Formular: Schadenmeldung UVG

Nutzen Sie anstelle des Formulars unseren Online-Service, wo Sie den Schadenfall jederzeit einfach und schnell digital erfassen und der Suva übermitteln können. In den untenstehenden Ausnahmefällen wird eine Meldung via Online-Service zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich sein, dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.

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Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
109.D
Ausgabe
01.01.2016

Beschreibung

Unfälle oder ein Verdacht auf Berufskrankheit sollten Sie immer so rasch wie möglich melden. Hier gilt: Angestellte wenden sich in diesen Fällen an ihre Vorgesetzten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber melden Unfälle oder Berufskrankheiten der Suva.

Achten Sie bei einer Schadenmeldung darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind. So helfen Sie uns, die verunfallte Person gezielt und umfassend zu betreuen. Am einfachsten geht dies mit unserem Online-Service «Schadenmeldung». Alternativ steht Ihnen auch ein Formular zum Download zur Verfügung, das Sie so detailliert wie möglich ausfüllen können.

Bitte beachten Sie, dass Unfälle, bei denen die Betroffenen nicht oder maximal drei Tage arbeitsunfähig sind, als Bagatellunfälle gelten. Melden Sie solche Unfälle über das Formular «Bagatellunfall-Meldung».

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