Meldung von Gesteinsabbau im Freien
Der Abbau von Gestein, Kies und Sand, z.B. aus Steinbrüchen, birgt einige Gefahren, die im Voraus beachtet werden müssen. Der Abbau ab 5000 m3 ist meldepflichtig. Nutzen Sie dazu unser Meldeformular. Bitte reichen Sie uns dieses 14 Tage vor der Ausführung ein.
Inhalt
Kurz und bündig
Beim Gesteinsabbau im Freien (z.B. in Steinbrüchen) wird Gestein aus dem Gebirgsverband gelöst. Dies geschieht in der Regel durch Sprengen, Sägen, Keilen, Fräsen oder Rippern. Für die Mitarbeitenden vor Ort birgt der Abbau einige Gefahren. Um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, besteht hier eine rechtliche Meldepflicht (ab 5000 m3) mindestens 14 Tage vor der Ausführung. Nutzen Sie dazu unser Meldeformular und legen Sie die diese Dokumente bei:
Nutzen Sie dazu unser Meldeformular und legen Sie die diese Dokumente bei:
- Abbaukonzept
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Was ist meldepflichtig?
Gesteinsabbau im Freien von mehr als 5000 m3 pro Abbaustelle (gemäss BauAV Art. 102).
Wie melde ich Abbauarbeiten von Gestein?
Melden Sie uns Gesteinsabbau im Freien spätestens 14 Tage vorher. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular.
Welche Dokumente sind beizulegen?
Wenn Sie die Meldung zeitlich weit im Voraus bei der Suva einreichen, haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente mit der Suva zu besprechen.
Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten muss ein Abbaukonzept vorliegen, das die für den Gesteinsabbau erforderlichen Informationen enthält, z. B. die Lagerungs- und Schichtverhältnisse, die Standsicherheit des Materials und maximale Böschungsneigungen.
Darüber hinaus ist ein spezifisches Sicherheits- und Gesundheitskonzept für die geplanten Abbauarbeiten erforderlich.
Für die Vervollständigung der Meldung legen Sie bitte folgende Dokumente bei:
- Abbaukonzept
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Wie geht es weiter?
Die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter der Suva kontaktiert Sie bei Bedarf. Die Suva gibt keine formelle Stellungnahme zu den eingereichten Dokumenten ab.
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Das sind Ihre Vorteile:
- chronologische Übersicht Ihrer Meldungen an die Suva
- angefangene Meldung unterbrechen und später fortzusetzen
- bestehende Meldung kopieren und weiterverwenden
- fehlende Informationen wie Angaben zur leitenden Person auf der Baustelle, projektrelevante Unterlagen usw. später ergänzen
- eingereichte Meldungen nachträglich annullieren
Fragen und Antworten
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2. Alle Personen in Ihrem Betrieb, die eine Meldung erfassen, benötigen …
- je ein eigenes mySuva-Benutzerkonto.
- eine Verknüpfung des Benutzerkontos mit Ihrem Betrieb.
- das Zugriffsrecht für die Anwendung «Meldepflichtige Arbeiten».
Die Berechtigung gibt Ihnen die Person, die in Ihrem Betrieb die Betriebsadministratoren-Rechte für mySuva besitzt.
Nein, Sie können uns die Arbeiten ohne Benutzerkonto als Gast melden.
Melden von Asbestsanierungen ist nur durch von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen möglich.
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Haben Sie noch Fragen, aber keine Antworten gefunden? Was auch immer kommt – wir sind für Sie da.
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