Fachstellen.

 

Ziele und Aufgaben der Arbeitsmedizin:

Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Erwerbstätigen in der Schweiz langfristig zu schützen und berufsbedingte Erkrankungen wirksam zu verhindern.

Als Fachbereich mit gesetzlichem Auftrag sorgt sie dafür, dass Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt, umfassend bewertet und durch gezielte Massnahmen nachhaltig reduziert werden. Dabei arbeitet die Suva eng mit Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und medizinischen Fachpersonen zusammen – stets mit dem Fokus auf Prävention, Schutz und individuelle Betreuung.

Gesetzlicher Auftrag – Pflichten und Aufgaben der Suva

Die Suva übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen vier zentrale Aufgaben zur Verhütung von Berufskrankheiten in Schweizer Betrieben:

Kontrolle und Durchsetzung

Wir überwachen, ob Betriebe die gesetzlichen Vorgaben – wie die Verordnung VUV  oder die EKAS-Richtlinien – korrekt umsetzen. Damit stellen wir sicher, dass die Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz verbindlich Anwendung finden. Dies erfolgt im Rahmen obligatorischer Vorsorgeuntersuchungen bei hohen Risiken sowie bei Betriebsbesuchen im Schadenfall.

Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Zur Verhütung von Berufskrankheiten und wenn konkrete Expositionen gegenüber gesundheitsschädlichen Stoffen oder Einflüssen bestehen, veranlassen wir notwendige Vorsorgeuntersuchungen – inklusive Kostenübernahme. So erkennen wir Risiken frühzeitig und schützen gezielt vor Berufskrankheiten.

Beurteilung der Eignung für gefährdende Tätigkeiten

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen prüfen wir, ob Mitarbeitende erste Anzeichen einer Gesundheitsgefährdung zeigen oder ob sie trotz vorhandener Gefährdung eine Tätigkeit ausüben dürfen, d. h., ob sie geeignet sind oder ob eine Nichteignung verfügt werden muss. Diese Massnahme dient dem individuellen Schutz der betroffenen Person sowie der kollektiven Prävention im gesamten Betrieb.

Festlegung von Grenzwerten

Wir definieren maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (z. B. MAK- und BAT-Werte), die in der Praxis als technische Normen gelten. Diese Grenzwerte bilden die Basis für einen wirksamen Schutz vor schädlichen Stoffen, physikalischen Einwirkungen und anderen berufsbedingten Gesundheitsgefahren.

Arbeitsmedizin im Auftrag der Versicherer

Die Suva übernimmt als Unfallversicherer eine zentrale Rolle bei der Beurteilung und Anerkennung von Berufskrankheiten.

Begutachtung von Berufskrankheiten

Die Abteilung Arbeitsmedizin der Suva führt medizinische Beurteilungen durch, um festzustellen, ob eine Erkrankung medizinisch als berufskausal einzustufen ist und somit für eine Anerkennung als Berufserkrankung empfohlen werden kann. Dabei werden die spezifischen Einwirkungen am Arbeitsplatz – wie chemische, biologische oder physikalische Faktoren – analysiert und mit den gesundheitlichen Beschwerden der betroffenen Person in Zusammenhang gebracht. Das Ziel besteht darin, eine fundierte medizinische Einschätzung zu liefern, die als Grundlage für die versicherungsrechtliche Anerkennung dient.

Prüfung der Kausalität

Ein wesentlicher Bestandteil der Begutachtung ist die Prüfung der Kausalität. Dabei wird bewertet, ob ein ausreichender ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung besteht (ausschliesslich, vorwiegend oder stark überwiegend, gemäss UVG Art. 9 Abs. 1 und 2 ). Die Suva berücksichtigt dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben, um zu bestimmen, ob die berufliche Exposition massgeblich zur Entstehung der Krankheit beigetragen hat. Diese Bewertung ist entscheidend für die Anerkennung als Berufskrankheit und die damit verbundenen Leistungen.

Fortbildung und Weiterbildung

Die Arbeitsmedizin der Suva ist aktiv in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Arbeitsmedizinern tätig.

Wir sind eine akkreditierte Weiterbildungsstätte für Arbeitsmedizin 

In der Schweiz ist die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Arbeitsmedizin klar strukturiert. Sie wird durch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM) vorgegeben und umfasst eine mindestens fünfzehnmonatige fachspezifische Ausbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten sowie den Besuch eines anerkannten arbeitsmedizinischen Kurses. Diese Weiterbildung vermittelt umfassende Kenntnisse über arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken, Präventionsstrategien und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Fortbildung und Vernetzung

Der kontinuierliche fachliche Austausch und die Fortbildung sind für die Qualität der arbeitsmedizinischen Betreuung essenziell. Die Suva organisiert vier ganztägige arbeitsmedizinische Fortbildungen pro Jahr. An diesen Veranstaltungen nehmen Arbeitsmediziner, Hygieniker und andere Spezialisten aus der ganzen Schweiz teil, um sich über den neuesten Stand von Wissenschaft und Gesetzgebung zu informieren. Zudem engagiert sich die Suva in Netzwerken und Fachgesellschaften, um bewährte Praktiken auszutauschen und die Weiterentwicklung des Fachgebiets voranzutreiben.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Betrieben und ASA-Spezialisten

Die Suva engagiert sich im Rahmen des UVG für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei gibt es viele Themen, die über unseren gesetzlichen Auftrag hinausgehen.  Deshalb setzen wir auf enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Fachstellen und ASA-Spezialisten. Erfahren Sie, wie Unternehmen von dieser interdisziplinären Kooperation profitieren und welche Aufgaben andere Akteure im Gesundheitsschutz übernehmen.

 

Meldung einer Berufskrankheit für Ärztinnen und Ärzte im Ausnahmenfall

Im Ausnahmefall erfolgt die Meldung durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte über das Formular Schadenmeldung UVG. Das Formular ist entsprechend der regionalen Zuständigkeit an die zuständige Stelle zu senden:

Region Kantone
Mitte (suva.mitte@suva.ch) AG, BE, BS, BL, LU, NW, OW, SO, UR, ZG
Ost (suva.ost@suva.ch) AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH
Süd (suva.sud@suva.ch) TI
West (suva.ouest@suva.ch) FR, GE, JU, NE, VD, VS

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen zu arbeitsmedizinischen Themen wie Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsabklärungen und Grenzwerte am Arbeitsplatz geben Ihnen unsere spezialisierten Fachpersonen gerne Auskunft.

Kontakt aufnehmen
Senden Sie uns Ihr Anliegen schriftlich über unser Kontaktformular.

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