Mann sitzt vor dem Computer und nutzt die Anwendung «Asbestsanierung».

Asbestsanierungsarbeiten sind meldepflichtig

Sanierungsarbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, sind meldepflichtig. Nur anerkannte Asbestsanierungsunternehmen dürfen diese ausführen. Melden Sie uns spätestens 14 Tage vor Beginn der Sanierungsarbeiten Ihre geplante Asbest-Baustelle online im Kundenportal mySuva.

Asbestsanierung melden

Inhalt

Kurz und bündig

Asbestsanierungen sind meldepflichtig. Sie dürfen nur von Sanierungsunternehmen durchgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind. Die Meldung mit allen nötigen Dokumenten geschieht einfach und bequem online im Kundenportal mySuva.

Was ist meldepflichtig?

Sanierungsarbeiten, die gemeldet werden müssen, sind im Art. 82 der BauAV aufgeführt. Als meldepflichtig gelten insbesondere die vollständige oder teilweise Entfernung von Baustoffen sowie Rückbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen. 

In solchen Materialien kann Asbest vorkommen:

  • Spritzbeläge 
  • Boden-, Decken- und Wandbeläge 
  • Fliesenkleber
  • Leichtbauplatten
  • Brandabschottungen (siehe BauAV) 
  • Dämmmaterialien 
  • Schnüre, Matten und Kissen 
  • Mörteln und Putze 
  • Karton

Das Ampelmodell kennzeichnet Asbestsanierungsrbeiten mit der Farbe Rot.

Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien – Übersicht der MassnahmenArbeiten mit asbesthaltigen Materialien – Übersicht der Massnahmen

Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien – Übersicht der Massnahmen

Wie schützen Sie sich und Ihr Team bei Arbeiten mit Asbestzementplatten, Cushion-Vinyl oder asbesthaltigem Putz? Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die Massnahmen.
Informationsschrift, 6 Seiten
Dezember 2025, 88327.D

Von der Meldefrist ausgenommen sind:

  • Eine nicht erkennbare Notfallsituation (höhere Gewalt) wie ein Leitungsbruch, Unwetterschäden usw. und, wenn Personen unmittelbar gefährdet sind.
  • Eine Notfallsituation, wo Asbest unerwartet auftritt und Personen dadurch unmittelbar gefährdet sind (siehe BauAV Art. 32 Abs. 3 und EKAS Richtlinie 6503 Ziffer 5.1.5).
  • Reinigung von Arbeitsplätzen und Gebäuden im Bereich der Asbestkontamination.
  • Nachmeldung bei Asbestsanierungsarbeiten, bei denen trotz Ermittlung ein zusätzliches Asbestvorkommen entdeckt wurde.
  • Sanierung eines zusätzlichen Asbestvorkommens.
  • Arbeiten von geringem Umfang, die in einem Arbeitsgang erledigt werden können (siehe EKAS Richtlinie Asbest 6503 Ziffer 7.7).
 

Wie melden Sie uns Asbestsanierungen?

Asbestsanierungen dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind. Lesen Sie dazu das untenstehende Kapitel betreffend Anerkennung.

Wenn Sie ein von der Suva anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen sind, melden Sie uns Asbestsanierungsarbeiten spätestens 14 Tage vor deren Ausführung. Reichen Sie uns die Meldung bitte online ein. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  1. Online-Meldung mit Ihrem Login und Betriebskontext im Kundenportal mySuva
  2. Online-Meldung als Gast ohne Login
Asbestsanierung melden

Welche Dokumente braucht es?

  • Ihr Arbeitsplan muss spätestens vor Beginn der Arbeiten online der Suva vorliegen. Er beinhaltet mindestens die im Factsheet 33105 «Asbestsanierung - Arbeitsplan für Asbestsanierungsunternehmen» bezeichneten Punkte (www.suva.ch/33105.d).
  • Legen Sie das Schadstoffgutachten bei.

Ihre Vorteile mit einem mySuva Login

Registrieren Sie sich jetzt im Kundenportal mySuva und profitieren Sie von diesen Vorteilen:

Das sind Ihre Vorteile:

  • chronologische Übersicht Ihrer Meldungen an die Suva
  • angefangene Meldung unterbrechen und später fortzusetzen
  • bestehende Meldung kopieren und weiterverwenden
  • fehlende Informationen wie Angaben zur leitenden Person auf der Baustelle, projektrelevante Unterlagen usw. später ergänzen
  • eingereichte Meldungen nachträglich annullieren
 
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Erste Schritte im Kundenportal

Sie möchten sich neu auf mySuva registrieren oder befinden sich mitten im Registrierungsprozess? Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Anmeldung reibungslos abschliessen. Wir zeigen Ihnen ausserdem, wie Sie Ihr Benutzerkonto mit Ihrem Betrieb verknüpfen.
Zur Anleitung

Sie sind noch nicht als Asbestsanierungsunternehmen anerkannt?

Bei Arbeiten an asbesthaltigem Material werden oft erhebliche Mengen an Fasern freigesetzt. Um niemanden zu gefährden, dürfen Sie solche Asbestsanierungen in der Schweiz nur ausführen, wenn Ihre Firma von der Suva anerkannt ist. So werden Sie als Asbestsanierer von der Suva anerkannt:

Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen

Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen

Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um von der Suva als Asbestsanierungsunternehmen anerkannt zu werden? Hier erfahren Sie alles Notwendige über das Verfahren zu Anerkennung.
Alle Infos zur Anerkennung

Fragen und Antworten

1. Registrieren Sie Ihren Betrieb online im Kundenportal mySuva.

2. Alle Personen in Ihrem Betrieb, die eine Meldung erfassen, benötigen …

  • je ein eigenes mySuva-Benutzerkonto.
  • eine Verknüpfung des Benutzerkontos mit Ihrem Betrieb.
  • das Zugriffsrecht für die Anwendung «Meldepflichtige Arbeiten».

Die Berechtigung gibt Ihnen die Person, die in Ihrem Betrieb die Betriebsadministratoren-Rechte für mySuva besitzt.

 

Nein, Sie können uns die Arbeiten ohne Benutzerkonto als Gast melden.

Melden von Asbestsanierungen ist nur durch von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen möglich.

Klicken Sie auf den E-Mail-Link in der Eingangsbestätigung, die Sie nach dem Senden der Meldung für Ihren Betrieb erhalten haben. Jetzt können Sie die Änderungen vornehmen und speichern.

Als Betriebsadministratorin oder Betriebsadministrator können Sie in der «Benutzerverwaltung» zusätzliche Benutzerkonten erstellen und Zugriffsrechte erteilen.

Haben Sie noch Fragen, aber keine Antworten gefunden? Was auch immer kommt – wir sind für Sie da.

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Rösslimattstrasse 39
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