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Grenzwerte am Arbeitsplatz

Arbeitnehmende sind diversen Einwirkungen wie etwa chemischen Stoffen, UV-Strahlen oder auch Lärm ausgesetzt. Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, werden Grenz- und Richtwerte definiert. Hier finden Sie Informationen zu den Grenzwerten und wie Sie diese in Ihrem Betrieb umsetzen.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Grenzwerte dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden vor einer übermässigen Belastung.
  • Bei Einhaltung der Grenzwerte besteht im Allgemeinen bei der grossem Mehrzahl der Exponierten keine gesundheitliche Gefährdung, auch bei langfristiger Exposition.
  • Arbeitsplatz-Grenzwerte der Suva gibt es zu physikalischen Einwirkungen wie Lärm oder Strahlung sowie zu chemischen Einwirkungen durch Arbeitsstoffe wie Lösemittel oder Metalle.

Das Konzept der Arbeitsplatzgrenzwerte

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeitenden keinen unzulässigen Risiken ausgesetzt werden. Dazu müssen gefährdende Einwirkungen erkannt, in ihrem Ausmass beurteilt und wenn nötig, durch Massnahmen limitiert werden. 
Grenzwerte am Arbeitsplatz sind ein wichtiger Massstab für die Beurteilung, ob gefährdende Einwirkungen gesundheitsschädigend sind. Einerseits müssen die Grenzwerte ausreichend tief angesetzt werden, sodass die grosse Mehrzahl der Exponierten geschützt ist. Andererseits sollten sie nicht tiefer als nötig ausfallen, damit die Betriebe die Limiten mit verhältnismässigem Aufwand einhalten können. Bei der Herleitung der Grenzwerte der Suva müssen somit die gesundheitlichen Aspekte gegen die wirtschaftlichen Folgen abgewogen werden.

Unsere Aufgabe

In der Schweiz legt die Suva die MAK- und BAT-Werte – also die maximalen Arbeitsplatzkonzentrations- und die biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte - sowie die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen fest (Art. 50.3 VUV). Dabei richten wir uns nach den Entwicklungen in der EU und anderen Ländern, überdies stehen wir in engem Kontakt mit den internationalen Grenzwertkommissionen. Die Grenzwertvorschläge der Suva werden innerhalb der schweizerischen Grenzwertkommission, der Suissepro, diskutiert, der Erlass der Grenzwerte erfolgt dann im Einvernehmen mit der Kommission.

Welcher Grenzwert für welchen Arbeitsplatz?

Grenz- oder Richtwerte  finden sich in mehreren gesetzlichen Regelwerken. Sie definieren unterschiedliche Schutzziele und Anwendungsbereich. Damit sich Gefährdungen am Arbeitsplatz richtig erfassen und die Gesundheitsrisiken mithilfe eines geeigneten Grenz- oder Richtwerts korrekt einschätzen lassen, ist sowohl das entsprechende Fachwissen als auch Erfahrung notwendig. Deshalb sind hier spezialisierte Fachpersonen der Arbeitssicherheit einzubeziehen.

Detaillierte Informationen zu den Grenzwerten

Damit die Belegschaft vor schädlichen Einflüssen geschützt wird, ist es zentral, dass Arbeitgeber die Arbeitsplatz Grenzwerte kennen. Auf unseren Seiten finden Sie umfassende Informationen, Tipps und Listen für alle relevanten Branchen.

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