Anmeldung
Truppen- und Zivilärzte sind verpflichtet, Gesundheitsschädigungen der Militärversicherung zu melden. Die Anmeldung hat grundsätzlich durch den Leistungserbringer zu erfolgen und ist Grundlage jeder Leistungspflicht. Solange die Anmeldung fehlt, braucht die Militärversicherung nicht auf ein Begehren einzutreten.
Inhalt
Kurz und bündig
Kommt es zu einer Gesundheitsschädigung (Unfall oder Krankheit) während des Dienstes, dann muss die Anmeldung durch den Truppenarzt (Armee) oder Kursarzt (Zivilschutz) erfolgen.
Hat die Gesundheitsschädigung eine nachdienstliche Auswirkung, müssen die nachdienstlich behandelnden, zivilen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren den/die Betroffene/-n anmelden.
Die Übermittlung der elektronisch ausfüllbaren Formulare ist mit einer datenschutzkonformen Verschlüsselung gesichert. Damit sind die Daten auf dem gesamten Transportweg vor Zugriff von Unberechtigten geschützt.
Was tun bei Krankheit und Unfall?
Anmeldung als Leistungsvoraussetzung
Die Anmeldung
Anmeldung im Dienst
Die Anmeldung mittels elektronischem Formular
Anmeldung nach dem Dienst
Die Anmeldung erfolgt durch die nachdienstlich behandelnden, zivilen Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren mittels Herunterladen des PDF-Formulars auf medForms.ch
Hinweis für Anmeldeformular
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Wichtige Formulare
Ausgefüllte Formulare können Sie mit einem Klick direkt an den zuständigen MV-Standort senden. Die Zustellung ist mit einer datenschutzkonformen Verschlüsselung gesichert. Ihre Nachricht ist auf dem gesamten Transportweg vor Zugriff von Unberechtigten geschützt.
Hinweis für Anmeldeformular
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