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Schonarbeitsplätze für die betriebliche Wiedereingliederung

Schonarbeitsplätze unterstützen Verunfallte und Personen, die eine Berufskrankheit haben, beim Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag. Gleichzeitig profitieren Betriebe von weniger Arbeitsausfällen und dem Erhalt von Fachwissen.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Ein Schonarbeitsplatz ist ein Arbeitplatz, der an die gesundheitliche Situation der betroffenen Person angepasst ist.
  • Schonarbeitsplätze erleichtern die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Sie unterstützen die schrittweise Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Sind die Vorausetzungen erfüllt, unterstützt die Suva finanziell in Form einer Pauschalentschädigung von 20 000 Franken. 
  • Damit können Kosten für Infrastruktur, Material und andere Kosten gedeckt werden.

Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist die berufliche Zukunft oft ungewiss. Mit einem Schonarbeitsplatz unterstützen Sie betroffene Mitarbeitende bei der Wiedereingliederung. 

Schonarbeitsplätze sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sie helfen Ihnen:

  • Mitarbeitende beim Wiedereinstieg zu unterstützen
  • Arbeitsausfälle zu reduzieren
  • Fachwissen im Betrieb zu erhalten
  • Absenz- und Gesundheitskosten zu senken
  • das Arbeitsklima positiv zu stärken
  • das Image des Unternehmens zu verbessern

Schonarbeitsplätze können auch vorbeugend eingesetzt werden. Zum Beispiel dann, wenn erste Anzeichen einer Überlastung sichtbar werden.

Was ist ein Schonarbeitsplatz?

Ein Schonarbeitsplatz ist ein angepasster Arbeitsplatz, der den körperlichen oder psychischen Einschränkungen eines oder einer Mitarbeitenden gerecht wird. Der Arbeitsplatz unterstützt den schrittweisen Aufbau der Belastbarkeit. Mitarbeitende können einfacher in ihre bisherige Tätigkeit zurückkehren oder eine neue Tätigkeit übernehmen.

Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu erhalten oder schrittweise wiederherzustellen, ohne die Gesundheit oder das Wohlbefinden der betroffenen Person zu gefährden.

Voraussetzungen für einen Schonarbeitsplatz

  • Der Schonarbeitsplatz wird dauerhaft eingerichtet. 
  • Er ist mit körperlich weniger belastenden Tätigkeiten verbunden.
  • Er zeichnet sich durch eine ruhige Arbeitsumgebung ohne Produktivitätsdruck oder Hektik aus.
  • Der Schonarbeitsplatz bietet genügend Einsatzmöglichkeiten.
  • Er wird in erster Linie vorübergehend Mitarbeitenden nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit zur Verfügung gestellt.
  • Der Betrieb fördert die erfolgreiche Wiedereingliederung. Sie begleiten und unterstützen die betroffene Person aktiv im Betrieb.

Tipp: Erstellen Sie für die Einrichtung eine detaillierte Stellenbeschreibung.

Finanzielle Unterstützung für Betriebe

Sind die Vorausetzungen für einen Schonarbeitsplatz erfüllt, unterstützen wir Ihren Betrieb finanziell in Form einer Pauschalentschädigung von 20 000 Franken. Damit können Sie Infrastruktur-, Material- oder weitere Kosten decken.

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung hat keinen Einfluss auf die Versicherungsprämien Ihres Betriebs.

Wiedereingliederung lohnt sich

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Mitarbeitende erhalten eine Perspektive und kehren schrittweise in den Arbeitsalltag zurück. Gleichzeitig profitieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Form von tieferen Prämien.

Ermöglichen Sie den Wiedereinstieg

Möchten Sie einer verunfallten Person oder einer Person mit Berufskrankheit den Wiedereinstieg in den Berufsalltag ermöglichen? Kontaktieren Sie uns hier.

Haben Sie Fragen zur Wiedereingliederung oder benötigen Sie konkrete Unterstützung bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeitenden? Ihre nächste Suva-Agentur unterstützt Sie gerne unter der Telefonnummer 058 411 12 12.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf Compasso  dem Informationsportal für Arbeitgebende.

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