Integritätsentschädigung UVG Tabelle 14: Störungen des Gleichgewichtssystems
Inhalt
Beschreibung
Wie wird der Integritätsschaden bei Störungen des Gleichgewichtssystems beurteilt? Die Tabelle 14 erklärt die Grundlagen und das Vorgehen bei der Beurteilung, solcher Beschwerden, die sich insbesondere in Schwindelgefühlen zeigen. Damit soll die Integritätsentschädigung gemäss UVG objektiv festgelegt werden. Der Schwindel ist ein häufiges subjektives Symptom. Meist tritt er als Ausdruck einer Störung des Gleichgewichtsfunktionssystems auf. Nach Unfällen, insbesondere nach einem Schädel-Hirntrauma (SHT) mit assoziiertem Schwindel, ist eine zeitnahe neuro-otologische Untersuchung wichtig. Diese Untersuchung bildet die Grundlage für die Beurteilung der Gleichgewichtsstörungen. Es muss einerseits beurteilt werden, inwieweit sich die Beschweren objektivieren lassen. Der Schwindel soll zudem als subjektives Symptom bewertet werden und es braucht eine Beurteilung der Zumutbarkeit und Prognose. Die Tabelle zeigt die Systematik auf, nach der dabei vorzugehen ist, um den durch die Gleichgewichtsstörung bedingten Integritätsschaden zu ermitteln.