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Gefährliche Chemikalien: Informieren. Erkennen. Handeln.

Viele Betriebe arbeiten mit gefährlichen Chemikalien – oft, ohne dass die Mitarbeitenden wissen, welche Risiken diese Stoffe bergen. Gefährliche Chemikalien können Menschen und der Umwelt schaden, etwa durch Verätzungen oder Vergiftungen, und sogar tödlich sein. Der richtige Umgang mit diesen Chemikalien ist deshalb unerlässlich.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Gefährliche Chemikalien können Stoffe wie Methanol, Aceton oder Salzsäure sowie Zubereitungen wie Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungs- oder Lösungsmittel sein.
  • Sie sind weltweit mit einheitlichen Gefahrensymbolen gekennzeichnet.
  • H- und P-Sätze auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Gefahr und Schutzmassnahmen.
  • Besonders gesundheitsgefährdende Chemikalien können hochgiftig, stark ätzend und krebserregend sein sowie das Erbgut und Organe schädigen oder unfruchtbar machen.

Wo gefährliche Chemikalien vorkommen

Gefährliche Chemikalien kommen in vielen Bereichen zum Einsatz – von der chemischen Industrie über die Metallverarbeitung bis hin zum Handwerk. Dazu zählen sowohl Stoffe wie Methanol, Aceton oder Salzsäure als auch Zubereitungen wie Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungs- und Lösungsmittel.

GHS: Einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien

Das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen sorgt dafür, dass gefährliche Chemikalien weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. In der Schweiz gilt das GHS-System seit 2009.

Chemikalien, die eine Gefahr darstellen, tragen spezielle GHS-Symbole – sogenannte GHS-Piktogramme. Insgesamt gibt es 9 GHS-Piktogramme. Sie sind in drei Gefahrengruppen unterteilt: 

  1. physikalische Gefahren (z. B. Explosions- oder Brandgefahr)
  2. Gesundheitsgefahren
  3. Umweltgefahren

Dank diesen GHS-Gefahrenpiktogramme erkennen alle Nutzerinnen und Nutzer sofort, welche Risiken von einer Chemikalie ausgehen.

Infografik Chemikalien sind Stoffe und Zubereitungen_DE
Grafik GHS Symbole_DE.svg
Grafik H- und P-Sätze_DE.svg

Hier finden Sie die 9 GHS-Piktogramme im Überblick – was sie bedeuten, welche Gefahren dahinterstecken und wie Sie sich schützen.

Factsheet «Gefahrensymbole im Blick» herunterladen

H- und P-Sätze: Gefährliche Stoffe richtig einschätzen

GHS-Piktogramme zeigen zwar an, in welcher Form eine Chemikalie gefährlich ist, aber nicht, wie genau oder wie stark die Gefahr ist. Ein Beispiel: Ein Reinigungsmittel zu Hause kann das gleiche Piktogramm haben wie eine Chemikalie im Betrieb – trotzdem kann die Gefahr unterschiedlich sein.

Um zu erkennen, welche Risiken von einer Chemikalie ausgehen, gibt es standardisierte Gefahren- und Sicherheitshinweise – die sogenannten H- und P-Sätze. Sie beschreiben, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen und wie Anwenderinnen und Anwender sicher damit umgehen.

H-Sätze sind Gefahrenhinweise. Das «H» steht für «Hazard», also Gefahr. H-Sätze beschreiben die spezifische Gefahr einer Substanz, z. B. «Verursacht schwere Augenreizung».

P-Sätze sind Sicherheitshinweise. Das «P» steht für «Precautionary», also Vorsicht. P-Sätze geben Empfehlungen zum sicheren Umgang, z. B. «Schutzhandschuhe tragen».

H- und P-Sätze sowie weiterführende Informationen sind auf dem Etikett (Gebinde) und im Sicherheitsdatenblatt jeder gefährlichen Chemikalie zu finden. Sie sind gesetzlich nach dem GHS-System vorgeschrieben. 

Eine Übersicht aller H- und P-Sätze sowie vertiefende Erklärungen finden Sie hier

Aus der Praxis lernen: Umgang mit gefährlichen Chemikalien

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel der Trisa AG. Im Video erfahren Sie, wie die Trisa AG sicher mit gefährlichen Chemikalien umgeht.

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Besonders gesundheitsgefährdende Chemikalien

Chemikalien mit den Gefahrenpiktogrammen GHS 05, 06 und 08 sind für den Menschen besonders gesundheitsgefährdend. Sie können hochgiftig, stark ätzend und krebserregend sein sowie das Erbgut verändern, Organe schädigen oder zu Unfruchtbarkeit führen.

Diese besonders gesundheitsgefährdenden Chemikalien finden Sie im Anhang 5 der Chemikalienverordnung (ChemV). Für die allgemeine Bevölkerung ist ihre Verwendung meistens verboten oder stark eingeschränkt. Das GHS 07 weist auf Gesundheitsgefahren hin, ist jedoch nicht im Anhang 5 der ChemV aufgelistet. 

 

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