35 Jahre Asbestverbot in der Schweiz: Die Gefahr bleibt
1990 trat in der Schweiz ein landesweites Asbestverbot in Kraft, das die Verwendung, Abgabe sowie die Ein- und Ausfuhr asbesthaltiger Materialien untersagte. Europaweit war dies ein Pionier-Schritt. Doch 35 Jahre später ist klar: Das Kapitel ist noch längst nicht abgeschlossen. Denn bei Renovationen, Umbauten und Rückbauten von Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, müssen Sie auch heute noch mit Asbest rechnen.
Inhalt
Kurz und bündig
Es galt als Wundermaterial: feuerfest, günstig, vielseitig. In Dächern, Böden, Fassaden, selbst in Platten- und Fliesenklebern sowie Putz – Asbest war überall. Bis klar wurde: Schon kleinste Mengen der Faser können tödlich sein.
- 1990 wurde das Inverkehrbringen von Asbest in der Schweiz verboten.
- Seither sterben nach wie vor Dutzende Menschen jährlich an den Folgen von Asbest.
- Bei Sanierungen und Rückbauten von Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, besteht auch heute noch grosse Gefahr durch Asbest.
Warum war das Verbot nötig?
Asbest galt jahrzehntelang als universeller Baustoff: günstig, vielseitig, feuerfest – kurzgesagt als «Wunderfaser». Erst später ist klargeworden, wie gefährlich Asbest ist. Grund dafür: Die tödlichen Folgen sind mit starker Verzögerung aufgetretem – insbesondere Mesotheliome, Tumore des Brust- oder Bauchfells, die 30 bis 45 Jahre nach der Exposition auftreten können.
Wie sieht es 35 Jahre nach dem Asbestverbot aus?
Rund drei Viertel der Gebäude, die vor 1990 gebaut wurden, enthalten noch Asbest. Wir sehen ihn nicht, wir riechen ihn nicht, doch beim Bohren, Sägen oder Abreissen wird er zur tödlichen Gefahr.
Besonders heimtückisch: Krankheiten wie Mesotheliome entwickeln sich erst Jahrzehnte nach der Exposition. Viele der Opfer von heute haben die gefährlichen Fasern in den 70er- oder 80er-Jahren eingeatmet.
Was heute anders ist in sieben Punkten
- Sichtbarkeit des Risikos: Von der «Wunderfaser» zum Hochrisikostoff – Behörden und Suva kommunizieren aktiv, sensibilisieren Profis und Heimwerker/-innen.
- verbindliche Abläufe: Vorarbeiten ohne Abklärung sind bei Vorkriegs- und Nachkriegsbauten bis 1990 nicht mehr akzeptabel. Eine Gefährdungsbeurteilung gehört zum Standard.
- qualifizierte Sanierungen und Rückbauten: Diese erfolgen ausschliesslich durch zertifizierte Firmen, mit definierten Schutzstufen, Unterdruck-/Filtrationskonzepten sowie Freimessungen.
- bessere Datenlage: Expositionskurven und Fallzahlen werden systematisch erfasst und zur Prävention genutzt.
- klare Entsorgungswege: Es gibt präzise Vorgaben für Verpackung, Transport und Entsorgung.
- Bewusstsein für Asbestvorkommen: Eigentümer/-innen und Mieter/-innen wissen eher, dass Gebäude vor 1990 risikobehaftet sein können – vom Faserzement bis zu Klebern und Putzen.
- langfristige Fürsorge: Die Anerkennung von Berufskrankheiten verjährt nicht. Die Aufarbeitung für Betroffene bleibt wichtig, weil Krankheitsfälle nach wie vor auftreten werden.
Sechs Regeln, die Leben retten
Nur wer die sechs lebenswichtigen Regeln befolgt, reduziert wirksam das Risiko durch Asbest.
- Bei Bauobjekten an Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist immer mit Asbest zu rechnen.
- Führen Sie vor Arbeitsbeginn eine Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durch.
- Wenn Sie trotz sorgfältiger Vorbereitung während der Arbeit auf Asbest stossen, müssen Sie STOPP sagen und die Arbeiten sofort einstellen und entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen.
- Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden.
- Schutzausrüstung tragen: Führen Sie Arbeiten nach aktuellem Stand der Technik durch.
- nach getaner Arbeit: Reinigen Sie gründlich den Arbeitsbereich und entsorgen Sie asbesthaltiges Material fachgerecht.
Bittere Bilanz nach 35 Jahren Asbestverbot
Das Asbestverbot 1990 war ein Meilenstein. Doch Asbest verschwindet nicht einfach aus Wänden, Böden und Dächern. Auch 35 Jahre nach dem Verbot setzen sich Menschen gefährlichen Asbestfasern aus. Die tödlichen Folgen zeigen sich erst 30 bis 50 Jahre später. Asbest-Sanierungen schreiten zwar voran, aber langsam. Umso entscheidender ist es, dass Handwerker und Handwerkerinnen sowie Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bei Umbau- und Rückbauarbeiten von Altbauten die lebenswichtigen Regeln kennen und konsequent anwenden.
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