Der Versicherungsschutz der Suva

Inhalt

      Der Versicherungsschutz der Suva
      Bestellnummer
      1807.D
      Infomittel
      Informationsblatt, PDF, 6 Seiten, A4
      Ausgabe
      01/01/2023

      Beschreibung

      Wir versichern Sie gegen Unfälle. Das ist allen bekannt. Doch unser Versicherungsschutz deckt dabei eine Reihe von Bereichen ab.

      Hier finden Sie einen Überblick mit den wichtigsten Fakten:

      • Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, aber auch Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind während der beruflichen Tätigkeit gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
      • Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als acht Stunden pro Woche, sind Sie automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Kosten für diese Versicherung darf Ihnen Ihr Arbeitgeber vom Lohn abziehen.
      • Unsere Versicherungsleistungen beinhalten nicht nur alle notwendigen medizinischen Behandlungen, sondern auch die Finanzierung von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen). Auch medizinisch notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten in der Schweiz und grösstenteils auch im Ausland sind abgedeckt. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ausserdem Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Dies entspricht 80% des versicherten Verdienstes und ist nach dem Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgestuft.
      • Für Selbstständigerwerbende bieten wir auch eine Unternehmensversicherung an.

      Sind Sie EU-Angehöriger oder haben Sie als Schweizerin oder Schweizer Ihren Wohnsitz in der EU, gelten besondere Regeln. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Personalabteilung.

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