Stapler Kategorie R: Anforderungen an Lenkende und Kategorien
Stapler der Kategorie R sind Vehikel, von denen Gefahren ausgehen. Zu dieser Kategorie gehören Flurförderzeuge, die mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausgerüstet sind und Lasten über Kopf heben können. Hier erfahren Sie, welche Unterkategorien es gibt und welche Anforderungen diese Stapler an Ihren Betrieb stellen.
Inhalt
Kurz und bündig
Flurförderzeuge der Kategorie R stellen höhere Ansprüche an Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden:
- Stapler der Kategorie R, zum Beispiel Gegengewichtsstapler, dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern bedient werden.
- Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden und sensibilieren Sie sie für einen sicheren Einsatz der Gefährte.
- Die Ausbildung der Lenkenden der Stapler Kategorie R hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen.
Stapler der Kategorie R
Wie können Sie den Ausbildungsstand von Mitarbeitenden, die ihre Prüfung im Ausland abgelegt haben, einschätzen? Und wo können diese Personen sich ausbilden lassen?
Das Bedienen von Flurförderzeugen der Kategorie R birgt Gefahren. Deshalb dürfen nur ausgebildete Staplerfahrer damit arbeiten. Die Ausbildung hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen. Bei Staplerfahrern mit Ausbildungsbestätigungen aus dem Ausland oder mit einer betriebsinternen Ausbildung ist bisweilen unklar, ob der Ausbildungsstand ausreichend ist. Diese Personen können direkt an einer Ausbildungsstätte eine Prüfung ablegen oder, falls nötig, die Ausbildung auffrischen oder wiederholen.
Was ist ein Stapler der Kategorie R?
Zur Kategorie R gehören Flurförderzeuge (Stapler), die mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausgerüstet sind und Lasten über Kopf heben können. Oder Gefährte, bei denen der Bediener oder die Bedienerin mit dem Bedienstand in grosser Höhe, über fünf Meter, fährt.
Staplertypen
Stapler der Kategorie R unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet und Lasten, die befördert werden sollen.
Anforderungen an Staplerfahrer Kategorie R
Da Stapler der Kategorie R Gefahren bergen, stellt ihr Betrieb höhere Ansprüche an die Fahrerinnen und Fahrer und deren Ausbildung.
- Das Mindestalter muss 18 Jahre betragen.
Ausnahme: Für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich, sofern dies in den jeweiligen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen vorgesehen ist (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5). - Die Ausbildung muss durch Ausbilder des eigenen Betriebs oder durch Ausbilder einer Ausbildungsstätte erfolgen.
- Die Zusatzinstruktion am Arbeitsplatz hat durch Fachpersonen des eigenen Betriebs oder durch Ausbilder einer Ausbildungsstätte zu erfolgen.
- Staplerfahrer müssen belegen können, dass sie ausreichend ausgebildet und instruiert worden sind. Bei der Kategorie R müssen eine Ausbildungsbestätigung und ein Instruktionsnachweis erbracht werden.