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Berufskrankheiten kennen und erkennen

Welche sind die häufigsten Berufskrankheiten in der Schweiz? Wie werden Berufskrankheiten definiert und wer trägt die Kosten? Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen zu berufsbedingten Krankheiten im Allgemeinen und zum Vorgehen beim Verdacht auf eine Berufskrankheit im Speziellen.

Inhalt

Kurz und bündig

Mit rund 2.500 neuen Fällen pro Jahr ist die Zahl der Berufskrankheiten im Vergleich zu Berufsunfällen eher niedrig. Allerdings ist die Zahl der Todesfälle durch Berufskrankheiten fast dreimal so hoch wie die Zahl der tödlichen Berufsunfälle. Die beruflichen und gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen sind oft gravierend. Besonders tragisch sind sie bei Asbest-Erkrankungen.

Eine Berufskrankheit:

  • dies kann für Arbeitnehmende und deren soziales Umfeld sehr einschneidend sein.
  • verursacht in der Regel überproportional hohe Kosten
  • kann zur Nichteignung führen, die häufig einen Berufswechsel nach sich zieht.

Wie wird eine Berufskrankheit definiert?

Die häufigsten Berufskrankheiten in der Schweiz

An dieser Stelle können nicht alle Berufskrankheiten beschrieben werden. Die folgende Aufstellung beinhaltet jedoch die wichtigsten. Das hilft Ihnen, die einzelnen Krankheitsbilder besser zu kennen, ihre Risiken besser zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Die Liste der gesetzlichen Berufskrankheiten des UVG finden Sie hier .

Verantwortung der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist zuständig für die Beurteilung der beruflichen Verursachung und übernimmt (im Gegensatz zur Krankenversicherung) bei einer anerkannten Berufskrankheit nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für die Taggelder sowie für allfällige Renten und Entschädigungen.

Bei vielen fehlt jedoch das Bewusstsein, dass es sich um eine Krankheit handeln könnte, die ihren Ursprung am Arbeitsplatz hat. Deshalb kommen Fälle oft gar nie zu einer Anmeldung. Wird jedoch eine Berufskrankheit bei der Unfallversicherung angemeldet, sind die Leistungen im Vergleich zur Krankenversicherung umfangreicher, und die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch die Arbeitgebenden via Berufsunfallprämien.

Die Meldung an die zuständige Unfallversicherung ist wichtig, damit die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Zudem bilden die anerkannten Berufskrankheiten die Grundlage für die Einforderung von Präventionsmitteln und Präventionsmassnahmen.

Verdachtsfälle möglichst frühzeitig melden

Krankheiten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen, treten oft schleichend oder erst lange Zeit nach der schädigenden Einwirkung auf. Handeln Sie darum frühzeitig, und melden Sie einen begründeten Verdacht Ihrem Unfallversicherer. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Betrieb. In Ausnahmefällen kann sie durch die versicherte Person oder (das Einverständnis der versicherten Person vorausgesetzt) durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen. Sind Sie bei der Suva versichert, können Sie Ihren Fall einfach online anmelden.

Die Arbeitsmedizin der Suva klärt jene Fälle ab, die bei uns versichert sind, und bleibt auch während der Behandlung der jeweiligen Berufskrankheit involviert. Andere Unfallversicherer können uns Ihre Fälle mit Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung ebenfalls zur Beratung vorlegen. Bei der Beurteilung einer Nichteignung sind wir für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz zuständig, unabhängig davon, wo der Betrieb unfallversichert ist.

Sind Sie Ärztin oder Arzt und möchten eine Meldung machen? Liegt Ihnen das Einverständnis Ihrer Patientin oder Ihres Patienten vor? Dann benutzen Sie das Formular Schadenmeldung UVG, und senden Sie es an die zuständige Stelle in Ihrer Region.

Region  Kantone 
Mitte (suva.mitte@suva.ch)  AG, BE, BS, BL, LU, NW, OW, SO, UR, ZG
  Ost (suva.ost@suva.ch)  AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH
Süd (suva.sud@suva.ch)  TI
West (suva.ouest@suva.ch)  FR, GE, JU, NE, VD, VS

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