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Berufskrankheiten infolge besonderer Umgebungsfaktoren am Arbeitsplatz

Besondere physikalische Einwirkungen wie hohe Temperaturen, niedriger Luftdruck oder ionisierende Strahlung können die Gesundheit beeinträchtigen und zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen. Hier erfahren Sie, welche dieser Umgebungsfaktoren als besondere Gefährdungen gelten und welche Massnahmen zu treffen sind.

Inhalt

Kurz und bündig

Berufskrankheiten können auch die Folge besonderer physikalischer Einwirkungen wie Hitze, Strahlung oder Überdruck sein. Um dies zu vermeiden, gilt es, diese besonderen Gefährdungen zu erkennen und die notwendigen Massnahmen zu treffen. Falls notwendig, sind dazu besondere Spezialisten beizuziehen. 

Besondere physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz

Extreme Bedingungen der Umgebungstemperatur, des Luftdrucks/Sauerstoffpartialdrucks, Arbeit in grosser Höhe über Meer oder Exposition gegenüber ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung am Arbeitsplatz können die Ursache von Gesundheitsstörungen sein. Arbeitsbedingten Erkrankungen durch diese physikalischen Einwirkungen werden auch in der für Berufskrankheiten massgeblichen Liste  geführt. Die Auswirkungen von chronischer beruflicher UV-Exposition an der Haut werden im Kapitel Hautkrankheiten erwähnt.
Hoch- oder Tieftemperaturen (klimatische Belastungen), Arbeiten im Überdruck, Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre, ionisierende oder nichtionisierende Strahlung, Laser und Arbeiten mit heissen und kalten Medien mit hohem Berufsunfall- oder Berufskrankheitenrisiko gelten als besondere Gefährdungen gemäss EKAS-Richtlinie 6508. Sie erfordern zusätzliche Massnahmen am Arbeitsplatz. Ist im Betrieb das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden, sind Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen.  

 

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