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Sichere Böden für innerbetriebliche Verkehrswege: Vorschriften

Sie sind für die Sicherheit auf innerbetrieblichen Verkehrswegen verantwortlich? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie über Böden und die dazugehörigen Vorschriften wissen müssen. Dazu gehören die Themen «Tragkraft», «ebene Böden», «Öffnungen im Bodenbelag» sowie «Rutschhemmung». Sorgen Sie jetzt für Sicherheit.

Inhalt

Kurz und bündig

Auch auf innerbetrieblichen Verkehrswegen ist ein Unfall schnell passiert. Indem Sie die geltenden Vorschriften für Böden umsetzen, senken Sie das Unfallrisiko und erhöhen die Sicherheit im Betrieb. Kurz zusammengefasst:

Sorgen Sie dafür, dass die Böden von Verkehrswegen in Ihrem Betrieb …

  • … den auftretenden Belastungen standhalten.
  • … eine ebene Oberfläche haben. Das schützt vor Unfällen durch Stolpern.
  • … rutschhemmend sind und dass Flüssigkeiten von den Böden bzw. Bodenbelägen rasch ablaufen können. Das erhöht die Sicherheit.

Genügend Tragkraft

Wichtig ist, dass die Böden von innerbetrieblichen Verkehrswegen genügend Tragkraft haben für die auftretenden Lasten. Konkret heisst das:

Die Tragfähigkeit von Böden bzw. die Tragfähigkeit eines Gitterrosts auf innerbetrieblichen Verkehrswegen muss ihrem Verwendungszweck entsprechen. Das bedeutet, das Gewicht von Fahrzeugen und Ladungen darf die Tragfähigkeit nicht überschreiten.

Setzen Sie für die Sicherheit folgende Punkte um:

  • Bringen Sie ein Hinweisschild an, um auf die Tragfähigkeit des Bodens aufmerksam zu machen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Bodenroste korrosionsfest gestaltet sind.

Ebene Böden

Ebene Böden ohne Stolperstellen tragen ebenfalls zur Sicherheit auf innerbetrieblichen Verkehrswegen bei.

Das Foto zeigt einen Teerbelag, welcher mangelhaft ausgebessert wurde. Die Höhenunterschiede der Oberfläche sind zu gross.

Dieser Teerbelag wurde mangelhaft ausgebessert. Die Höhenunterschiede der Oberfläche sind zu gross.

Achten Sie darauf, dass die Böden auf den Verkehrswegen in Ihrem Betrieb eben sind und keine Löcher, Rillen, Kanten oder andere Stolperstellen aufweisen (zum Beispiel beim Übergang zu Gitterrosten). Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 Millimetern. 

Sorgen Sie darüber hinaus dafür, dass:

  • Bodenroste bodeneben verlegt sind. Ränder und Scharniere dürfen nicht vorstehen.
  • Bodenroste so eingebaut und befestigt werden, dass sie nicht wegrutschen oder kippen können.

Öffnungen im Bodenbelag

Öffnungen in Bodenbelägen erhöhen das Unfallrisiko. Sorgen Sie darum dafür, dass es keine zu grossen Öffnungen in Bodenbelägen gibt, und setzen Sie die geltenden Vorschriften um.

Dieses Fotos zeigt Gitterroste auf Verkehrswegen. Diese müssen bodeneben sein und dürfen keine zu grossen Öffnungen aufweisen.

Gitterroste auf Verkehrswegen müssen bodeneben sein und dürfen keine zu grossen Öffnungen aufweisen.

Gibt es Vorschriften für die Maschenweite der Gitterroste bzw. welche Regelungen betreffend Öffnungen in den Bodenbelägen von Verkehrswegen gelten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Öffnungen in den Bodenbelägen von Verkehrswegen (z. B. in Gitterrosten) sind zulässig bis zu einer Grösse von maximal 35 x 35 Millimetern. Falls sich unter dem Verkehrsweg Arbeitsplätze oder andere Verkehrswege befinden, dürfen die Bodenöffnungen maximal 20 x 20 bis 100 Millimeter betragen.

Gitterroste mit grösseren Öffnungen (z. B. Beschickungsöffnungen für Schüttgüter) dürfen nicht als Verkehrsweg dienen. Folgende Abstände zwischen den Stäben von Gitterrosten dürfen nicht überschritten werden:

  • 50 x 50 mm oder
  • 80 x 250 mm, wenn der Rost nur durch das Bedienungspersonal begangen werden muss
  • 150 x 150 mm, wenn der Rost erhöht angeordnet ist und dadurch verhindert wird, dass er zufällig begangen wird
  • 250 x 250 mm, wenn der Rost erhöht angeordnet ist und eine Abschrankung den Zugang verhindert

Rutschhemmung

Auch die Rutschfestigkeit der Bodenbeläge spielt in puncto Sicherheit eine grosse Rolle. Vermeiden Sie, dass Böden auf innerbetrieblichen Verkehrswegen rutschig sind, um Unfälle zu vermeiden.

Dieses Foto zeigt eine Walze, mit der ein rutschhemmender Anstrich auf einen Boden aufgetragen wird. Das sorgt für Sicherheit auf Verkehrswegen.

Ein rutschhemmender Anstrich für Böden sorgt für Sicherheit auf den Verkehrswegen.

Grundsätzlich gilt: Bodenbeläge von Verkehrswegen müssen rutschhemmend wirken. Damit die Rutschgefahr auch in Nassbereichen eingedämmt werden kann, müssen die Böden dort so beschaffen sein, dass Flüssigkeiten rasch ablaufen können.

Achten Sie weiterhin darauf, dass Bodenroste in Wegen mit Fussgängerverkehr eine angemessene Rutschhemmung aufweisen (gehauene Oberfläche).

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