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Arbeitssicherheit bei Naturgefahren

Naturgewalten stellen ein zusätzliches Risiko dar. Die Gefahrensituation kann sich dabei rasch ändern. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie nützliche Informationen, welche Vorkehrungen Sie bei Arbeiten im Bereich von Naturgefahren treffen müssen.

Inhalt

Kurz und bündig

Arbeiten im Bereich von sogenannten Naturgefahren bergen häufig ein hohes Risiko zusätzlich zur Absturzgefahr. Dabei geht es nicht nur um Steinschlag oder Stürme. Denken Sie zum Beispiel auch an Sonne, Hitze und UV-Strahlung. Berücksichtigen Sie deshalb immer auch Naturereignisse in Ihrem «Safety Management» und in Ihren Sicherheitsregeln.

Achten Sie bei der Planung auf folgende Punkte:

  • Führen Sie eine systematische Gefahrenermittlung und konsequente Massnahmenplanung durch und dokumentieren Sie diese.
  • Besprechen Sie Gefahren und Massnahmen mit allen Beteiligten.
  • Erstellen Sie vor Beginn der Arbeiten ein Sicherheits- und Rettungskonzept (SiKo) inklusive Alarmierungsplan.

So sorgen Sie für einen funktionierenden Schutz vor Naturgefahren.

Hohe Risiken erfordern Abklärungen

Zur Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten im Bereich von Naturgefahren gehören die folgenden Punkte:

  • Systematische Gefahrenermittlung und konsequente Massnahmenplanung. Nutzen Sie die unten aufgeführten Checklisten als Hilfsmittel.
  • Regeln Sie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.
  • Klare Kommunikation in allen Situationen.
  • Beurteilen Sie die Restrisiken regelmässige neu, um die Massnahmen rechtzeitig anzupassen.

Ziehen Sie spezialisierte Fachleute bei, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden nicht über das notwendige Wissen verfügen, um die Risiken zu beurteilen.

Relevante Naturgefahren

Es gibt ganz unterschiedliche Naturgefahren, die Sie bei Arbeiten im Freien im Blick haben sollten. Nicht immer ist die Gefahr unmittelbar ersichtlich. Denken Sie ausserdem daran, dass sich die Verhältnisse sehr rasch ändern können. Die wichtigsten Gefahren sind:

  • Steinschlag, Blockschlag, Fels- oder Bergsturz
  • Rutschung, Murgang
  • Lawine, Schneefall
  • Hochwasser
  • Gewitter, Starkregen, Hagel
  • Wasser in Flüssen und Seen
  • Windeinwirkung, Sturm
  • Hitze, Ozon, Sonneneinstrahlung
  • Frost, Eisglätte
  • Waldbrand
  • Erdbeben

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo)

Für die systematische Koordination und Dokumentation empfehlen wir, ein projektspezifisches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo) zu erstellen, das alle relevanten Beteiligten einbezieht. Zum Aufbau eines SiKos gehören:

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziel, Projekt- und Arbeitsbeschrieb, Situationsskizze
  2. Sicherheits- und Baustellenorganisation, Kommunikation
  3. Ausbildung, Instruktion, Information
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
  6. Massnahmenplanung und -realisierung
  7. Notfallorganisation, Rettungskonzept, Rettungsmittel
  8. Mitwirkung
  9. Gesundheitsschutz
  10. Kontrolle, Audit

Mehr Informationen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo).

Weiterführende Links

Nachfolgend finden Sie Links zu aktuellen amtlichen Informationswebseiten zu bestimmten Naturgefahren.

Nachfolgend finden Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen für Arbeiten im Bereich von Naturgefahren.

Arbeitsgesetz (ArG)

  • Art. 6   Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)

  • Art. 2 Grundsatz
  • Art. 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers
  • Art. 5 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Art. 6 Anhörung der Arbeitnehmer 
  • Art. 7 Zuständigkeiten für den Gesundheitsschutz
  • Art. 10 Pflichten der Arbeitnehmer 
  • Art. 20 Sonneneinwirkung und Wärmestrahlung
  • Art. 21 Arbeit in ungeheizten Räumen oder im Freien
  • Art. 27 Persönliche Schutzausrüstung
  • Art. 36 Erste Hilfe

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

  • Art. 3 bis 10 Pflichten des Arbeitgebers
  • Art. 11 Pflichten des Arbeitnehmers
  • Art. 11a Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit
  • Art. 38 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen
  • Art. 45 Schutz gegen gesundheitsgefährdende Strahlen

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