Pressen und Stanzen sind Maschinen mit hohem Gefahrenpotenzial. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn wirksame Schutzeinrichtungen verhindern, dass in den Gefahrenbereich des Werkzeugs oder anderer bewegter Teile gegriffen werden kann.
An Pressen werden hauptsächlich folgende Schutzeinrichtungen eingesetzt (siehe auch Übersicht «Zulässige Handschutzeinrichtungen an Pressen»):
«Sichere Werkzeuge» eignen sich für das Bearbeiten von stangenförmigem Material oder von Bandmaterial. Sind an einer Presse keine weiteren Schutzeinrichtungen wirksam, darf sie nur mit sicheren Werkzeugen oder für Warmumformarbeiten eingesetzt werden. Solche Pressen müssen mit einem entsprechenden Warnkleber (siehe unten) gut sichtbar gekennzeichnet werden.
Ein sicheres Werkzeug ist so gestaltet, dass die Gefahrenstellen mit den Händen und Fingern nicht erreicht werden können.
Mit trennender Schutzeinrichtung gesichertes Werkzeug für das Bearbeiten von Profilen.
Mit trennender Schutzeinrichtung gesichertes Werkzeug für das Bearbeiten von Bandmaterial.
Der Stempel des Oberwerkzeugs muss so in der Abstreiferplatte des Unterwerkzeugs versenkt sein, dass kein offener Schnittspalt entsteht, oder ...
... grössere Werkzeugöffnungen sind mit einer trennenden Schutzeinrichtung (feste Verkleidung) so gesichert, dass nicht in die Gefahrenstelle gegriffen werden kann. Der Sicherheitsabstand sr von der Gefahrenstelle ist abhängig von der Weite und von der Form einer Öffnung. Die Masse e und sr sind unten stehender Tabelle zu entnehmen.
... der Pressenhub wird so begrenzt, dass der offene Schnittspalt nicht mehr als 6 mm beträgt (Hubbegrenzung), oder ...
Werden Pressen ausschliesslich mit sicheren Werkzeugen betrieben (d.h. es stehen keine weiteren Schutzeinrichtungen zur Verfügung), so muss dies an der Presse deutlich sichtbar angeschrieben sein.
Die Abmessungen der Öffnung e entsprechen der Seite einer quadratischen, dem Durchmesser einer kreisförmigen und der kleinsten Abmessung einer schlitzförmigen Öffnung. Die Abstände gelten für Personen ab 14 Jahren.
Öffnung e |
Sicherheits-Abstand sr |
||
---|---|---|---|
Schlitz |
Quadrat |
Kreis |
|
e ≤ 4 |
sr ≥ 2 |
sr ≥ 2 |
sr ≥ 2 |
4 < e="">≤ 6 |
sr ≥ 10 |
sr ≥ 5 |
sr ≥ 5 |
Öffnung e |
Sicherheitsabstand sr |
||
---|---|---|---|
Schlitz |
Quadrat |
Kreis |
|
6 < e="">≤ 8 |
sr ≥ 20 |
sr ≥ 15 |
sr ≥ 5 |
8 < e="">≤ 10 |
sr ≥ 80 |
sr ≥ 25 |
sr ≥ 20 |
10 < e="">≤ 12 |
sr ≥ 100 |
sr ≥ 80 |
sr ≥ 80 |
12 < e="">≤ 20 |
sr ≥ 120 |
sr ≥ 120 |
sr ≥ 120 |
20 < e="">≤ 30 |
sr ≥ 850* |
sr ≥ 120 |
sr ≥ 120 |
* Wenn die Länge einer schlitzförmigen Öffnung ≤ 65 mm ist, wirkt der Daumen als Begrenzung, sodass der Sicherheitsabstand auf 200 mm reduziert werden kann.
Schlitz |
Quadrat |
Kreis |
|
---|---|---|---|
Öffnung e |
Sicherheits-Abstand sr |
||
30 < e="">≤ 40 |
sr ≥ 850 |
sr ≥ 200 |
sr ≥ 120 |
40 < e="">≤ 120 |
sr ≥ 850 |
sr ≥ 850 |
sr ≥ 850 |
Im Werkzeugraum dürfen keine sogenannten Sekundärquetschstellen vorhanden sein, z. B. zwischen Spannschrauben und Stössel oder zwischen Stössel und Stanzeinheit. Die erforderlichen Mindestabstände zwischen festen und bewegten Teilen sind einzuhalten oder es sind feste Verkleidungen anzubringen.
Mindestabstand 300mm
Mindestabstand 100 mm
Quetschstelle zwischen Stössel und Stanzeinheit
Mindestabstand 120 mm
Mindestabstand 25 mm
Quetschstelle zwischen Stössel und Spannschraube
Diese Schutzeinrichtung (z. B. Schutztüre) wird häufig an automatisch betriebenen Pressen eingesetzt. Für Handeinlegearbeiten eignet sie sich nur bedingt.
Der Werkzeugraum der Presse muss vollständig geschlossen sein. In den Werkzeugraum zu greifen darf nur möglich sein, wenn die Schutztüre geöffnet und damit die Presse sicher stillgesetzt ist.
Für Handeinlegearbeiten, bei denen bei jedem Arbeitsgang in das offene Werkzeug gegriffen werden muss, sind sogenannte bewegliche Abschirmungen geeignet (steuernde trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung). Der Werkzeugraum der Presse muss vollständig geschlossen sein. In den Werkzeugraum zu greifen darf nur möglich sein, wenn die Hubtüre geöffnet und damit die Presse sicher stillgesetzt ist.
Bewegliche Abschirmung (Quelle: OSHA)
Folgende Lieferanten bieten steuernde, trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung an:
Die Verwendung eines Lichtvorhangs setzt voraus, dass der Pressenhub in allen Hubpositionen stillgesetzt werden kann. An Pressen mit formschlüssigen Kupplungen (z. B. Drehkeilkupplungen) sind diese Schutzeinrichtungen deshalb nicht zulässig. Details siehe «Sicherheitsanforderungen an berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an Pressen».
Die Verwendung einer Zweihandschaltung setzt voraus, dass der Pressenhub in allen Hubpositionen stillgesetzt werden kann. An Pressen mit formschlüssigen Kupplungen (z. B. Drehkeilkupplungen) sind Zweihandschaltungen deshalb nicht zulässig. Zweihandschaltungen an Pressen müssen spezielle Anforderungen erfüllen (siehe Checklisten zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung unter «Weiteres Material»).
Neben den pressenspezifischen Sicherheitsvorschriften gemäss Betriebsanleitung sind auch allgemein geltende Sicherheitsregeln einzuführen und durchzusetzen. Die Einrichter und die Bediener der Pressen sind sowohl über die pressenspezifischen Vorschriften als auch die allgemeinen Regeln zu instruieren. Diese Instruktionen sind zu dokumentieren. Die «Sicherheitsregeln für Pressen» finden Sie unten.
Pressen müssen periodisch – mindestens einmal jährlich – durch Fachpersonal geprüft und instand gehalten werden. Dazu gehört auch die periodische Inspektion und Wartung der Sicherheitseinrichtungen. Die Instandhaltungen sind zu dokumentieren. Details dazu finden Sie unten im Merkblatt «Instandhaltung planen und überwachen».
Prüfen Sie regelmässig, ob alle Pressen im Betrieb sicher eingesetzt werden. Treffen Sie beim Feststellen von Mängeln die nötigen Massnahmen. Dafür eignen sich die Checklisten zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung unter «Weiteres Material».
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV):