UV-Schutz – Bewahren Sie Ihre Haut vor UV-Strahlung
Menschen, die sich oft und lange draussen in der Sonne aufhalten, erkranken öfter an weissem Hautkrebs. So schützen Sie sich.
Inhalt
Kurz und bündig
UV-Strahlung schadet der Haut immer. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wirksam schützen, damit Sie und Ihre Haut gesund bleiben:
- Tragen Sie eine Kopfbedeckung – am besten mit Stirnblende sowie Nackenschutz oder breiter Krempe, um stark sonnenexponierte Stellen zu schützen.
- Kleidung schützt Ihre Haut vor UV-Strahlung.
- Halten Sie sich – so gut es geht – im Schatten auf.
- Verwenden Sie immer Sonnencrème mit mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser aber LSF 50+.
UV-Strahlung: Schützen Sie Ihre Haut vor der unsichtbaren Gefahr
Die Haut ist das grösste Organ des Menschen und übermässige UV-Strahlung ist ihr natürlicher Feind. In der Schweiz belegen wir im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz bei der Häufigkeit von Hautkrebs. Die Suva schätzt, dass von rund 25 000 neuen Fällen von weissem Hautkrebs pro Jahr circa 1000 Fälle berufsbedingt sind. Besonders betroffen sind Menschen, die draussen auf dem Bau, als Dachdeckerinnen und Dachdecker oder im Gartenbau arbeiten. Alle, die beruflich viel Zeit im Freien verbringen, sind sehr hoher UV-Strahlung ausgesetzt. Für Sie ist es wichtig, gezielt wirksamen UV-Schutz einzusetzen.
Welche Faktoren die UV-Belastung der Haut beeinflussen
Die Intensität der UV-Strahlen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Jahreszeit: Die UV-Strahlung ist bereits im Mai so stark wie im August.
- Tageszeit: Um die Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung am grössten, weil dann die Sonne am Himmel am höchsten steht.
- Höhenlage des Arbeitsplatzes: Je höher, desto intensiver die Strahlung.
- Reflexionseffekte: Metallische, helle Oberflächen, Wasser oder Schnee verstärken die UV-Belastung.
- Wetterbedingungen: Auch bei teilweise bewölktem Himmel erreicht schädliche UV-Strahlung die Haut.
Die soziale Komponente des UV-Schutzes
Studien zeigen, dass viele Arbeitnehmende die Gefahren der UV-Strahlung auf der Haut kennen, aber trotzdem keine UV-Schutzkleidung tragen, z. B. Stirnblende mit Nackenschutz. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Verhalten von Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen, die einen grossen Einfluss haben. Jeannette Büchel, Sozial- und Arbeitspsychologin bei der Suva, erklärt:
«Das Verhalten von Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen und -kollegen spielt eine entscheidende Rolle. Befürworten diese beispielsweise eine Stirnblende mit Nackenschutz oder belächeln sie andere, die sich damit schützen.»
UV-Schutz – Verantwortung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Arbeitgebende müssen Ihre Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Risiken schützen. So steht es im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Tipps für alle, die draussen arbeiten
- Haut bedecken: Schützen Sie möglichst alle freien Hautstellen mit Kleidung.
- Sonnenschutzmittel auftragen: besonders auf unbedeckte Stellen im Gesicht wie Lippen, Nase und Ohren.
- Kopfbedeckungen nutzen: Kopfbedeckungen mit Stirnblende und Nackenschutz sind essenziell für den umfassenden Schutz Ihrer Haut vor UV-Strahlung.
Tipps für Arbeitgebende
- Schatten schaffen: Beschatten Sie Arbeitsplätze im Juni und Juli nach Möglichkeit.
- Sonnschutz-Ausrüstung bereitstellen: Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden Sonnencrème und die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA)
zur Verfügung. - Arbeitszeiten anpassen: Vermeiden Sie – wenn möglich – Arbeiten in den Mittagsstunden von 11 bis 15 Uhr.
Mythos «gesunde Bräune»
Viele Menschen glauben, dass Bräune durch UV-Strahlung gesund ist. In Wirklichkeit ist Bräune eine Abwehrreaktion und bereits ein Anzeichen für Zellschädigungen der Haut. Folgen davon sind braune Flecken, Falten, vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs.
Weitere Irrtümer:
- Bei Bewölkung ist die UV-Belastung minimal: UV-Belastung kann bei leichter Bewölkung um bis zu 15 % steigen.
- Im Schatten ist meine Haut geschützt: Bis zu 50 % der UV-Strahlung erreicht Sie auch im Schatten.
Schutz vor UV-Strahlung – unsere gemeinsame Verantwortung
Wirksamer UV-Schutz ist für alle Aktivitäten im Freien wichtig – und zwar zu jeder Jahreszeit, vor allem aber von April bis September.
Auch der Gesetzgeber kennt die Risiken von UV-Strahlung und verpflichtet sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende zu Schutzmassnahmen:
- Arbeitgebende (Art. 82 UVG): müssen wirksame Schutzmassnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen treffen und deren Umsetzung sicherstellen.
- Arbeitnehmende (Art. 82 UVG): sind verpflichtet, die Schutzmassnahmen konsequent umzusetzen und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.
Wenn wir gemeinsam Verantwortung beim Schutz vor UV-Strahlung übernehmen, vermeiden wir langfristig Leid und senken Kosten für Heilungsmassnahmen und durch Arbeitsausfälle.
Weitere Fragen und Antworten zum UV-Schutz finden Sie hier: