Tarifierung im Personalverleih ab 2026
Ab 1. Januar 2026 passt die Suva die Tarifierung für den Personalverleih (Risikoklasse 70C) an. Die neue Tarifierung trägt den besonderen Anforderungen des Personalverleihs Rechnung. Sie umfasst acht Betriebsteile und wurde in Zusammenarbeit mit dem Personalverleih und dem Branchenverband Swissstaffing entwickelt.
Inhalt
Kurz und bündig
Ab 1. Januar 2026 gibt es ein neues, differenziertes Tarifierungssystem für den Personalverleih. Es umfasst neu acht Betriebsteile:
- Baugewerbe
- Industrie
- Uhren und Mikrotechnik
- Dienstleistungen (ohne Büro), (Gesundheit, Gastro, Detailhandel etc.)
- Transport und Logistik
- Facility Services (inkl. Hotellerie)
- Büro und Administration
- Finanz und Informatik
Die Lohn- und Schadenmeldungen werden basierend auf Ihren individuellen Berufscodes automatisch dem korrekten Betriebsteil zugewiesen.
Video zur Tarifierung im Personalverleih
Im Erklärvideo erfahren Sie, warum die Suva das Tarifmodell im Personalverleih ab 1. Januar 2026 anpasst, was sich ändert und welche Vorteile der Personalverleih durch die neue Tarifierung hat.
Berufscodes
Für die Branche «Personalverleih» hat die Suva neu acht differenzierte Risiko- und Prämienniveaus (Betriebsteile) definiert. Jeder Betriebsteil hat einen eigenen Prämiensatz bei der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Der Vorteil: Unterschiedliche Risiken werden getrennt betrachtet und abgerechnet. Damit jeder Einsatz dem richtigen Betriebsteil zugewiesen wird, kommen standardisierte Berufscodes zum Einsatz. Die Berufscodes stellen sicher, dass die Lohndeklaration und die Schadenmeldung auf dem korrekten Betriebsteil erfolgen.
Übersicht Betriebsteile Personalverleih
Jeder Personalverleiher arbeitet dabei mit einer Liste von individuellen Berufscodes, welche auf die entsprechende ISCO-Berufsart gemappt sind. Das Mapping wird durch die Suva bestimmt. Die Suva hat jeder der 670 ISCO-Berufsarten einen der acht Betriebsteile zugewiesen, welcher einem Prämiensatz in der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung entspricht.
Suva Standardberufscodeliste
Berufscodes bestimmen den Betriebsteil und somit die Prämiensätze. Die Betriebsbeschreibung entfällt. Das Lohnprogramm kann mit der Suva technisch verbunden werden und so der Suva Einsatzdaten liefern. Ab 2026 können Personalverleiher selbständig ihre individuelle Berufscodeliste erstellen und verwalten.
Online Service Personalverleih
Der Online-Service «Services Personalverleih» auf mySuva ermöglicht das einfache Erfassen und Verwalten der individuellen Berufscodes der Unternehmen.
Lohn- und Schadenmeldung
Einsätze werden künftig zusammen mit dem jeweiligen Berufscode gemeldet. Auch bei Unfällen werden die Berufscodes verwendet und die Unfallkosten auf dem entsprechenden Betriebsteil abgerechnet. Die entsprechenden Betriebsteile müssen nicht mehr manuell eingeben werden.
Prämien und Tarifierung
Die Unternehmen im Personalverleih behalten in der Regel ihre bisherigen Schadenhistorien. Bei Unternehmen im Bonus-Malus-System (BMS) sowie in der Erfahrungstarifierung (ET) werden die Prämien weiterhin durch diese eigene Schadenhistorie beeinflusst.
Für die Bestimmung der Prämien 2026 sind die Schadenhistorien nur nach der alten Tarifstruktur mit zwei Betriebsteilen vorhanden. Die differenzierte Schadenhistorie nach der neuen Tarifstruktur mit acht Betriebsteilen kann erst über die Zeit aufgebaut werden und erhält von Jahr zu Jahr ein höheres Gewicht. Durch diese Übergangsregelung wird eine kontinuierliche Entwicklung der Prämien sichergestellt.
Prämienentwicklung der Betriebsteile G bis L
Prämienjahr 2026
Die Prämien werden zwar schon separat für alle sechs Betriebsteile verfügt. Sie basieren aber immer noch vollständig auf der nicht differenzierten Schadenhistorie des alten Betriebsteils A.
Prämienjahr 2027
Es wird voraussichtlich eine erste, leichte Differenzierung der Prämiensätze für die Betriebsteile G bis L stattfinden.
Ab Prämienjahr 2028
Die Schadenhistorie entspricht teilweise der alten Tarifstruktur und teilweise der neuen, differenzierten Tarifstruktur. Der Einfluss der neuen, differenzierten Tarifstruktur wird von Jahr zu Jahr grösser, und die Prämien der Betriebsteile G bis L differenzieren sich kontinuierlich über die Zeit.
Zukünftige Auswertungen
Die detaillierten Daten, welche in Zukunft zur Verfügung stehen, erlauben es der Suva zukünftig auch, detaillierte Auswertungen zur Verfügung zu stellen, unter anderem nach Berufscodes, Einsatzunternehmen und Verkaufsfiliale. Der Personalverleiher kann sich auch mit Benchmark-Werten vergleichen und so seine Risiken, und damit seine Prämien, besser beeinflussen.
Zukunftsgerichtete Lösung
Hubert Niggli, Leiter Finanzen und Informatik, Mitglied der Geschäftsleitung, Suva
«Das aktuelle Prämiensystem ist nicht auf rasche Änderungen ausgelegt. Das wollen wir verbessern, indem wir die Tarifierung neu gestalten. Das Ziel sind risikogerechte und aktuelle Prämien für alle Versicherten.»
Tobias Baumann, Leiter Lohndienstleistungen, enovetic AG
«Die neue Tarifierung bedarf auch einer Anpassung der verwendeten Applikationen. Wie andere Dienstleister für Personalsoftwaresysteme sind auch wir von Anfang an involviert und arbeiten eng mit unseren Kunden in der Personalverleihbranche zusammen, um die passenden Lösungen auszuarbeiten.»
Myra Fischer-Rosinger, Direktorin, Branchenverband Swissstaffing
«Die Personalverleiherinnen und Personalverleiher können darauf vertrauen, dass der Übergang zu einer risikogerechten Prämientarifierung behutsam und schrittweise erfolgt. Wir als Verband haben an der neuen Lösung mitgearbeitet und sind überzeugt, dass wir als Branche insgesamt von dieser Neuerung profitieren werden.»
FAQ
Die Unternehmen im Personalverleih in der Risikoklasse 70C sind aktuell in zwei Betriebsteile mit je einem Prämiensatz (Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung) unterteilt:
- A Gewerbliche Tätigkeiten
- B Bürotätigkeiten und eigene Administration
Diese Einteilung ist jedoch nicht risikogerecht, denn im aktuellen Tarifmodell sind unterschiedliche Risiken wie z. B. «Bau» und «Transport und Logistik» im gleichen Betriebsteil «A Gewerbliche Tätigkeiten» zusammengefasst. Es werden also unterschiedliche Risiken vermischt, haben aber die gleiche Prämie. Dazu kommt, dass die Prämie Veränderungen bei den Tätigkeiten nur langsam abbildet. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen.
Die Herausforderungen in der aktuellen Tarifierung sind:
- Wettbewerbsverzerrung durch das Zusammenfassen von Tätigkeiten mit stark unterschiedlichen Risiken
- Prämie bildet Veränderungen bei den Tätigkeiten nur langsam ab
- ungünstiger Schadenverlauf kann durch Neugründungen eliminiert werden
- Intransparenz beim Risiko
Ab 1. Januar 2026 werden acht Betriebsteile – statt aktuell zwei – verwendet:
- Baugewerbe
- Industrie
- Uhren und Mikrotechnik
- Dienstleistungen (ohne Büro), (Gesundheit, Gastro, Detailhandel etc.)
- Transport und Logistik
- Facility Services (inkl. Hotellerie)
- Büro und Administration
- Finanz und Informatik
Dabei wird in Zukunft für jeden Betriebsteil ein separater Prämiensatz ausgewiesen, was bestehende Herausforderungen in der Tarifierung löst. Zudem können Unternehmen im Personalverleih dadurch besser beurteilen, wie sich ihre Risiken auf die verschiedenen Einsatzbranchen verteilen.
Die Lohn- und Schadenmeldungen werden durch einen standardisierten Berufscode automatisch dem richtigen Betriebsteil zugeordnet.
