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Arbeiten unter speziellen Betriebsbedingungen

Die Lagerhaltung bei speziellen Betriebsbedingungen birgt zusätzliche Risiken für Mitarbeitende. Deshalb gilt für das Arbeiten bei sauerstoffreduzierter Atmosphäre, tiefen Temperaturen oder mit Gefahrenstoffen besondere Vorsicht. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den notwendigen Sicherheitsmassnahmen.

Inhalt

Kurz und bündig

Lager mit speziellen Betriebsbedingungen werden in drei Kategorien unterteilt:

  • Sauerstoffreduziertes Lager
  • Kühllager
  • Gefahrstofflager

Die Gründe für diese Arten von Lagerung sind Brand- und Explosionsschutz, der Umgang mit verderblichen Gütern sowie gefährliche Stoffe wie Säuren, Laugen, Gase, brennbare Flüssigkeiten usw.

Für solche Lagersysteme gelten besondere Sicherheitsmassnahmen, die spezifisch auf die Gefahren für Mitarbeitende und Umgebung abgestimmt werden. Sorgen Sie allgemein für funktionierende technische Sicherheitseinrichtungen, Information und Schulung der Mitarbeitenden sowie geeignete Schutzkleidung.

Nachfolgend sind die wichtigsten Sicherheitsmassnahmen für Lager mit speziellen Betriebsbedingungen sowie umfangreiches Informationsmaterial aufgeführt.

Wichtige Sicherheitsmassnahmen

Die Sicherheit der Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Lagereinrichtungen ausreichend gegen Brand- und Explosionsgefahr geschützt sind. Die wichtigsten Massnahmen sehen Sie in dieser Übersicht. Nutzen Sie darüber hinaus auch das unten aufgeführte Informationsmaterial.

Lager Massnahmen

Kühllager 

Als Kühlräume gelten Räume über 10 m3 mit Temperaturen unter null Grad.

Die Hauptgefahren sind Gesundheitsschäden wegen der Kälte sowie Erfrieren, wenn Mitarbeitende in einem Kühllager eingeschlossen werden.

  • Mitarbeitende müssen den Kühlraum schnell und einfach verlassen können.
  • Ständige Notbeleuchtung gewährleisten.
  • Alarmschalter im Kühlraum.
  • Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen.
  • Beheizter Raum zum Aufwärmen zur Verfügung stellen.
  • Bei Temperaturen bis –5°C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 150 Minuten, die Mindestaufenthaltsdauer in der Aufwärmzeit 10 Minuten. 
  • Bei Temperaturen zwischen –5°C und 
    –18°C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Minuten, die Mindestaufenthaltsdauer in der Aufwärmzeit 15 Minuten.
  • Bei Temperaturen zwischen –18°C und –30°C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Minuten, die Mindestaufenthaltsdauer in der Aufwärmzeit 30 Minuten.
  • Bei Temperaturen zwischen –30°C und –40°C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 60 Minuten, die Mindestaufenthaltsdauer in der Aufwärmzeit 60 Minuten.
  • Bei Temperaturen unter –40°C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 20 Minuten, die Mindestaufenthaltsdauer in der Aufwärmzeit 60 Minuten.
  • Weitere Informationen zur Arbeit in ungeheizten Räumen oder im Freien finden Sie in Artikel 21 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz .
  • Beachten Sie darüber hinaus die Fachinformation «Alleinarbeit kann gefährlich sein».

Sauerstoffreduziertes Lager

In Lagern und Serverräumen wird der Sauerstoffgehalt in der Luft als Brandschutzmassnahme reduziert. 

Bei einem Aufenthalt in sauerstoffreduzierter Atmosphäre können Symptome auftreten, die der Höhenkrankheit ähnlich sind. 

Es ist mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit und der Konzentration zu rechnen, was die Unfallgefahr erhöht. 

Die zu treffenden Schutzmassnahmen richten sich nach dem Grad der Reduktion des Sauerstoffgehalts.

  • Der Restsauerstoffgehalt in der Luft muss so tief wie nötig, aber so hoch wie möglich sein.
  • Sauerstoffgehalt regelmässig messen und dokumentieren.
  • Körperliche Belastungen und Zeitdruck vermeiden.
  • Keine festen Arbeitsplätze in sauerstoffreduzierten Räumen einrichten.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Stunden pro Tag, vier Stunden ohne Unterbrechung.
  • Schwangere dürfen nicht in sauerstoffreduzierten Lagern arbeiten.
  • Räume mit einem Restsauerstoffgehalt von unter 13 Prozent nur mit Atemschutzgerät betreten. 
  • Betreten nur mit ärztlichem Attest. Je nach Sauerstoffgehalt muss die arbeitsmedizinische Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre wiederholt werden.
  • Beachten Sie die Fachinformation «Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre».

Kombination von Kühllager- und sauerstoffreduziertem Lager

Die Kühlung von sauerstoffreduzierter Luft erhöht die Gefahr für Mitarbeitende. 

Zusätzlich zu den Risiken von Sauerstoffmangel besteht auch die Gefahr einer Unterkühlung.

  • Schwangere dürfen nicht in sauerstoffreduzierten Kühllagern arbeiten.
  • Die maximale Aufenthaltszeit im sauerstoffreduzierten Lager verkürzt sich aufgrund der Kälte. 
  • Je nach Betriebstemperatur beträgt die Arbeitszeit nur 20 Minuten, bis eine Pause für das Aufwärmen vorgeschrieben ist.
  • Beachten Sie die Fachinformation «Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre».

Gefahrenstofflager

Wegen der erhöhten Risiken für Mitarbeitende und Umwelt gelten für Lager mit Gefahrenstoffen besondere Sicherheitsvorschriften. 

Zu Gefahrenstoffen zählen:

  • Brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 60° C)
  • Leichtbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 30° C)
  • Gasflaschen / Druckbehälter
  • Säuren und Laugen
  • Brennbare Feststoffe (Stäube von Holz, Nahrungsmitteln, Metallen, Kunststoffen usw.)
  • Sicherheitskonzept erstellen.
  • Personal schulen.
  • Auf Brand- und Explosionsgefahr hinweisen.
  • Lösch- und Kühleinrichtungen installieren.
  • Anlage gegen unbefugten Zutritt sichern.
  • Fluchtwege sicherstellen.
  • Räume ausreichend belüften.
  • Behälter gegen Sturz und Wegrollen sichern.
  • Rückhaltemassnahmen für auslaufende Gefahrenstoffe treffen.
  • Installationen für Erste Hilfe einrichten.
  • Beachten Sie ausserdem unsere Informationen «Berufskrankheiten und deren Verhütung» sowie «Leichtbrennbare Stoffe: So bannen Sie die Explosionsgefahr».

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