Tabelle 22 - Integritätsschaden bei Verlust der Geschlechtsorgane oder der Fortpflanzungsfähigkeit

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      2870/22.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.01.2003

      Beschreibung

      Bei einem Verlust der Geschlechtsorgane und bei Unfruchtbarkeit nach einem Unfall wird eine Integritätsentschädigung gemäss UVG geleistet. Die Höhe der Entschädigung ist von einer Reihe von Faktoren abhängig.

      Die Tabelle 22 unterstützt Sie dabei, den Zustand von Menschen zu beurteilen, die ihre Geschlechtsorgane oder ihre Fortpflanzungsfähigkeit teilweise oder gänzlich verloren haben. Sie hilft Ihnen, die Höhe der Integritätsentschädigung festzulegen.

      Die Tabelle umfasst folgende Punkte:

      • Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um einen Integritätsschaden zu beurteilen?
      • Der Integritätsschaden soll in der Regel erst nach einer fachgerechten urologischen bzw. gynäkologischen Abklärung und frühestens nach einem Behandlungsversuch von sechs Monaten Dauer geschätzt werden.
      • Wie wird ein Verlust der Geschlechtsorgane beim Mann bezüglich Integritätsschaden beurteilt?
      • Wie wird ein Verlust der Geschlechtsorgane der Frau bezüglich Integritätsschaden beurteilt?
      • Wie wird ein Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit beim Mann und bei der Frau beurteilt?
      • Welche weiterführende Literatur gibt es zum Thema?

      Finden Sie diese Seite hilfreich?