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Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung

Als Unfallversicherer ist es eines unserer Hauptziele, verunfallte Personen wieder in den Berufsalltag einzugliedern; im Idealfall im gleichen Betrieb. Erfahren Sie hier, welche Zielgruppen dafür in Frage kommen, welche Voraussetzungen nötig sind und welche finanziellen Anreize wir von der Suva den Betrieben bieten.

Inhalt

Kurz und bündig

Ein Unfall, der eine temporäre Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist immer ein Schicksalsschlag. Gelingt die Wiedereingliederung in den Betrieb (oder allenfalls in einem anderen Betrieb), so ist das für alle Beteiligten gewinnbringend. Wir von der Suva unterstützen die Bemühungen der Wiedereingliederung.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Voraussetzungen: Der oder die Mitarbeitende hat kein Anrecht auf Massnahmen der Invalidenversicherung (IV)
  • Die Betriebe werden mit bis zu 20000 Franken finanziell unterstützt, z. B. für die Anpassung eines Arbeitsplatzes oder für Ausbildungskurse.
  • Gelingt der Arbeitsplatzerhalt oder die erfolgreiche Einarbeitung bei einem neuen Arbeitgeber, kann ein Erfolgshonorar von CHF 20000 ausbezahlt werden.

Eine erfolgreiche Reintegration zahlt sich in jedem Fall aus.

So funktionieren die Anreize für betriebliche Wiedereingliederung

Ein Fallbeispiel: So gelang die Wiedereingliederung

Ein über 60-jähriger Mitarbeiter erleidet einen Unfall und kann seine ursprüngliche Funktion nicht mehr wahrnehmen. Zusammen mit der Suva hat die Hirzel Haustechnik AG einen Weg gefunden, ihn weiter zu beschäftigen. 

Standbild Atom Wiedereingliederung DE

Wer ist für die Wiedereingliederung zuständig?

Primär liegt das Thema Wiedereingliederung im Kompetenzbereich der Invalidenversicherung (IV). Falls diese nicht aktiv wird oder werden kann, setzen wir von der Suva in geeigneten Schadenfällen das Instrument «Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen» ein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Person Suva versichert ist und keinen Anspruch auf Massnahmen der IV hat.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen kommen für Verunfallte in Frage, die bei uns versichert sind. Ihre Mitarbeitenden, die wieder einzugliedern sind, müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kein Anspruch auf entsprechende Massnahmen der IV
  • Dank der Massnahme kann eine Einsparung erzielt werden
  • Motivation des Verunfallten für die Teilnahme an einer Massnahme zur Wiedereingliederung

Finanzielle Unterstützung für Betriebe

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können gemeinsam mit Ihrem Betrieb Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung geprüft werden. Wir haben die Möglichkeit, mit der Wiedereingliederung verbundene Kosten von bis zu 20000 Franken zu übernehmen. Beispiele für Massnahmen zur Wiedereingliederung sind folgende (nicht abschliessend):

  • Anpassungen des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung
  • Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz

Zudem kann bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt oder bei erfolgreicher Einarbeitung bei einem neuen Arbeitgeber ein Erfolgshonorar von 20000 Franken ausbezahlt werden. Oberstes Ziel ist dabei stets, dass durch die unterstützenden Massnahmen eine finanzielle Einsparung erzielt wird.

Die Kosten im Rahmen der Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen haben keine Prämienbelastung zur Folge.

Reintegration zahlt sich aus

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva-Versicherten in Form tieferer Prämien zugute.

Werden Sie aktiv

Sind Sie ein Betrieb, der einen Arbeitsplatz für die Wiedereingliederung eines Verunfallten anbieten kann? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Wiedereingliederung? Kontaktieren Sie die nächste Suva-Agentur oder besuchen Sie das Informationsportal Compasso für Arbeitgeber.

058 411 12 12

Compasso

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