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Für Arbeitnehmende: Unfallversicherung bei beruflichen Veränderungen

Sie sind bei der Suva versichert und wollen sich beruflich verändern? Dann ändert sich auch Ihre Unfallversicherung. Hier erfahren Sie als Arbeitnehmende, wie Sie sich optimal versichern. Zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub oder unbezahlter beruflicher Auszeit, beim Schritt in die Selbstständigkeit, Pensionierung etc.

Inhalt

Kurz und bündig

Solange Sie angestellt sind, versichert Sie Ihre Arbeitgeberin automatisch gegen  Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ihr Schutz bei Freizeitunfällen hängt davon ab, ob Sie mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten.

  • mehr als 8 Stunden pro Woche: Sie sind über Ihre Arbeitgeberin auch gegen Freizeitunfälle versichert. Nach Ihrem Austritt oder bei unbezahltem Urlaub läuft dieser Schutz gratis 31 Tage weiter (Nachdeckungsfrist). Innerhalb dieser Nachdeckungsfrist können Sie eine Abredeversicherung abschliessen. Ihre Vorteile: u. a. medizinische Behandlungen ohne Franchise und Selbstbehalt sowie 80 % Lohnersatz. Die Abredeversicherung verlängert Ihren Unfallschutz für maximal 6 Monate.
  • weniger als 8 Stunden pro Woche: Sie sind über Ihre Arbeitgeberin nicht gegen Freizeitunfälle versichert und haben keine Nachdeckungsfrist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfallsicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Wie Ihre berufliche Veränderung auch aussieht, hier finden Sie für jede Situation die richtigen Informationen.

Stellenwechsel oder Erwerbsunterbruch

Bei einem Jobwechsel, unbezahltem Urlaub oder einer unbezahlten beruflichen Auszeit hängt Ihre Versicherungsdeckung bei Freizeitunfällen davon ab, ob Sie mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben.

Wie viele Stunden pro Woche haben Sie gearbeitet?

Wie Sie versichert sind

  • Sie haben eine Nachdeckungsfrist für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) von 31 Tagen. 
  • Durch die Nachdeckungsfrist sind Sie bei Stellenwechsel oder Erwerbsunterbruch während 31 Tagen weiter bei der Unfallversicherung Ihrer bisherigen Arbeitgeberin gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.

Was Sie tun müssen

  • Wenn Sie Ihre neue Stelle innerhalb von 31 Tagen antreten:
    Nichts. Sie bleiben weiterhin während 31 Tagen gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.

  • Wenn Sie Ihre neue Stelle nach mehr als 31 Tagen antreten:
    Wir empfehlen Ihnen, innerhalb der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen (gezählt ab Ihrem letzten Arbeitstag bzw. letzter Tag mit Lohnanspruch) eine Abredeversicherung abzuschliessen. Ihre Vorteile: u. a. medizinische Behandlungen ohne Franchise und Selbstbehalt sowie 80 % Lohnersatz. Die Abredeversicherung verlängert Ihren Unfallschutz für maximal 6 Monate. 

    Mehr zur Abredeversicherung

  • Wenn Ihre Abredeversicherung nach 6 Monaten abläuft, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Wie Sie versichert sind

  • Ab dem Tag, an dem Sie Ihre neue Stelle antreten, sind Sie bei der Unfallversicherung Ihrer neuen Arbeitgeberin wieder gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
  • Ihre bisherige Arbeitgeberin war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) zu versichern. Deshalb haben Sie keine Nachdeckungsfrist und können keine Abredeversicherung abschliessen.
  • Ob Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert sind, hängt davon ab, ob Sie bereits eine private Unfallversicherung haben.

Was Sie tun müssen

  • Haben Sie eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse abgeschlossen? Wenn ja, müssen Sie nichts tun.
  • Sie haben noch keine private Unfallversicherung (NBUV)? Dann empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse. 

Wichtig

Wenn Sie Ihr Pensum bei Ihrer neuen Arbeitgeberin auf mehr als 8 Stunden pro Woche erhöhen, muss Sie Ihre neue Arbeitgeberin auch gegen Freizeitunfälle (NBUV) versichern. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Arbeitgeberin nach. 

