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BAT und MAK: Grenzwerte zu chemischen Einwirkungen

An vielen Arbeitsplätzen treten chemische Einwirkungen wie Stäube, Dämpfe oder Gase auf. Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie Grenzwerte zur Einschätzung potenzieller Gesundheitsrisiken verwendet werden. Zudem stehen praxisnahe Tools und Materialien zum Thema chemische Exposition zur Verfügung.

Inhalt

Kurz und bündig

Um Mitarbeitende vor chemischer Exposition zu schützen, bestimmt in der Schweiz die Suva gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) die Grenzwerte am Arbeitsplatz. Diese werden mit den Kürzeln MAK- Wert (Maximaler Arbeitsplatzkonzentrations-Wert) und BAT-Wert (Biologischer Arbeitsplatztoleranzkonzentrations-Wert) bezeichnet.

Diese Grenzwerte:

  • beziehen sich auf Konzentrationen in der Luft oder im Körper  
  • zeigen auf, wann Betriebe Anpassungen vornehmen müssen
  • werden den neusten Erkenntnissen angepasst

Arbeitsplatzgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit

Arbeitnehmende sind vielen unterschiedlichen chemischen Einwirkungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit gefährden können. Das Risiko wird einerseits durch die gesundheitsschädigenden Eigenschaften einer Substanz, andererseits durch die Dauer und Höhe der Exposition bestimmt. Dieses Risiko muss durch die Betriebe auf ein vertretbares Mass begrenzt werden. 

Grenzwerte sind ein wichtiges Puzzleteil, das zur Einschätzung der Gesundheitsgefährdung beiträgt. Je nach Resultat der Messungen am Arbeitsplatz oder der Ergebnisse eines Biomonitorings sind entsprechende Schutzmassnahmen angezeigt. 

Ein laufender Prozess 

Grenzwerte am Arbeitsplatz werden von der Suva im Rahmen der Verhütung von Berufskrankheiten erlassen (Art. 50.3 VUV). Dabei orientieren wir uns an den Erkenntnissen internationaler Gremien und an den Entwicklungen in anderen Ländern und in der EU. In der Schweiz gibt es Grenzwerte für mehr als 700 Arbeitsstoffe. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Serviceseite mit den aktuellen Grenzwerten.

Worauf beziehen sich die Grenzwerte?

Grenzwerte für chemische Stoffe können die Konzentration einer Substanz in der Luft (äussere Belastung, Luftgrenzwert, MAK-Wert) oder im Blut oder Urin (innere Belastung, biologischer Grenzwert, Biomonitoring, BAT-Wert) begrenzen.

Definition der MAK-Werte

Der MAK-Wert bezieht sich auf die am Arbeitsplatz gemessene Konzentration einer Substanz in der Luft. MAK-Wert steht für maximaler Arbeitsplatzkonzentrations-Wert. Der MAK-Wert ist jene Durchschnittskonzentration, bei deren Einhaltung die Gesundheit der stark überwiegenden Zahl an gesunden, exponierten Arbeitnehmenden nicht gefährdet ist, selbst wenn diese über das gesamte Arbeitsleben dauerhaft exponiert wären. 
Bei der Herleitung eines Luftgrenzwerts wird nur die Aufnahme über das Einatmen berücksichtigt. Andere Aufnahmewege wie jene über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt fliessen nicht in die Berechnung ein. 

Definition der BAT-Werte

Biologische Grenzwerte am Arbeitsplatz werden BAT-Werte (Biologische Arbeitsstofftoleranz-Werte) genannt. Sie beziehen sich auf die Konzentration eines Arbeitsstoffs (oder eines seiner Abbauprodukte) oder eines Beanspruchungsparameters im Blut oder Urin. Dabei geht es um die innere Belastung, ausgelöst durch die über die Zeit vom Körper aufgenommene Stoffmenge. Bleiben Betriebe unterhalb das vorgegebenen BAT-Werts, wird die Gesundheit ihrer Beschäftigten auch über längere Zeit nicht beeinträchtigt. 

Im Gegensatz zu einem Luftgrenzwert werden bei der Herleitung eines BAT-Werts alle Aufnahmewege des Arbeitsstoffes berücksichtigt, die da sind: Lunge, Haut und Magen-Darm-Trakt. So lassen sich auch individuelle Faktoren wie die persönliche Hygiene am Arbeitsplatz oder die Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfassen. 

Gefahrstoffe im Körper durch Biomonitoring erkennen

Die regelmässige Untersuchung von Personen unter Anwendung biologischer Grenzwerte wird im Rahmen eines Biomonitorings der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt. Ein Biomonitoring eignet sich auch für Stoffe, die sich über lange Zeit im Körper ansammeln oder über verschiedene Aufnahmewege in den Körper gelangen können. 

Notationen – eine hilfreiche Ergänzung 

Die Suva charakterisiert fallweise einen Arbeitsstoff, für den sie einen Grenzwert definiert, zusätzlich mit sogenannten Notationen. Dabei handelt es sich um Buchstaben, die Auskunft darüber geben ob beispielsweise der Arbeitsstoff: 

  • hautdurchgängig ist, 
  • eine Allergie auslösen kann, 
  • krebserregend ist oder 
  • das ungeborene Kind schädigen kann. 

Notationen helfen dem Arbeitsarzt oder der Arbeitshygienikerin bei der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung und der Festlegung von notwendigen Schutzmassnahmen. Dabei ist die Bewertung des individuellen Risikos entscheidend. Genauere Angaben zu den Notationen finden Sie auch in unserer Broschüre Grenzwerte am Arbeitsplatz. 

Anwendung der MAK- und BAT-Werte in der Praxis

Die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos an Arbeitsplätzen auf der Basis von Grenzwerten kann in der Praxis schnell aufwändig werden: Arbeitsbereiche müssen abgegrenzt, die chemischen Gefährdungen und die Exposition ermittelt sowie diese mit geeigneten Beurteilungsmassstäben verglichen werden. Und in einem letzten Schritt gilt es, die Resultate richtig zu interpretieren und das jeweilige Risiko abzuschätzen.  

Bei solchen Fragestellungen ist spezialisiertes Fachpersonal der Arbeitssicherheit unerlässlich. In Frage kommen gut ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten der Bereiche Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene. Wer wann zum Einsatz kommt, hängt von der Arbeitsplatzsituation und vom Arbeitsstoff ab. 

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer umfassenden Broschüre  Grenzwerte am Arbeitsplatz sowie in verschiedenen Factsheets im Downloadcenter.

Möchten Sie wissen, ob für einen bestimmten Stoff Arbeitsplatzgrenzwerte bestehen, wie der aktuelle Stand ist, oder möchten Sie eine Liste mit sämtlichen Grenzwerten herunterladen? Über unseren e-Service unter www.suva.ch/grenzwerte können Sie alle gewünschten Informationen bequem herunterladen.

Bei spezifischen Fragen zu Arbeitsplatzgrenzwerten wenden Sie sich bitte an unser Fachteam: grenzwerte@suva.ch

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