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Sicherheitsregeln für die Aufzugsbranche

Das Arbeiten an Aufzugsanlagen und Hebeeinrichtungen ist gefährlich. Monteure und Servicefachleute müssen wissen, wo die Gefahren lauern und wie sie sich vor ihnen schützen. Wir sagen Ihnen mehr zu den zentralen Sicherheitsregeln und stellen anhand realer Unfallbeispiele den Bezug zur Praxis her.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Im Zusammenhang mit Aufzugsanlagen geschehen am Arbeitsplatz immer wieder Unfälle – auch solche, die zu Tod oder Invalidität führen. Etwa 80 Arbeitsunfälle pro Jahr passieren bei Montage und Instandhaltung von Personen- und Lastenaufzügen. Das ist praktisch jede Woche ein Unfall. Unsere Informationen sollen Ihnen helfen, Unfälle und ihre Folgekosten zu vermeiden:

      • Unfälle ereignen sich vor allem bei älteren Anlagen. Am häufigsten werden Finger oder Hände beim Schliessen der Aufzugtüren eingeklemmt. Diese Berufsunfälle verursachen jährlich Versicherungskosten in Millionenhöhe.
      • Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden vor Beginn der Arbeiten die Instruktion über die Sicherheitsregeln erhalten haben und sie einhalten – sei es bei der Montage, Instandhaltung, Modernisierung oder Demontage.

      Unfälle rund um Aufzüge verhindern

      Schulen Sie die 8 lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung, z. B. Anlage sichern. Die Infografik zeigt Wartungsarbeiten an einem Aufzug. Der Monteur geht ohne Warnhinweis und mit offenem Zugang zu den technischen Installationen davon. Deshalb:  1. Mitarbeitende vor Ort regelmässig instruieren  2. Regel verletzt? STOPP, Arbeit einstellen!  3. Gefahr beheben und erst dann weiterarbeiten  Quelle: Suva

      Unfallbeispiele: Wie konnte das passieren?

      Nach jedem Unfall werden Hergang und Ursachen genau abgeklärt, denn er soll sich so nie wieder ereignen. Die folgenden Unfallbeispiele zeigen, wie schnell etwas passieren kann und wie die Sicherheitsregeln vor Unfällen schützen.

      Die Suva überwacht den Markt und kontrolliert die Betriebe

      Personen- und Lastenaufzüge müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Aufzugsverordnung erfüllen. Die Suva ist in sämtlichen Betrieben der Schweiz für die Marktüberwachung zuständig: Wir sorgen für die Kontrolle von neu in Verkehr gebrachten Personen- und Lastenaufzügen sowie von Hebeeinrichtungen für Personen und Güter. Zudem überprüfen wir, ob die Betriebe diese Arbeitsmittel sicher verwenden und instand halten.

      Für die Marktüberwachung ausserhalb von Betrieben ist das Eidgenössische Inspektorat für Aufzüge (EIA ) zuständig.

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