Schritt in die Selbstständigkeit

Wenn Sie sich selbstständig machen, sind Sie nicht obligatorisch gegen die Risiken von Arbeits- und Freizeitunfällen und Berufskrankheiten versichert. Ob Sie bereits eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen haben, hängt davon ab, ob Sie vorher mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben.

Wie viele Stunden pro Woche haben Sie gearbeitet?

Wie Sie versichert sind

  • Sie haben eine Nachdeckungsfrist für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) von 31 Tagen. 
  • Durch die Nachdeckungsfrist sind Sie nach Ihrem Angestelltenverhältnis während 31 Tagen weiter bei der Unfallversicherung Ihrer bisherigen Arbeitgeberin gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.
  • Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, in dem Ihre Arbeitgeberin Ihre Sozialversicherungsbeiträge abrechnent, sind Sie als selbstständigerwerbende Person selbst verantwortlich für Ihre Unfallversicherung (Versicherungsschutz gegen die Risiken von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Freizeitunfällen).

 

Was Sie tun müssen

  • Sie machen sich in einer Branche selbstständig, die gesetzlich der Suva unterstellt ist?

    Die Suva bietet eine freiwillige Unfallversicherung für Selbstständige an. Diese garantiert Ihnen optimalen Versicherungsschutz bei Berufs- und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Unfallversicherung und stellen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Offerte aus.

    Zur freiwilligen Unternehmerversicherung

  • Sie machen sich in einer Branche selbstständig, die gesetzlich nicht der Suva unterstellt ist?

    Wir empfehlen Ihnen, unbedingt eine Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse abzuschliessen.

  • Wenn Ihr Arbeitsunterbruch zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit mehr als 31 Tage dauert:

    Auch wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie während der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen (gezählt ab Ihrem letzten Arbeitstag bzw. letzter Tag mit Lohnanspruch) eine Abredeversicherung abschliessen. Ihre Vorteile: u. a. medizinische Behandlungen ohne Franchise und Selbstbehalt sowie 80 % Lohnersatz. So können Sie Ihren Versicherungsschutz für Freizeitunfälle (NBUV) um maximal 6 Monate verlängern.

    Mehr zur Abredeversicherung

  • Wenn Ihre Abredeversicherung nach 6 Monaten abläuft und Sie Ihre selbstständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Wie Sie versichert sind

  • Ihre bisherige Arbeitgeberin war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) zu versichern. Deshalb haben Sie keine Nachdeckungsfrist und können keine Abredeversicherung abschliessen. Ob Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert sind, hängt davon ab, ob Sie bereits eine private Unfallversicherung haben. 
  • Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, in dem Arbeitgebende Ihre Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, sind Sie als selbstständigerwerbende Person selbst verantwortlich für Ihre Unfallversicherung (Versicherungsschutz gegen die Risiken von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Freizeitunfällen).

Was Sie tun müssen

  • Sie machen sich in einer Branche selbstständig, die gesetzlich der Suva unterstellt ist?

    Die Suva bietet eine freiwillige Unfallversicherung für Selbstständige an. Diese garantiert Ihnen optimalen Versicherungsschutz bei Berufs- und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Unfallversicherung und stellen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Offerte aus.

    Zur freiwilligen Unternehmerversicherung

  • Sie machen sich in einer Branche selbstständig, die gesetzlich nicht der Suva unterstellt ist?
    Wir empfehlen Ihnen, unbedingt eine Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse abzuschliessen.

  • Machen Sie eine unbezahlte Arbeitspause zwischen Anstellung und Selbstständigkeit?
    Haben Sie eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) bei einer privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse abgeschlossen? Wenn ja, behalten Sie diese.

    Sie haben noch keine private Unfallversicherung (NBUV)? Dann empfehlen wir Ihnen während der unbezahlten Arbeitspause unbedingt den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Arbeitslosigkeit auf unbestimmte Zeit

Wie Sie versichert sind

  • Sie werden arbeitslos und erhalten eine Arbeitslosenentschädigung vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)? Dann sind Sie obligatorisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.
  • Gut zu wissen: Ihr Versicherungsschutz durch das RAV endet 31 Tage nach dem Tag, an dem Sie zum letzten Mal Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hatten.

Was Sie tun müssen

  • Nichts. Das RAV zieht die Prämie für Ihre Unfallversicherung direkt von Ihrer Arbeitslosenentschädigung ab und übernimmt die Zahlung an die Suva. Sie sind gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.

Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Als nicht erwerbstätige Personen sind Sie nicht automatisch gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert. Ob Sie bereits eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen haben, hängt davon ab, ob Sie mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben.

Wie viele Stunden pro Woche haben Sie gearbeitet?

Wie Sie versichert sind

  • Sie haben eine Nachdeckungsfrist für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) von 31 Tagen.
  • Durch die Nachdeckungsfrist sind Sie nach Ihrem letzten Arbeitstag während 31 Tagen weiter bei der Unfallversicherung Ihrer bisherigen Arbeitgeberin gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.

Was Sie tun müssen

  • Wir empfehlen Ihnen, während der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen (gezählt ab Ihrem letzten Arbeitstag bzw. letzter Tag mit Lohnanspruch) eine Abredeversicherung abzuschliessen. So können Sie Ihren Versicherungsschutz für Freizeitunfälle (NBUV) um maximal 6 Monate verlängern. Ihre Vorteile: u. a. medizinische Behandlungen ohne Franchise und Selbstbehalt sowie 80 % Lohnersatz. 

    Mehr zur Abredeversicherung

  • Wenn Ihre Abredeversicherung nach 6 Monaten abläuft, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Wie Sie versichert sind

  • Ihre bisherige Arbeitgeberin war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) zu versichern. Deshalb haben Sie keine Nachdeckungsfrist und können keine Abredeversicherung abschliessen.
  • Ob Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert sind, hängt davon ab, ob Sie bereits eine private Unfallversicherung haben.

Was Sie tun müssen

  • Haben Sie eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse abgeschlossen? Wenn ja, müssen Sie nichts tun.
  • Sie haben noch keine private Unfallversicherung (NBUV)? Dann empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung

Wenn Sie pensioniert sind und Ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, sind Sie nicht automatisch gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert. Ob Sie bereits eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen haben, hängt davon ab, ob Sie vor Ihrer Pensionierung mehr oder weniger als 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin gearbeitet haben.

Wie viele Stunden pro Woche haben Sie gearbeitet?

Wie Sie versichert sind

  • Sie haben eine Nachdeckungsfrist für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) von 31 Tagen.
  • Durch die Nachdeckungsfrist sind Sie nach Ihrem letzten Arbeitstag während 31 Tagen weiter bei der Unfallversicherung Ihrer bisherigen Arbeitgeberin gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert.

Was Sie tun müssen

  • Versichern Sie sich nach Ablauf der Nachdeckungsfrist unbedingt gegen die Risiken von Freizeitunfällen.
  • Es lohnt sich, während der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen (gezählt ab Ihrem letzten Arbeitstag bzw. letzter Tag mit Lohnanspruch) eine Abredeversicherung abzuschliessen. So können Sie Ihren Versicherungsschutz für Freizeitunfälle (NBUV) um maximal 6 Monate verlängern. Ihre Vorteile: u. a. medizinische Behandlungen ohne Franchise und Selbstbehalt sowie 80 % Lohnersatz.

    Mehr zur Abredeversicherung

  • Wenn Ihre Abredeversicherung nach 6 Monaten abläuft, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse. Die Suva bietet keine Unfallversicherung für Pensionierte an.

Wie Sie versichert sind

  • Ihre bisherige Arbeitgeberin war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) zu versichern. Deshalb haben Sie keine Nachdeckungsfrist und können keine Abredeversicherung abschliessen.
  • Ob Sie gegen die Risiken von Freizeitunfällen versichert sind, hängt davon ab, ob Sie bereits eine private Unfallversicherung haben.

