Ordentlicher Unfall oder Bagatellunfall? Erkennen Sie den Unterschied
Ein Sturz, eine Prellung oder ein kleiner Schnitt. Ordentlicher Unfall oder Bagatellunfall? Die Abgrenzung ist oft schwierig. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Merkmale entscheidend sind.
Inhalt
Kurz und bündig
Laut UVG-Statistik ereignen sich in der Schweiz jährlich rund 818 000 Unfälle. Zwei Drittel davon passieren in der Freizeit.
- Im Jahr werden durchschnittlich 369 200 als «ordentliche Unfälle» gemeldet (insgesamt UVG).
- Rund 448 800 als «Bagatellunfälle».
- Die Meldung von Bagatellunfällen an die Unfallversicherung ist wichtig. So sind sie dokumentiert, wenn Spätfolgen auftreten.
Wie die Unfallversicherung Bagatellunfälle und ordentliche Unfälle unterscheidet und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
Wann gilt ein Ereignis als Unfall?
Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist geregelt, was ein Unfall ist und welche fünf Kriterien erfüllt sein müssen:
- plötzlich: Das Ereignis tritt unerwartet und kurzfristig ein (im Gegensatz zu Krankheit).
- nicht beabsichtigt: Die geschädigte Person hat die Einwirkung nicht mit Absicht herbeigeführt.
- schädigend: Es muss eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder der Tod eingetreten sein.
- äusserer Faktor: Die Ursache kommt von aussen (auf den Körper).
- ungewöhnlich: Der äussere Faktor ist für die Situation, in der er auftritt, nicht alltäglich.
Ist eines dieser fünf Kriterien nicht erfüllt, gilt das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit.
Beispiele für typische Unfallverletzungen:
- Verstauchungen
- Schnittverletzungen
- Prellungen
- Kopfverletzungen
Hier finden Sie eine Abgrenzung zu Unfall oder Krankheit sowie ein Erklärvideo zur Definition von Unfällen:
Ordentlicher Unfall oder Bagatellunfall?
Der Unterschied zwischen einem ordentlichen Unfall und einem Bagatellunfall liegt in der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Im Rahmen des UVG werden jährlich durchschnittlich 369 200 Unfälle als «ordentliche Unfälle» mit Taggeldanspruch gemeldet. Zusätzlich werden etwa 448 800 Fälle als Bagatellunfälle ohne Taggeldanspruch gemeldet. Damit beträgt der Anteil der Unfälle mit Taggeldanspruch rund 45 Prozent.
Für 14 Prozent der als «ordentliche Unfälle» gemeldeten Fälle besteht auch ein Jahr nach der Registrierung kein Taggeldanspruch. Diese Unfälle sind definitionsgemäss eigentlich Bagatellunfälle.
Dass sich hingegen ein als Bagatellunfall gemeldeter Unfall im Laufe des ersten Jahres doch zu einem Unfall mit Taggeldanspruch entwickelt, kommt kaum vor.
