Die Versicherungsleistungen der Suva
Inhalt
Beschreibung
Ein Unfall geschieht plötzlich und trifft jeden völlig unvorbereitet. Es ist deshalb gut zu wissen, welche Leistungen Ihnen im Fall eines Unfalls oder bei einer Berufskrankheit im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes zustehen. Unser Factsheet bietet einen Überblick über alle Leistungen, die die Unfallversicherung bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit übernimmt. Zu den Kernleistungen zählen: Während Pflegeleistungen und Kostenvergütungen direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet werden, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel für die Auszahlung der Taggelder verantwortlich. Die Summe der Geldleistungen richtet sich nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit oder der Invalidität und beträgt maximal 80 Prozent des versicherten Verdiensts. Beachten Sie, dass Sie keinen oder nur begrenzten Anspruch auf Geldleistungen haben, wenn der Unfall durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen tun gut daran, unser Factsheet an ihre Beschäftigten zu verteilen. Das schützt sie zwar nicht vor einem Unfall oder einer Berufskrankheit, aber unterstützt sie bei der Bewältigung der finanziellen Folgen. Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Publikation «Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung».