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Sichere Treppen an Maschinen und Anlagen

Sie sind für die Sicherheit auf Treppen an Maschinen oder Anlagen verantwortlich? Auf dieser Seite finden Sie alles rund um die geltenden Vorschriften - ob zum Trittverhältnis, zur Norm für die Stufenhöhe oder zu den Anforderungen an steile Treppen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Auf Treppen an Maschinen und Anlagen sind Unfälle schnell passiert. Deshalb ist es wichtig, für Sicherheit zu sorgen. Das Unfallrisiko reduzieren Sie zum Beispiel, indem Sie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften und Richtlinien beim Planen von Treppen umsetzen.

      Zwei der wichtigsten Punkte sind:

      • Stellen Sie sicher, dass Treppen an maschinelle Anlagen über das richtige Steigungsverhältnis (Stufenhöhe: Auftrittstiefe) verfügen.
      • Vermeiden Sie es wann immer möglich, eine Treppenleiter oder Steigleitern einzusetzen. Denn diese bergen ein höheres Unfallrisiko.

      Anforderungen an Treppen

      An Maschinen und Anlagen sind sichere Treppen und Treppenstufen – wie überall im Betrieb – Pflicht. Indem Sie die entsprechenden Anforderungen und Vorschriften umsetzen, vermindern Sie die Häufigkeit von Unfällen. Weiter erleichtern Sie auf diese Weise die Bedienung sowie die Instandhaltung einer Anlage entscheidend.

      Hier lesen Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden auf Treppen an Maschinen und Anlagen sorgen. Alle Details finden Sie in der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (admin.ch) .

      Steigungswinkel im Überblick

      Treppe ist nicht gleich Treppe: Diese Grafik zeigt Ihnen die empfohlenen Steigungswinkel für Rampen, Treppen und ortsfeste Steigleitern gemäss SN EN ISO 14122-1.

      Diese Grafik zeigt die empfohlenen Steigungswinkel für Rampen, Treppen und ortsfeste Steigleitern.

      Steigungswinkel im Überblick.

      A1: Rampen: 0 bis 10°
      B2: Treppen: 30 bis 38°
      D: ortsfeste Steigleiter: 75 bis 90°

      Richtlinien für Treppen an Maschinen

      Wie Sie Treppen berechnen und planen, ist entscheidend für die Sicherheit. Achten Sie darauf, dass Treppen an Maschinen und Anlagen im Betrieb folgende sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen (Auszug aus SN EN ISO 14122-3):

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      Sicherheitstechnische Anforderungen: Bezeichnungen im Überblick.

      • Der Steigungswinkel α beträgt 30 bis 38°.
      • Gleichung für Auftritt g und Steigung (Stufenhöhe) h: 600 mm ≤ g + 2 h ≤ 660 mm
      • Unterschneidung für Stufen, Podeste und Bühnen: r ≥ 10 mm
      • Die höchste Stufe muss auf gleicher Höhe mit dem Podest sein.
      • Lichte Durchgangshöhe: e ≥ 2300 mm
      • Freiraum: c ≥ 1900 mm
      • Die Laufbreite w der Treppe muss mindestens 800 mm betragen. Ausnahmen sind in der erwähnten Norm geregelt.
      • Die Treppenhöhe H von einzelnen Treppenläufen darf 3000 mm nicht überschreiten. Ansonsten wird ein Podest vor dem nächsten Treppenlauf benötigt. Die Podestlänge l muss mindestens 800 mm betragen und in jedem Fall gleich oder grösser der Laufbreite w der Treppe sein. Nur im Falle eines einzelnen Treppenlaufes darf die Treppenhöhe H bis zu 4000 mm betragen.
      • Eine Treppe muss zwei Handläufe aufweisen. Ausnahmen sind in der erwähnten Norm geregelt.