Ja, eine Übergangsregelung, die am 1. Januar 2026 beginnt, stellt den kontinuierlichen Übergang vom alten zum neuen Tarifierungssystem sicher und vermeidet grosse Prämiensprünge.
Die Unternehmen im Personalverleih behalten ihre Schadenhistorien und bei Unternehmen im Bonus-Malus-System (BMS) sowie in der Erfahrungstarifierung (ET) werden die Prämien weiterhin durch die eigene Schadenhistorie beeinflusst.
Die bestehenden Schadenhistorien von Unternehmen im Personalverleih, die nach Bonus-Malus-System (BMS) und Erfahrungstarifierung (ET) tarifiert werden, bleiben erhalten.
Insgesamt ändert sich die Prämie für die Personalverleih-Branche durch das neue Tarifierungssystem nicht. Auf Stufe der einzelnen Betriebsteile werden die Prämien jedoch aufgrund der besseren Differenzierung steigen oder sinken.
Die Übergangsregelung und das Beibehalten der bisherigen eigenen Schadenhistorien stellen jedoch sicher, dass Prämienveränderungen schrittweise erfolgen und begrenzt sind. Bei Unternehmen mit Bonus-Malus-System (BMS) oder Erfahrungstarifierung (ET) wird die Prämie weiterhin durch die eigene Schadenhistorie beeinflusst.
In jedem Fall profitieren die Unternehmen von einer besseren Transparenz in der Tarifierung.
Die Gesamtprämie in der Personalverleih-Branche ändert sich aufgrund des neuen Tarifierungssystems nicht. Der Personalverleih erhält jedoch ab 1. Januar 2026 eine differenzierte und risikogerechte Tarifierung, in der die individuellen Risiken der einzelnen Betriebsteile besser abgebildet sind.
Nein, am Prämiensystem der Suva verändert sich insgesamt nichts. Dies gilt sowohl für das Bonus-Malus-System (BMS) als auch für die Erfahrungstarifierung (ET).
Der Suva-Rat hat die Umsetzung im November 2023 definitiv beschlossen. Grund dafür war der Wunsch der Personalverleih-Branche nach risikogerechten Prämien – vor allem in Bau und Industrie – die aktuell zur gleichen Risikogemeinschaft gehören.
Die Suva, Vertreterinnen und Vertreter des Personalverleihs und der Branchenverband Swissstaffing haben in einer Arbeitsgruppe die neue Tarifierungslösung ausgearbeitet und dabei die aktuellen Bedürfnisse im Personalverleih berücksichtigt.
Die Suva hat die neue Tarifierungslösung in einer Arbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Personalverleihs sowie mit dem Branchenverband Swissstaffing entwickelt.
In erster Linie muss die eingesetzte Lohnsoftware an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dazu kontaktiert die Suva die Software-Hersteller direkt. Über die weitere Entwicklung werden Sie ebenfalls informiert.
Nein, die neue Tarifierung gilt für alle Unternehmen im Personalverleih, die in der Risikoklasse 70C eingereiht sind.
Nein, die Unternehmen im Personalverleih können ihre Daten auch ohne Swissdec-zertifizierte Schnittstelle an die Suva senden.
Nein, denn die Suva macht keine Vorschriften zur eingesetzten Lohnsoftware. Die Unternehmen im Personalverleih können ihre Lohnsoftware selbst wählen. Das schliesst Eigenentwicklungen mit ein.
Die Lohnsummenmeldung erfolgt künftig nicht mehr pro Betriebsteil wie bisher.
Ab 1. Januar 2026 gibt es eine Datenlieferung pro Einsatz und Person mit individuellem Berufscode. Dank diesem Berufscode kann jede Lohnsumme einem der acht Betriebsteile zugeordnet werden. Die Lohnsoftware-Hersteller bilden die neuen Betriebsteile ab und stellen den automatisierten Datenaustausch sicher.
Aktuell ist die Suva mit rund 30 für den Personalverleih spezifischen Lohnprogramme und Eigenentwickler in engem Kontakt. Zudem gibt es auch Kontakte zu ERP-Generalisten für Single-Branche Personalverleiher.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie Ihre Suva-Agentur, wenn Sie individuelle Fragen haben. Wir sind wir gerne für Sie da.