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Schonarbeitsplätze für die betriebliche Wiedereingliederung

Schonarbeitsplätze sind für Sie als Betrieb sowie für den oder die Verunfallten gewinnbringend, denn sie wirken sich positiv auf den Wiedereingliederungsprozess aus und erleichtern das gezielte Erreichen der vollständigen Arbeitsfähigkeit. Hier erfahren Sie, wie wir das Errichten solcher Arbeitsplätze unterstützen.

Inhalt

Kurz und bündig

Die berufliche Zukunft ist für zahlreiche Verunfallte oftmals offen. Mit dem Errichten von Schonarbeitsplätzen haben Sie als Betrieb die Möglichkeit, Mitarbeitende nach einer längeren Abwesenheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, idealerweise bis zur Erlangung der vollständigen Erwerbstätigkeit.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Wiedereingliederung von verunfallten Personen ist ein Hauptziel der Suva.
  • Schonarbeitsplätze können bei der Wiedereingliederung helfen.
  • Die Suva unterstützt Betriebe mit einem Pauschalbeitrag von 20 000 Franken, um einen Schonarbeitsplatz einzurichten.

Erstellen Sie für den Aufbau eines Schonarbeitsplatzes eine detaillierte Stellenbeschreibung und berücksichtigen Sie die entsprechenden Bedingungen.

Wie wird ein Schonarbeitsplatz definiert?

Ein Schonarbeitsplatz ist ein fixer, dauerhaft vorhandener Arbeitsplatz, welcher ursachenunabhängig rein für Reintegrations- und Wiedereingliederungszwecke verwendet wird. Der Schonarbeitsplatz wird durch Sie, sprich seitens des Betriebs, erschaffen und durch die Suva einmalig finanziell mit 20000 Franken unterstützt. Der Schonarbeitsplatz wirkt sich positiv auf den Wiedereingliederungsprozess aus und erleichtert es, die vollständige Arbeitsfähigkeit von verunfallten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schrittweise und gezielt wiederzuerlangen.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Damit Sie die Suva als versicherten Betrieb finanziell dabei unterstützt, einen Schonarbeitsplatz einzurichten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie bauen einen (neuen) dauerhaften Schonarbeitsplatz in einer geschützten Umgebung auf, um geeignete Tätigkeiten zu ermöglichen.
  • Der Schonarbeitsplatz wird vorübergehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugewiesen, die nach einer längeren unfallbedingten Abwesenheit eine schrittweise und therapeutische Einführung benötigen.
  • Sie unterstützen und begleiten die verunfallte Person im Unternehmen und fördern somit den Prozess der Wiedereingliederung.

Sie als Betrieb erstellen eine detaillierte Stellenbeschreibung, wobei die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen. Wird der Schonarbeitsplatz nicht von einem verunfallten Mitarbeiter oder einer verunfallten Mitarbeiterin benötigt, können Sie den Platz auch für andere, beispielsweise erkrankte, Mitarbeitende nutzen.

Finanzielle Anreize als Unterstützung für Betriebe

Um den neuen Schonarbeitsplatz in einer geschützten Umgebung aufzubauen, erhalten Sie von der Suva einen Pauschalbetrag von 20000 Franken. Der Betrag kann zur Deckung eines Teils von Material- und Personalkosten im Zusammenhang mit dem Schonarbeitsplatz verwendet werden.

Die Kosten im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung haben für Sie keine Prämienbelastung zur Folge.

Reintegration zahlt sich aus

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva-Versicherten in Form tieferer Prämien zugute.

Werden Sie aktiv

Möchten Sie einen Schonarbeitsplatz einrichten oder benötigen Sie mehr Informationen dazu? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Wiedereingliederung? Kontaktieren Sie die nächste Suva Agentur oder besuchen Sie das Informationsportal Compasso für Arbeitgeber.

058 411 12 12

Compasso

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