Abklärung selbstständig oder unselbstständig
Um zu entscheiden, ob Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) als selbstständigerwerbend gelten, prüfen wir Ihre Tätigkeit. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf unserer Abklärung.
Inhalt
Kurz und bündig
- Als Suva sind wir gesetzlich dafür zuständig, bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften abzuklären, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt. Dies bezieht sich auf alle Branchen, die obligatorisch bei uns versichert sind.
- Je nach Tätigkeit brauchen wir dazu unterschiedliche Angaben und Unterlagen von Ihnen.
- Wenn wir alle Angaben und Unterlagen haben, schauen wir sie durch, entscheiden und informieren Sie.
- Je nach Entscheid, ob Ihre Tätigkeit als selbstständig oder unselbstständig eingestuft wird, sind andere Schritte nötig.
Warum klärt die Suva ab?
Unterschied selbstständig oder unselbstständig
Missverständnis Selbstständigkeit
Umgangssprachlich wird «selbstständig sein» oft als Synonym für «eine eigene Firma führen» verwendet. Rechtlich korrekt wird der Begriff «selbstständigerwerbend» nur im Zusammenhang mit Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften verwendet. Bei einer GmbH oder AG gelten Sie normalerweise als angestellt in Ihrem eigenen Unternehmen und deshalb nicht als selbstständigerwerbend. Folglich entfällt die Prüfung auf Selbstständigkeit.
Unterakkord / Subunternehmen
In vielen Branchen, vor allem auf dem Bau, werden Aufträge im Unterakkord oder an Subunternehmen weitergegeben. GmbHs und AGs rechnen die Unfallversicherungsprämien selbst ab. Wenn Sie eine Einzelfirma haben und im Unterakkord bzw. als Subunternehmen arbeiten, setzt Sie Ihr Auftraggebender als Arbeitskraft ein. Rechtlich gesehen, gelten Sie für diese Tätigkeit meistens als unselbstständigerwerbend.
Betriebsorganisation Unterakkord/Subunternehmen
Selbstständige Tätigkeit liegt ausnahmsweise dann vor, wenn Sie bei Ihrer Arbeit über eine eigene Betriebsorganisation (siehe Erklärung unten) verfügen oder neben dem Akkordauftrag regelmässig Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für selbstgewählte Endkunden/Endkundinnen übernehmen.
Sie haben eine eigene Betriebsorganisation, wenn Sie entweder …
- über eine Arbeitsstätte mit branchenüblicher Einrichtung verfügen.
- bedeutende eigene oder gemietete Betriebsmittel, z. B. Maschinen, Nutzfahrzeuge usw. haben.
- das zu bearbeitende Material auf eigene Rechnung kaufen.
- über festangestellte Mitarbeitende verfügen.
Häufiges Beispiel Unterakkord/Subunternehmen aus der Baubranche
Der Gipser Müller erhält von der Mal-Gips AG einen Auftrag. Herr Müller hat die Aufgabe, im Haus der Familie Scherrer eine Decke zu renovieren. Nach getaner Arbeit stellt Herr Müller der Mal-Gips AG eine Rechnung (nicht direkt der Familie Scherrer). Herr Müller gilt in diesem Fall als Unterakkordant bzw. Subunternehmer. Deshalb wird er als Arbeitnehmer der Mal-Gips AG betrachtet und als unselbstständig eingestuft. Die Mal-Gips AG ist gesetzlich verpflichtet, die Unfallversicherungsprämien für Herrn Müller abzurechnen.
Ablauf einer Abklärung
Rückwirkend unselbstständig
Sie haben den Weg in die Selbstständigkeit gewagt, sind jedoch nach der Prüfung Ihrer Betriebsverhältnisse als unselbstständig eingestuft worden. Wenn Sie bereits Aufträge ausgeführt und in Rechnung gestellt haben, informieren wir die Auftraggebenden, dass Sie unselbstständigerwerbend sind. Weil Sie als unselbstständige Person bereits für Ihre Auftraggebenden gearbeitet haben, gelten Sie bei diesen rückwirkend als angestellt und sind obligatorisch gegen Unfall zu versichern. Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Unfallversicherungsbeiträge für ihre Angestellten (somit auch für Sie) abzurechnen, gegebenenfalls auch rückwirkend.
Welche Unterlagen wir benötigen
Je nach Branche oder Tätigkeit benötigen wir zur Beurteilung unterschiedliche Unterlagen von Ihnen. Bei den aufgelisteten Beispielen handelt es sich nicht um abschliessende Listen und uns ist bewusst, dass Sie eventuell nicht über sämtliche Unterlagen verfügen.
Beispiele
Folgende Unterlagen können dokumentieren, dass Sie selbstständigerwerbend sind:
- schriftliche Vereinbarungen/Verträge (z. B. Zusammenarbeitsvertrag, Auftragsbestätigung): dokumentiert die Art und Weise der Zusammenarbeit
- Rechnungen und Offerten an Kundschaft: dokumentiert mögliche Direktaufträge und Leistungen
- eigene Website/Visitenkarten/Drucksachen: dokumentiert, dass Sie potenzielle Kunden/Kundinnen auf Ihren Betrieb aufmerksam machen und als eigenständiges Unternehmen auftreten
- Belege für Investitionen (Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc.): dokumentiert Ihre Investitionen in Ihren Betrieb
- Rechnungen für Materialeinkäufe: dokumentiert Ihre Materialkosten und zeigt, dass Sie selbst dafür aufkommen
- Mietvertrag (z. B. für Lagerräumlichkeiten): dokumentiert Ihre laufenden Kosten
- Belege Lohnauszahlungen für Angestellte: dokumentiert, ob Sie Aufträge über Ihren eigenen Betrieb und mit eigenen Angestellten ausführen
- Programme und Softwarelizenzen: dokumentiert Investitionen für Ihre eigene Unternehmung und zeigt, dass Sie selbst für Ihre Arbeitsmittel aufkommen
- Beschreibung eines konkreten Projektablaufs: dokumentiert die Zusammenarbeit, z. B. mit Generalunternehmen, Partner/-innen und Auftraggebenden
- Kauf- oder Leasingvertrag Fahrzeug: dokumentiert die Anschaffung.
- Führer-/Fahrzeugausweis: dokumentiert, dass Sie Transporte ausführen dürfen
- Fotos vom Firmenfahrzeug: dokumentiert Ihren Unternehmensauftritt nach aussen
- Belege/Quittungen für Zahlungen von Auftraggebenden: dokumentiert, wer Ihre Fahrgäste bzw. Auftraggebende für den Transport sind
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