Wer ausser der Suva erlässt Grenzwerte für den Arbeitsplatz?
Neben den rechtlich bindenden Grenzwerten der Suva existieren weitere Richt- und Orientierungswerte, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz betreffen. Erfahren Sie mehr über diese zusätzlichen Standards und ihre Bedeutung für die Sicherheit von Mitarbeitenden.
Inhalt
Kurz und bündig
Neben den von der Suva erlassenen Grenzwerten am Arbeitsplatz gibt es weitere Beurteilungsmassstäbe, welche - je nach Kontext - im Rahmen der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung von Arbeitnehmenden herangezogen werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um:
- Richtwerte des Arbeitsrecht
 - Herstellerinformationen mit Hintergrund Chemikaliengesetzgebung
 - Grenzwerte anderer Institutionen oder Länder
 
Nicht von der Suva festgelegt Beurteilungsmassstäbe
Jedes Land und auch die EU haben eigene offizielle Arbeitsplatzgrenzwerte. Eine Zusammenstellung finden Sie beispielsweise in der Datenbank des IFA 
Zu nennen sind weiter insbesondere die chemikalienrechtlichen DNEL-Werte (Derived No-Effect Level) 
Weitere Richt- und Orientierungswerte finden sich im Arbeitsgesetz, das Vorgaben für die Luftqualität 
Fachpersonen schaffen Klarheit
Haben Sie Fragen zur korrekten Interpretation von Grenzwerten und der rechtlichen Verbindlichkeit? Für eine fundierte Beurteilung empfehlen wir Ihnen, spezialisierte Fachpersonen Arbeitssicherheit mit einzubeziehen.