Was Sie tun müssen

  • Haben Sie eine Versicherung gegen die Risiken von Freizeitunfällen (NBUV) bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse abgeschlossen? Wenn ja, müssen Sie nichts tun.
  • Sie haben noch keine private Unfallversicherung (NBUV)? Dann empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss bei einem privaten Unfallversicherer oder einer Krankenkasse.

Häufige Fragen und Antworten

Nein, das ist leider nicht möglich. Eine Abredeversicherung verlängert die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) nach dem Austritt aus einem Betrieb. Da Sie weniger als 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben, waren Sie über Ihren Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle versichert. Ohne bestehende NBUV kann rechtlich keine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Ihr Schutz bei Freizeitunfällen läuft stattdessen weiterhin über Ihre Krankenkasse.

In der Schweiz ist niemand ohne Unfalldeckung. Falls Sie die Meldung versäumt haben, sind Sie im Ernstfall dennoch über die obligatorische Krankenpflegeversicherung geschützt. Die Krankenkasse übernimmt die medizinischen Behandlungskosten, wird jedoch die ausstehenden Unfall-Prämienanteile rückwirkend von Ihnen einfordern. Bitte holen Sie die Meldung daher umgehend bei Ihrer Krankenkasse nach.

Der wesentliche Unterschied liegt in den Kosten und den Leistungen: Bei Unfällen, die über die Krankenkasse abgewickelt werden, müssen Sie die gewohnte Franchise und den gesetzlichen Selbstbehalt selbst tragen. Zudem zahlt die Krankenkasse im Gegensatz zur Suva kein Unfalltaggeld (Lohnersatz). Die freiwillige Unternehmerversicherung der Suva bietet Selbstständigen hier einen lückenlosen Schutz ohne Franchise und Selbstbehalt.

Massgebend für die Zuteilung ist das durchschnittliche wöchentliche Arbeitspensum bei Ihrer bisherigen Arbeitgeberin. Haben Sie im Durchschnitt der letzten Monate vor dem Austritt 8 oder mehr Stunden pro Woche gearbeitet, gelten Sie als NBUV-versichert und können eine Abredeversicherung abschliessen. Lag der Durchschnitt unter 8 Stunden, läuft Ihr Schutz über die Krankenkasse.  

Ja, sobald Sie die freiwillige Unternehmerversicherung bei der Suva abgeschlossen haben, sind Sie optimal gegen Berufs- und Freizeitunfälle abgesichert. Sie können (und sollten) das Unfallrisiko dann per unbedingt bei Ihrer Krankenkasse ausschliessen, um keine Doppelversicherung und unnötigen Kosten zu haben. Reichen Sie Ihrer Krankenkasse dazu einfach die Bestätigung der Suva ein.

Der Abschluss einer Abredeversicherung ist nur dann möglich, wenn für Sie nach dem Austritt aus dem Betrieb eine Nachdeckungsfrist besteht. Dies ist der Fall, wenn Sie beim bisherigen Arbeitgeber im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Wichtig zu wissen: Die Abredeversicherung muss zwingend vor Ablauf dieser 31-tägigen Nachdeckungsfrist abgeschlossen und einbezahlt werden. Verpassen Sie diese Frist, ist ein nachträglicher Abschluss rechtlich nicht mehr möglich.

Eine Abredeversicherung verlängert Ihren gewohnten Schutz für Nichtberufsunfälle (Freizeitunfälle) um bis zu 6 Monate. Das bringt Ihnen handfeste finanzielle Vorteile im Vergleich zur Krankenkasse:

  • Keine Franchise, kein Selbstbehalt: Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung alle Heilungskosten zu 100 %. Sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen – was sich besonders lohnt, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse eine hohe Franchise gewählt haben.

  • Bessere Spitaldeckung: Sie sind weltweit im selben Umfang versichert wie über Ihren bisherigen Arbeitgeber (z. B. allgemein oder halbprivat).

  • Keine Deckungslücken: Sie überbrücken eine längere Arbeitspause absolut lückenlos und sorgenfrei.

Mehr erfahren

Kontakt und Beratung

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, wir beraten Sie gerne.

Suva Kundendienst
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern

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