Prämienmassnahmen für das Jahr 2022: Informationen für Versicherte

Der Lockdown hat zu einem starken Rückgang der Unfallzahlen geführt. Obwohl die Fallkosten durchschnittlich leicht anstiegen, konnte die versicherungstechnische Rechnung mit einem markanten Überschuss abgeschlossen werden. Die entsprechenden Rückerstattungen resultieren in ausserordentlich tiefen Bruttoprämien für das Jahr 2022.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Die Versicherten der Suva profitieren 2022 dank Sondereffekten (Lockdown infolge der Covid-19-Pandemie) von historisch tiefen Bruttoprämien.
      • Informationen über die Höhe der Rückerstattungen für jede Risikoklasse finden sich in einer detaillierten Tabelle.
      • Dank guten Anlageerträgen werden für alle Risikoklassen und Versicherungszweige 15 Prozent der Nettoprämie zurückerstattet.
      • Für die Berufsunfallversicherung sind die Nettoprämien für 2022 stabil. Für die Nichtberufsunfallversicherung mussten die Nettoprämien leicht erhöht werden.
      • Die Prämienzuschläge für Verwaltungskosten und Prävention bleiben unverändert.

      Wie wird die Bruttoprämie berechnet?

      Die Bruttoprämie, die den versicherten Betrieben in Rechnung gestellt wird, besteht aus der Nettoprämie zuzüglich der Prämienzuschläge für Verwaltungskosten und Prävention und abzüglich der Erstattungen von Überschüssen aufgrund Covid-19 und von überschüssigen Anlageerträgen, wie die nachfolgende Grafik illustriert.

      Prämienberechnung 2022 Deutsch

      Lesart: Die prozentualen Zuschläge (gelb) und Erstattungen (grün) werden von der Nettoprämie (orange) berechnet. Das ergibt die Bruttoprämie (blau), die in Rechnung gestellt wird. Aufgrund der substanziellen Erstattungen sind die durchschnittlichen Bruttoprämien in der BU und NBU auf einem historischen Tiefststand.

      Wie hoch ist die Erstattungen Überschuss Covid-19?

      Der Lockdown aufgrund von Covid-19 führte zu einem markanten, ausserordentlichen Rückgang der Unfallzahlen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultierte ein deutlicher Überschuss in der versicherungstechnischen Rechnung. Dieser wird in der Berufsunfallversicherung auf CHF 108 Mio. und in der Nichtberufsunfallversicherung auf CHF 145 Mio. beziffert.

      Die Art der Erstattung dieser Überschüsse ist durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt: Sie erfolgt durch einen Abzug auf den Prämien für das Jahr 2022. Die Höhe dieses Abzuges wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb einer Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich. Die Höhe der Prozentsätze für jede Klasse ist in der Tabelle unten ersichtlich. Individuelle Erstattungen pro Betrieb oder pro Region lässt das Gesetz nicht zu.

