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Militärversicherung

Bei der Militärversicherung sind alle versichert, die Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Schweizer Einsätze für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen oder gute Dienste des Bundes leisten.  Weiter gehören beruflich Versicherte zum Versichertenbestand (Berufsmilitärs, Zeitmilitär und Bundeszivilschutzinstruktoren). 

Unfall oder Krankheit melden

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert.
      • Seit 2005 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Militärversicherung als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz und eigener Rechnung. Finanziert wird sie durch den Bund über Prämien- (aktive und pensionierte Berufsmilitärs) und Regresseinnahmen.
      • Gesundheitsschädigungen werden durch die medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) der Militärversicherung gemeldet. Während eines mehr als 60-tägigen Diensts kann die Krankenkasse sistiert werden.

      Unfall oder Krankheit melden

      Die Militärversicherung ist eine Personenversicherung, welche die Kosten der Behandlung von gesundheitlichen Schäden (Krankheit und Unfall) bei Personen übernimmt, die einen obligatorischen oder freiwilligen Dienst leisten. Ausserdem trägt sie auch die wirtschaftlichen Folgen dieser gesundheitlichen Schäden.

      Während des Dienstes tritt die Militärversicherung an die Stelle der Kranken- und Unfallversicherung.

      Was tun bei Krankheit und Unfall im Dienst?

      Was tun bei Krankheit und Unfall im Dienst?

      Sie sind im oder kurz nach dem Dienst verunfallt bzw. erkrankt und möchten sich bei der Militärversicherung anmelden lassen? Kontaktieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt (Leistungserbringer). Die Anmeldung hat grundsätzlich durch den Leistungserbringer zu erfolgen und ist Grundlage jeder Leistungspflicht. Versicherte können der Militärversicherung eine Voranmeldung zustellen.
      Unfall oder Krankheit melden

      Wann und wie tritt die Militärversicherung in Aktion?

      Die Militärversicherung ist eine Versicherungs- und Haftpflichteinrichtung des Bundes in der Hauptsache für Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst. Auch Teilnehmende an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) sind versichert.


      Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert. 

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      Lehrbuch Militärversicherung

      Unser Lehrbuch unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der Staatshaftung Militärversicherung.

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      Kontakt und Standorte

      Die Militärversicherung ist eine umfassende Versicherung für das Militär, den Zivilschutz und den Zivildienst. Die Abteilung Militärversicherung in der Suva leitet die vier MV-Standorte.

      Standorte der Militärversicherung

      An den vier Standorten Bellinzona, Bern, Genf und St. Gallen führt die MV die Schadenabwicklung bei Unfällen oder Krankheiten.

      Die Rechnungsstellung für Leistungen aus der Grundversicherung (analog KVG) nehmen Leistungserbringer direkt mit der Militärversicherungs vor. Die Rechnungsstellung via Versicherte verursacht unnötigen Aufwand und wird von der MV zurückgewiesen.

      Militärversicherung Bern
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      Suva Region Mitte
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      Militärversicherung St. Gallen
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      Suva Region Ost
      Militärversicherung St. Gallen
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      Suva Région Suisse occidentale
      Assurance militaire Genève
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      Assicurazione militare Bellinzona
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      Suva Regione Sud
      Assicurazione militare Bellinzona
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      Abteilung Militärversicherung

      Die Suva führt die Militärversicherung im Auftrag und auf Rechnung des Bundes. Die Abteilung Militärversicherung leitet innerhalb der Suva das operative Geschäft der Schadenabwicklung der Militärversicherung.

      Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Leitung des Schadenmanagements, Sicherstellung der Finanzierung, die Führung der Rechtsverfahren (Einsprachen und Prozesse), Kommunikation und Betreuung von Partnerorganisationen und Verbänden.

      Für Anfragen der Versicherten zur Schadenabwicklung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Militärversicherung Genf, Bern, St. Gallen oder Bellinzona.

      Abteilung Militärversicherung
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      Häufige Fragen

      Zur Militärversicherung tauchen immer wieder Fragen auf. Die wichtigsten haben wir in dieser Übersicht (FAQ) zusammenstellt.

      Alle medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) sind gesetzlich zur sofortigen Anmeldung verpflichtet.

      Während der ganzen Dauer des Diensts (auch im Urlaub und auf dem Hin- und Rückweg), aber ohne zeitliche Nachdeckung. Deshalb kann ich die Krankenversicherung während eines mehr als 60-tägigen Diensts prämienfrei unterbrechen.

      Gegen Krankheit und Unfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen.

      Dass ich alle Unfälle und Krankheiten, aber auch schon die Symptome (Anzeichen) von Krankheiten noch während des Diensts melde. Das hat Auswirkungen auf die spätere Haftungsbeurteilung durch die MV.

      Gegen Krankheit und Unfall beruflich Versicherte können sich im Ausland mit ihrer Versichertenkarte und bei Bedarf mit einem Versicherungsnachweis ausweisen.
      Milizdienstpflichtige haben keine Versichertenkarte und können sich bei Auslandeinsätzen nur mit einem schriftlichen Versicherungsnachweis ausweisen.

      Medizinische Hilfe im Ausland für Unfall und Krankheit erhalte ich auch immer über EuropAssistance +41 848 355 355.

      Die Militärversicherung entschädigt den Lohnausfall.

      Null! Ich bezahle weder Selbstbehalt noch Franchise.

      Im Inland erbrachte Leistungen muss der Leistungserbringer direkt mit der MV abrechnen.

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