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Berufsmilitär

Sie gelten als das Rückgrat der Schweizer Armee: die rund 4000 Berufsmilitärs, Zeitoffiziere und Instruktoren. Diese beruflich versicherte Personen sind im Gegensatz zur Miliz (Armee und Zivilschutz) durchgehend versichert und bezahlen Prämien. Sie können sich nach der Pensionierung weiter versichern lassen.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Im Unterschied zu Milizsoldatinnen und -soldaten sind beruflich Versicherte durchgehend gegen Krankheit und Unfall versichert und bezahlen dafür Prämien.
  • Die MV übernimmt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste oder in der Arzneimittelliste enthalten sind sowie Zahnkrankheiten gemäss Krankenversicherung. Die Versicherten bezahlen weder eine Jahresfranchise noch einen Selbstbehalt.
  • Pensionierte beruflich Versicherte können freiwillig bei der MV eine prämienpflichtige Grundversicherung gegen krankheits- und unfallbedingte Gesundheitsschädigungen abschliessen. Wie aktive Berufsmilitärs erhalten sie eine Versichertenkarte der Militärversicherung.

Grundlagen

Berufs- und Zeitmilitärs sowie im Bundesdienst stehenden Instruktoren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz bezahlen Prämien und sind dadurch bei der Arbeit und in der Freizeit kranken- und unfallversichert.

​Nach ihrer Pensionierung können sie gegen eine Prämie die obligatorische Krankenversicherung bei der Militärversicherung weiterführen. Mit einem Zuschlag zu dieser Prämie sind auch die Leistungen bei Unfall abgedeckt.

Dauer der Versicherung

Die Versicherten sind durchgehend militärversichert. Der Schutz besteht auch während der Freizeit nach Art. 3 MVG.

Nebenerwerb

Wer einem Nebenerwerb nachgeht und nach Unfallversicherungsgesetz obligatorisch versichert ist, bei dem wird der jeweilige Unfallversicherer für Unfälle leistungspflichtig.

Prämien

Die MV erbringt Leistungen anstelle der Krankenpflegeversicherung nach KVG respektive für Nichtberufsunfälle nach UVG. Dafür bezahlen Berufs- und Zeitmilitärs. Dadurch sind sie bei der Arbeit und in der Freizeit kranken- und unfallversichert. Nach ihrer Pensionierung können sie gegen eine Prämie die Versicherung bei der MV weiterführen.

Kostenübernahmen

Die MV übernimmt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste oder in der Arzneimittelliste enthalten sind sowie Zahnkrankheiten gemäss Krankenversicherung.

Die Versicherten bezahlen weder eine Jahresfranchise noch einen Selbstbehalt. Die MV vergütet Behandlungskosten direkt. Ungedeckte Mehrkosten sind von den Versicherten zu tragen. Für komplementärmedizinische Massnahmen ist vorgängig ein Kostenübernahmegesuch zu stellen.

Freiwillige Versicherung

Pensionierte Berufsmilitärs können freiwillig bei der MV eine prämienpflichtige Grundversicherung gegen krankheits- und unfallbedingte Gesundheitsschädigungen abschliessen. Voraussetzung für die freiwillige Versicherung ist Wohnsitz in der Schweiz.

Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung

Gehen freiwillig Versicherte im "Ruhestand" einer Arbeit nach und sind dabei obligatorisch unfallversichert (Artikel 1a UVG; mindestens 8 Stunden Arbeit pro Woche), so ist an sich eine Prämie der obligatorischen Unfallversicherung zusätzlich zur Unfallprämie der Militärversicherung zu bezahlen. Wird ein schriftlichen Nachweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses von mehr als 60 Tagen und der Prämienpflicht nach UVG (Berufs- und Nichtberufsunfall) beigebracht, so sistiert die MV während der Dauer der Anstellung ihre Unfallprämie.

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