      Erstattung in % der Nettoprämie

      Klasse

      Bezeichnung

      BUV

      NBUV

      01B

      Kies- und Zementindustrie

      15

      2

      02A

      Zementwarenfabriken

      7

      9

      06A

      Keramik und Glas

      11

      17

      10M

      Metallurgie

      24

      9

      11C

      Stahl- und Metallbau

      10

      5

      13B

      Maschinenbau

      5

      2

      13D

      Fahrzeuge Instandhaltung

      5

      4

      13E

      Karosserie

      18

      2

      15D

      Elektro- und Mikrotechnik

      17

      10

      16B

      Blech- und Metallwaren

      14

      2

      16C

      Oberflächentechnik

      7

      14

      17S

      Holzindustrie

      16

      9

      18S

      Schreinereien

      2

      9

      23C

      Kunststoff

      2

      10

      24K

      Papier, Druck und Medien

      18

      5

      28M

      Leder, Textil, Bekleidung

      17

      19

      32A

      Pharmazeutika und Chemie

      5

      17

      32F

      Chemisch-techn. Produkte

      2

      10

      36N

      Nahrungs- / Genussmittel

      12

      8

      38S

      Steinverarbeitung

      9

      5

      40M

      Öffentliche Verwaltungen

      12

      4

      41A

      Bauhauptgewerbe

      8

      8

      42B

      Forstbetriebe

      3

      0

      44D

      Malen und Gipsen

      5

      8

      44E

      Bedachungen, Fassaden

      3

      10

      45B

      Bodenleger

      9

      6

      45D

      Gebäudereinigung

      7

      10

      45G

      Gebäudetechnik

      1

      7

      45M

      Plattenleger

      7

      5

      47F

      Eisenbahn, Schifffahrt

      11

      7

      47G

      Bergbahnen

      10

      5

      49A

      Strassentransport

      3

      3

      50A

      Luftfahrt

      48

      2

      52A

      Handels- und Lagerbetriebe

      9

      7

      52D

      Recycling

      16

      1

      55A

      Energie

      4

      6

      55D

      Elektroinstallation

      6

      9

      61A

      Bundesverwaltung, Post

      8

      5

      62B

      Architektur, Ingenieure

      2

      7

      70C

      Personalverleih

      7

      7

      71A

      Soziale Institutionen

      6

      1

      Total Versicherungszweig

      7,3

      6,8

       

      Zusätzlich werden 15% der Nettoprämien in der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung rückerstattet.

      Wie hoch ist die Erstattung überschüssiger Anlageerträge?

      Die Suva erwirtschaftete 2020 eine Anlageperformance von 5,3 %. Das liegt deutlich über dem gesetzlichen Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig war auch die Bilanz der Suva per Ende 2020 solide finanziert. Das erlaubt es, Anlageerträge an die Versicherten zu erstatten, ohne die finanzielle Sicherheit der gesetzlichen Leistungsansprüche zu gefährden. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 % der Nettoprämien 2022. Sie ist für alle Klassen der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung gleich.

      Warum bleiben trotz deutlichem Rückgang der Unfälle die Nettoprämien in der Berufsunfallversicherung stabil?

      Die Nettoprämien müssen das erwartete Schadenrisiko für das Jahr 2022 decken. Sie werden pro Risikogemeinschaft in Abhängigkeit ihrer spezifischen Risikoentwicklung festgelegt.

      Schliesst man die Covid-19-Effekte aus, so veränderten sich die Heilkosten und Taggelder in den letzten Jahren insgesamt nur unwesentlich. Der technische Zinssatz, der für alle Unfallversicherer verbindlich ist, wird per 01.01.2022 von 1,5 % auf 1,0 % gesenkt. Die dadurch stark steigenden Kosten pro neu gesprochene Rente können in der BUV durch eine tiefere Anzahl an Neurenten weitgehend kompensiert werden, sodass insgesamt von einer stabilen Kostenentwicklung für 2022 ausgegangen werden kann.

      Die Nettoprämien können somit im Durchschnitt stabil gehalten werden. Je nach individuellem Risikoverlauf werden die Nettoprämien jedoch in einigen Risikogemeinschaften nach oben bzw. nach unten angepasst.

      Warum steigen die Nettoprämien in der Nichtberufsunfallversicherung?

      In der Nichtberufsunfallversicherung ist die Risikoentwicklung weniger günstig. Die Anzahl der Neurenten sank nicht im gleichen Ausmass wie in der Berufsunfallversicherung, so-dass die aufgrund des gesenkten technischen Zinses steigenden Kosten pro Neurente eine Prämienanpassung von durchschnittlich 3% notwendig machen.

      Für die einzelnen Risikogemeinschaften können höhere oder tiefere Werte resultieren.

      Wie entwickeln sich die Prämienzuschläge?

      Die Prämienzuschläge für Verwaltungskosten werden vom Suva Rat festgelegt und bleiben unverändert. Die Zuschläge für die Berufs- und Nichtberufsunfall-Prävention sind vom Bund festgelegt und für alle Unfallversicherer gleich. Diese bleiben ebenfalls unverändert. Dank der guten Kapitalerträge kann die Suva weiterhin auf das Erheben eines Umlagebeitrags für die Teuerungszulagen auf den Renten verzichten.

      Warum gibt es 2022 keine Erstattung überschüssiger Ausgleichsreserven?

      Mit der Erstattung überschüssiger Anlageerträge wird unter den bestehenden Regulierungen das Maximum an Erstattungen ausgeschöpft. Es können daher 2022 nicht auch noch überschüssige Ausgleichsreserven erstattet werden, obwohl solche in einigen Klassen der BUV weiterhin bestehen. Deren Erstattung wird gemäss den bestehenden Regelungen ab dem Prämienjahr 2023 fortgeführt.

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