CMR-Stoffe ersetzen
Die Gefahr durch CMR-Stoffe kann am wirksamsten reduziert werden, indem der Stoff mit weniger gefährlichen Substanzen ersetzt wird (Substitution). Prüfen Sie in Ihrem Betrieb deshalb, ob Sie Stoffe und Zubereitungen mit CMR-Eigenschaften substituieren können. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Inhalt
Kurz und bündig
Gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG sind Anwender verpflichtet, beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, wie CMR-Stoffen, die notwendigen Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die beste Lösung ist der Ersatz (Substitution) des CMR-Stoffes durch eine weniger gefährliche Alternative. Zu diesem Zweck führen Sie eine Substitionsprüfung durch.
Im Rahmen einer Substitutionsprüfung untersuchen Sie verschiedene Alternativen, welche die Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden vermeiden oder minimieren.
Der Vergleich von Alternativen ist vielfältig und weitreichend. So kann zum Beispiel das Gesamtrisiko durch einen Ersatzstoff gesenkt werden.
Vergleichen Sie zwei Produkte und deren Eigenschaften im Abschnitt 2 und 3 des Sicherheitsdatenblattes (SDB), um gleichwertige, aber weniger gefährliche Ersatzstoffe für CMR-Stoffe zu finden.
Substitutionsprüfung durchführen
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Metallbaubetrieb stellt spezielle Platten her, die aufgrund der Metalleigenschaften vor Oxidation geschützt werden müssen. Zu diesem Zweck verwendet der Betrieb ein Wachs zum Einreiben der Platten auf der Basis von aromatischen Kohlenwasserstoffen. Auf dem Etikett ist das GHS08-Piktogramm zu sehen und im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes findet sich der H-Satz H350 «Kann Krebs erzeugen».
Der Betrieb möchte dieses gefährliche Produkt durch ein ungefährlicheres Produkt mit gleicher Funktion ersetzen. Dazu wird der Abschnitt 2 im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt des aktuellen Produktes und eines Vergleichsproduktes verglichen:
Produkt mit GHS08-Piktogramm (Wachs auf Basis aromatischer Mineralölfraktionen) |
Vergleichsprodukt (Wachs auf Basis von Bienenwachs) |
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Piktogramm vorhanden? |
GHS08-Piktogramm auf dem Etikett | Kein GHS08-Piktogramm auf dem Etikett |
H-Sätze | H350 «Kann Krebs erzeugen» | Keinen H-Satz |
Massnahmen | Abschnitt 7.1 im Sicherheitsdatenblatt (SDB) Technische Absaugung am Ort der Anwendung |
Abschnitt 7.1 im Sicherheitsdatenblatt (SDB) Absaugung nur bei thermischen Anwendungen |
Abschnitt 8.2 im Sicherheitsdatenblatt (SDB) Chemikalienbeständige Butylnitril-Handschuhe (0.7 mm) bei Anwendung des Produkts. Bei Sprühanwendungen Tragen von Halbmasken A2. |
Abschnitt 8.2 im Sicherheitsdatenblatt (SDB) Vorbeugender Handschutz wird empfohlen. Regelmässiges Verwenden von Hautschutzcreme wird empfohlen. |
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Bemerkung | Produkt wird aus krebserregenden aromatischen Mineralölfraktionen gewonnen. | Produkt wird aus gebleichtem Bienenwachs gewonnen. |
Beide Produkte können zur Veredelung der hergestellten Metallplatten verwendet werden. Die grossen Unterschiede liegen dabei in den Gesundheitsrisiken (H-Sätzen) der Stoffe und den notwendigen Massnahmen. Mit der Substitutionsprüfung konnte der Betrieb einen ungefährlicheren Stoff finden und so die Risiken mindern und die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen.