Informationen für Asbestsanierungsfirmen
Für die Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen müssen mehrere Auflagen erfüllt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen erhalten, wo Sie das Meldeformular finden und welche Ausbildungsstätten es für Fachkräfte gibt.
Inhalt
Kurz und bündig
Die Entfernung, der Transport und die Entsorgung von Asbest unterliegen klaren Vorgaben.
Die wichtigsten Punkte:
- Aufträge, bei denen erhebliche Mengen an gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden, dürfen Sie nur dann annehmen, wenn Ihre Firma von der Suva anerkannt ist.
- Gemäss Artikel 86 der BauAV
müssen Sie eine Schadstoffsanierung mindestens 14 Tage vor dem Start der Arbeiten der Suva melden. - Sie verpflichten sich, die Regeln der EKAS-Richtlinie Asbest einzuhalten.
Verfahren für die Anerkennung und den Entzug
Um die Sicherheit beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien zu erhöhen, gelten in der Schweiz klare Vorschriften. Aus diesem Grund dürfen Sanierungsarbeiten mit einer erheblichen Faserfreisetzung nur von Firmen übernommen werden, die von der Suva anerkannt sind. Wird Asbest unsachgemäss entfernt, transportiert oder entsorgt, kann die Anerkennung wieder entzogen werden.
Ausbildung zur Spezialistin / zum Spezialisten für Asbestsanierungen
Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen sind gesucht. Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe ausführen möchten, brauchen Sie spezifische Fachkenntnisse. In der Schweiz gibt es verschiedene Ausbildungsstätten, in denen Sie eine fundierte Ausbildung erhalten.
Asbestsanierung melden
Warum ist es so wichtig, dass Sie eine Schadstoffsanierung 14 Tage vor dem Start der Arbeiten der Suva melden? Zum einen hilft Ihnen dieser Zeitraum bei der Planung. Zum anderen nehmen wir im Sinne der Sicherheit sporadisch Kontrollen vor. Stellen wir eine unzureichende Arbeitsweise fest, können wir eingreifen und allenfalls die Anerkennung entziehen.
Asbesthaltige Materialien richtig transportieren und entsorgen
Wenn Sie Asbest transportieren, beachten Sie die Vorschriften gemäss ADR/SDR. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen richten Sie sich nach der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA
Bei diesen Anlaufstellen erhalten Sie weitere Informationen: