Versicherungsschutz

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      3825.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      06/14/2023

      Beschreibung

      Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer arbeiten für Schweizer Auftraggeber in EU-Ländern und EFTA-Staaten. Für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin stellt sich dabei die Frage nach dem Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeitenden. In unserem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Antworten.

      Grundlage für die Regelung von Versicherungsfragen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Darin ist festgelegt, welche Leistungen Personen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in einem der angeschlossenen Länder erhalten.

      Für Schweizer Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitseinsatz in einem EU-Land oder einem EFTA-Staat verunglücken oder eine Berufskrankheit erleiden, gilt:

      • Alle Heilkosten richten sich nach den Bedingungen des Landes, in dem der Arbeitseinsatz stattfindet.
      • Der Versicherer des betreffenden Landes übernimmt die Behandlungskosten und stellt sie der Suva in Rechnung.
      • Die Suva richtet alle Geldleistungen, wie Taggelder, aus.
      • Leistungen im Zusammenhang mit einem Freizeitunfall werden ebenfalls nach den Vorgaben des betreffenden Landes erstattet, aber über die UVG abgerechnet.

      Informieren Sie sich rechtzeitig über die Personenfreizügigkeit und den Unfallversicherungsschutz, wenn Sie Personal ins europäische Ausland entsenden. In unserem Merkblatt finden Sie die wesentlichen Grundlagen. Weitere Details erfahren Sie über Ihre AHV-Ausgleichskasse. 

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