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Corporate Governance der Finanzanlagen

Unter Corporate Governance versteht die Vermögensverwaltung der Suva den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Anlagetätigkeiten. Hierbei setzt sich Governance aus den Teilbereichen Aufsichtsstrukturen, Compliance und Verhaltenskodex zusammen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Corporate Governance der Vermögensverwaltung setzt sich aus drei Teilen zusammen. 

      • Aufsichtsstrukturen definieren die Kompetenzen und Entscheidungswege sowie das interne Kontrollsystem. 
      • Compliance prüft geltendes Recht und Vorschriften und stellt die Einhaltung dieser sicher. 
      • Der Verhaltenskodex schliesslich gibt den normativen Rahmen für sämtliche Mitarbeitenden. 

      Die drei Pfeiler der Corporate Governance

      Die Suva setzt bei der Corporate Governance auf strikte Aufsichtsstrukturen, in den Prozessen verankerte Compliance und einen verbindlichen Verhaltenskodex. 

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      Aufsichtsstrukturen 
      Die übergeordnete Führung der Anlagetätigkeit der Suva obliegt dem Suva-Ratsausschuss sowie der Immobilienaufsichtskommission für direkte Immobilienanlagen. Für die Verwaltung von Investitionsentscheidungen bestehen pro Anlageklasse definierte Entscheidungswege. Im Beispiel der direkten Immobilienanlagen besteht ein dreistufiger Prozess. Das Investment Committee Immobilien prüft sämtliche Investitionsanträge und gibt solche mit geringem Volumen frei. Anträge mit mittlerem Investitionsvolumen werden durch die Geschäftsleitung geprüft und freigegeben. Im Falle eines grossen Investitionsvolumens liegt die Entscheidungskompetenz schliesslich bei der Immobilienaufsichtskommission bzw. beim Suva-Ratsausschuss.  

      Risiko Management & Compliance  
      Zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher unternehmensinterner Vorgaben und Richtlinien ist ein internes Kontrollsystem etabliert. Hierbei werden Risiken aus der Anlagetätigkeit sowie aus dem Betrieb systematisch erfasst und durch geeignete Massnahmen vermindert. Das Vorgehen richtet sich nach dem Konzept der drei Verteidigungslinien. Die erste Verteidigungslinie wird durch die operativen Einheiten gestellt. Ihre Aufgabe umfasst unter anderem die laufende Identifikation, Beurteilung und Steuerung von Risiken im Tagesgeschäft. Die zweite Verteidigungslinie wird durch das Risiko Management verantwortet. Hier werden insbesondere ein ganzheitlicher Risiko- und Kontrollrahmen definiert und es wird die Angemessenheit der Prozesse und der bestehenden Kontrollen überwacht. Die interne Revision schliesslich stellt die dritte Verteidigungslinie dar. Diese überwacht und beurteilt unter anderem die Angemessenheit und die Wirksamkeit der Risk-Management-Prozesse. Schliesslich werden die Finanzen der Suva auch durch die externe Revision geprüft.  

      Das Compliance-Team der Vermögensverwaltung der Suva prüft das für die Vermögensverwaltung anwendbare geltende Recht sowie die geltenden Branchenstandards und stellt deren Einhaltung bei der Anlagetätigkeit sicher. Dies ist ein elementarer Bestandteil des internen Kontrollsystems der Suva. Als Versicherung mit öffentlichem Auftrag untersteht die Suva Vermögensverwaltung strikten Vorgaben. Die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen werden jeweils stufengerecht in das interne Weisungswesen und das Kontrollsystem der Suva übertragen. Mitarbeitende werden laufend über neue und bestehende interne und externe Regulatorien und Gesetze informiert und entsprechend geschult. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben führen das Compliance-Team sowie die interne und die externe Revision regelmässige Kontrollen und Prüfungen durch. 

      Verhaltenskodex 
      Als letztes Element unterstehen sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suva dem Verhaltenskodex . Dieser beschreibt die allgemeinen Prinzipien, nach denen sich jedes Handeln der Mitarbeitenden richten soll. Des Weiteren beschreibt er das Prinzip der Gesetzes- und Regeltreue und den Umgang mit den Interessengruppen. Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden sanktioniert und mit entsprechenden Konsequenzen bis hin zu arbeitsrechtlichen und disziplinarischen Massnahmen geahndet. Die Bestandteile des Verhaltenskodex werden im Weisungswesen der Suva noch weiter detailliert.

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