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Berufskrankheiten kennen und erkennen

Welche sind die häufigsten Berufskrankheiten in der Schweiz? Wie werden Berufskrankheiten definiert und wer trägt die Kosten? Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Informationen zu berufsbedingten Krankheiten im Allgemeinen und zum Vorgehen beim Verdacht auf eine Berufskrankheit im Speziellen.

Inhalt

Kurz und bündig

Mit rund 2.500 neuen Fällen pro Jahr ist die Zahl der Berufskrankheiten im Vergleich zu Berufsunfällen eher niedrig. Allerdings ist die Zahl der Todesfälle durch Berufskrankheiten fast dreimal so hoch wie die Zahl der tödlichen Berufsunfälle. Die beruflichen und gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen sind oft gravierend. Besonders tragisch sind sie bei Asbest-Erkrankungen.

Eine Berufskrankheit:

  • dies kann für Arbeitnehmende und deren soziales Umfeld sehr einschneidend sein.
  • verursacht in der Regel überproportional hohe Kosten
  • kann zur Nichteignung führen, die häufig einen Berufswechsel nach sich zieht.

Wie wird eine Berufskrankheit definiert?

Einwirkungen am Arbeitsplatz wie chemische Stoffe, Lärm oder Strahlung können zu Erkrankungen führen. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht vor, solche Erkrankungen von anderen Krankheiten abzugrenzen und diese zu entschädigen. Der Begriff wird im UVG in Art. 9  definiert. 

Wird die Gesundheit einer Person durch Einflüsse am Arbeitsplatz geschädigt, so entspricht dies nicht nur der Diagnose einer Krankheit, die im Zusammenhang mit der entsprechenden Tätigkeit auftritt. Darüber hinaus muss die Krankheit die Kriterien des Gesetzes erfüllen. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen einerseits den beruflichen Anteil der Verursachung des Krankheitsbildes, andererseits die schädigenden Stoffe und Erkrankungen. Letzterer Aspekt wird periodisch den Erkenntnissen aus dem Berufskrankheiten-Geschehen angepasst. Angemeldete Schadenfälle müssen also die gesetzlichen Vorgaben sowie versicherungstechnische Bedingungen erfüllen, was sich zuweilen aufwendig gestalten kann.

Weitergehende Informationen finden Sie im Factsheet Berufskrankheiten.

Die Infografik zeigt Berufstätige, die unter verschiedenen Belastungen leiden. Im Schnitt gibt es 2400 neue Fälle von Berufskrankheiten pro Jahr  Am häufigsten betroffen sind:  44 % Gehör  17 % Haut und Unterhaut  14 % Atmungssystem  10 % Bewegungsapparat  Quelle: SSUV, Berufskrankheiten der UVG-Versicherten 2015–2019
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Wenn man von der pandemiebedingten Ausnahme im Zeitfenster 2020 bis 2022 absieht, werden jedes Jahr etwa 2400 berufsbedingte Krankheiten anerkannt. Gehör und Ohr sind dabei mit Abstand am meisten betroffen. Manche Erkrankungen führen zu einer Nichteignung. Solche Personen dürfen ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen und sind in der Folge oft zu einem Berufswechsel gezwungen. Das ist nicht nur tragisch für die Betroffenen, das kostet auch viel Geld. Die aktuellsten Zahlen dazu finden Sie in der Statistik der Unfallversicherung.

Die häufigsten Berufskrankheiten in der Schweiz

An dieser Stelle können nicht alle Berufskrankheiten beschrieben werden. Die folgende Aufstellung beinhaltet jedoch die wichtigsten. Das hilft Ihnen, die einzelnen Krankheitsbilder besser zu kennen, ihre Risiken besser zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Die Liste der gesetzlichen Berufskrankheiten des UVG finden Sie hier .

Verantwortung der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist zuständig für die Beurteilung der beruflichen Verursachung und übernimmt (im Gegensatz zur Krankenversicherung) bei einer anerkannten Berufskrankheit nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für die Taggelder sowie für allfällige Renten und Entschädigungen.

Bei vielen fehlt jedoch das Bewusstsein, dass es sich um eine Krankheit handeln könnte, die ihren Ursprung am Arbeitsplatz hat. Deshalb kommen Fälle oft gar nie zu einer Anmeldung. Wird jedoch eine Berufskrankheit bei der Unfallversicherung angemeldet, sind die Leistungen im Vergleich zur Krankenversicherung umfangreicher, und die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch die Arbeitgebenden via Berufsunfallprämien.

Die Meldung an die zuständige Unfallversicherung ist wichtig, damit die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Zudem bilden die anerkannten Berufskrankheiten die Grundlage für die Einforderung von Präventionsmitteln und Präventionsmassnahmen.

Verdachtsfälle möglichst frühzeitig melden

Krankheiten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen, treten oft schleichend oder erst lange Zeit nach der schädigenden Einwirkung auf. Handeln Sie darum frühzeitig, und melden Sie einen begründeten Verdacht Ihrem Unfallversicherer. Die Anmeldung kann durch den Betrieb, die versicherte Person oder (das Einverständnis der versicherten Person vorausgesetzt) durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen. Sind Sie bei der Suva versichert, können Sie Ihren Fall einfach online anmelden.

Die Arbeitsmedizin der Suva klärt jene Fälle ab, die bei uns versichert sind, und bleibt auch während der Behandlung der jeweiligen Berufskrankheit involviert. Andere Unfallversicherer können uns Ihre Fälle mit Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung ebenfalls zur Beratung vorlegen. Bei der Beurteilung einer Nichteignung sind wir für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz zuständig, unabhängig davon, wo der Betrieb unfallversichert ist.

Sind Sie Ärztin oder Arzt und möchten einen Meldung machen? Dann benutzen Sie das Formular Schadenmeldung UVG, und senden Sie es an die zuständige Stelle in Ihrer Region.

Region  Kantone 
Mitte (suva.mitte@suva.ch)  AG, BE, BS, BL, LU, NW, OW, SO, UR, ZG
  Ost (suva.ost@suva.ch)  AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH
Süd (suva.sud@suva.ch)  TI
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