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Schutzmassnahmen gegen CMR-Stoffe

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdung durch CMR-Stoffe zu minimieren. Dabei kommt das «STOP»-Prinzip zur Anwendung. 1. Substitution, 2. technische, 3. organisatorische, 4. personenbezogene Schutzmassnahmen. Diese Seite beschreibt das Vorgehen, wenn Sie die CMR-Stoffe im Betrieb nicht ersetzen können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      CMR-Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit. Der beste Schutz vor diesen Stoffen ist die Substitution, also der Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe. Ist dies nicht möglich, müssen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber verhältnismässige Schutzmassnahmen definieren und umsetzen.

      Diese Schutzmassnahmen müssen nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Gefährdungspotenzial und Verwendung, Dauer der Exposition, Anzahl Betroffene, Risikobereiche, Produktionsprozesse usw. umgesetzt werden. Massnahmen werden eingeteilt in

      • technische Massnahmen wie Absaugvorrichtungen
      • organisatorische Massnahmen wie Risikobereiche abgrenzen
      • personenbezogene Massnahmen wie Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      Informieren und instruieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden regelmässig über die getroffenen (Gesundheits-)Schutzmassnahmen. Kontrollieren Sie diese und nehmen Sie bei Bedarf Anpassungen vor. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

      Massnahmenplanung nach dem «STOP»-Prinzip

      Wenn eine Substitution (S) nicht möglich ist, dann treffen Sie Massnahmen (TOP) zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit CMR-Stoffen am Arbeitsplatz. Die Massnahmen betreffen technische, organisatorische und personenbezogene Lösungen, die in dieser Reihenfolge ergriffen werden müssen. Involvierte Mitarbeitende sind über die getroffenen Massnahmen zu instruieren. Mehr zum «STOP»-Prinzip erfahren Sie auf der Seite zur Persönlichen Schutzausrüstung.

      Illustration von einer Hand mit einem Klemmbrett mit einer Checkliste drauf, Text auf dem Bild: Massnahmenplanung im Betrieb Was konkret zu machen ist und wie? Planung im Detail.

      Technische Massnahmen (T)

      Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) macht im Abschnitt 7.1 (Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung) sowie im Abschnitt 8.2.1 (Geeignete technische Steuerungseinrichtungen) zum verwendeten Produkt spezifische Angaben zu technischen Massnahmen am Arbeitsplatz. Dazu gehören unter anderem

      • Einsetzung geeigneter Verfahren zur Erkennung der Freisetzung von CMR-Stoffen
      • Absaugung an der Quelle bei Freisetzung von CMR-Stoffen im Arbeitsprozess
      • Aufrechterhaltung des Kollektivschutzes durch Sicherstellung von bestimmungsgemässer Wartung und Instandhaltung

      Organisatorische Massnahmen (O)

      Indem Sie einfache, organisatorische Massnahmen definieren, reduzieren Sie die Gefahren durch CMR-Stoffe zielführend. Dazu gehören unter anderem

      • Limitieren der Mengen von CMR-Stoffen am Arbeitsplatz
      • Begrenzung der Anzahl involvierter Mitarbeitender
      • Information an Mitarbeitende über ihren Umgang mit CMR-Stoffen
      • Erklären der Eigenschaften von CMR-Stoffen und der entsprechenden Schutzmassnahmen 
      • Abgrenzung der Risikobereiche 
      • angemessene Warn- und Sicherheitsschilder (einschliesslich «Rauchen verboten»)
      • Lagerung, Handling und Transport von CMR-Stoffen in geschlossenen und markierten Gebinden
      • Verbot von Essen/Trinken/Rauchen in Bereichen mit Umgang mit CMR-Stoffen (in jeglicher Form)
      • reguläre Reinigung des Arbeitsplatzes
      • Trennung der Arbeitskleider von privaten Kleidern 
      • Waschen und Reinigung von kontaminierter Arbeitskleidung ausschliesslich durch den Betrieb
      • Angebot von Waschräumen und Duschen für Personen mit Umgang mit CMR-Stoffen am Arbeitsplatz
      • Verpflichtung zur Körperhygiene am Arbeitsplatz vor Verlassen des Arbeitsplatzes zum Beispiel für Pausen, Essen und Heimkehr der Mitarbeitenden

      Personenbezogene Massnahmen (P)

      Involvierte Mitarbeitende sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit gefährlichen CMR-Stoffen arbeiten. Personenbezogene Massnahmen zielen darauf ab, dass die Mitarbeitenden die Gefahren und die Massnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit kennen und entsprechend richtig reagieren. Zu den personenbezogenen Massnahmen gehören auch:

      • Beurteilung der Freisetzung von CMR-Stoffen: technische Massnahmen am Arbeitsplatz 
      • Prüfen des Kollektivschutzes
      • Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nur, wenn kollektive Massnahmen nicht ausreichend sind

      Das Sicherheitsdatenblatt führt im Abschnitt 8.2 die geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf. Achten Sie bei der Beschaffung auf die exakten, genannten Normen, die Schutzartikel erfüllen müssen.

      Instruktion und Information der Mitarbeitenden

      Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende, die CMR-Stoffe oder -Zubereitungen in Arbeitsprozessen verwenden, über die möglichen Gesundheitsrisiken, die getroffenen Massnahmen und die Hygieneregeln am Arbeitsplatz zu instruieren. Ausserdem muss die korrekte Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) instruiert werden. Die Instruktion muss jedes neue oder geänderte Risiko berücksichtigen.

      Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die getroffenen Massnahmen an den Arbeitsplätzen regelmässig zu prüfen.

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