      Handlauf und Rutschhemmung

      Handläufe: Das sollten Sie wissen

      Handläufe helfen dabei, das Unfallrisiko auf Treppen im Betrieb zu reduzieren. Darum ist an Treppen grundsätzlich ein Treppenhandlauf anzubringen. Setzen Sie folgende Richtlinien um, um für Sicherheit zu sorgen:

      • Sehen Sie ab einer Treppenbreite von 1,50 Meter zwei Handläufe vor.
      • Wählen Sie einen Durchmesser von 40 – 50 Millimetern für Handläufe, denn diese müssen umfasst werden können.
      • Achten Sie darauf, dass der Abstand zwischen Handlauf und Wand (oder anderen Hindernissen) mindestens 40 Millimeter beträgt.
      • Bitte beachten Sie: Treppenleitern müssen immer zwei Handläufe haben. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Kapitel «Treppenleitern und Steigleitern».

      Rutschhemmung: Sorgen Sie für Sicherheit

      Wenn jemand auf einer Treppe ausrutscht, ist die Unfallgefahr gross. Um das Risiko zu reduzieren, müssen auch die Treppen an Maschinen oder Anlagen rutschhemmend sein.

      Es gibt auch Trittflächen, die ganz aus glattem Material bestehen. Beachten Sie, dass in diesem Fall die Stufenkanten rutschhemmend gestaltet werden müssen.

      Treppenleitern und Steigleitern

      Vermeiden Sie Treppenleitern und Steigleitern, wenn immer möglich. Denn durch die höhere körperliche Anstrengung, welche diese Art von Treppen erfordern, ist auch das Sturzrisiko höher als auf «normalen» Treppen.

      Bei der Auswahl der richtigen Treppenform hilft eine Risikobeurteilung unter der Berücksichtigung der ergonomischen Aspekte.

      Wann ist eine Treppenleiter bzw. eine Steigleiter sinnvoll? Hier finden Sie einige Beispiele:

      • Zugänge werden sehr selten benutzt.
      • Benutzerinnen und Benutzer des Zuganges müssen keine grossen Werkzeuge oder andere Ausrüstungsgegenstände transportieren.
      • Es ist absehbar, dass der Zugang jeweils nur von einer Person zur gleichen Zeit benutzt wird.
      • Der Zugang wird nicht für den Abtransport von verletzten Personen benötigt.

      Sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen- und Steigleitern

      Steigleitern und Treppenleitern müssen gewisse sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen (Auszug aus SN EN ISO 14122-3).

      Diese Abbildung zeigt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Treppen- und Steigleitern.

      Sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen- und Steigleitern

      Setzen Sie folgende Anforderungen um:

      • Stufentiefe: t ≥ 80 mm
      • Stufenhöhe abhängig vom Neigungswinkel:
        - bis 60° Leiterneigung: Stufenhöhe h zwischen 150 und 200 mm
        - ab 60° Leiterneigung: Stufenhöhe h zwischen 230 und 300 mm
      • Unterschneidung der Stufe oder des Podests: r ≥ 0 mm.
      • Die nutzbare Laufbreite soll vorzugsweise bei 600 mm liegen.
      • Lichte Durchgangshöhe: e ≥ 2300 mm
      • Freiraum: c ≥ 850 mm
      • Treppenhöhe eines einzelnen Treppenleiterlaufs: H ≤ 3000 mm
      • Treppenleitern müssen immer zwei Handläufe haben.

      Der Handlauf bei Treppen- und Steigleitern

      Beachten Sie, dass es zu den Vorschriften in der Schweiz gehört, dass Treppenleitern immer zwei Handläufe haben müssen.

      Die Anforderungen an den Abstand des Handlaufs (x) von der Treppenleiter in Abhängigkeit ihres Neigungswinkels α sehen Sie in dieser Tabelle:

      α [°]

      x [mm]

      45

      625

      50

      500

      55

      375

      60

      250

      65

      200

      70

      150

      75

      100

      x = Abstand des Handlaufs (x) von der Treppenleiter

      α = Neigungswinkel

      Normen im Detail

      Weiterführende Informationen zum Thema «Treppen an maschinellen Anlagen» finden Sie in den folgenden Normen:

      • SN EN ISO 14122-1
      • SN EN ISO 14122-2
      • SN EN ISO 14122-3

      Diese können Sie beim SNV beziehen.

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