Vorsicht! Schadstoffe bei Um- und Rückbauarbeiten
In Gebäudehüllen wurden gefährliche Materialien verbaut, die, je nach Einbauzeitpunkt, unterschiedlich riskante Substanzen enthalten. Diese Stoffe werden bei Um- und Rückbauarbeiten freigesetzt. Wie bei Asbest gilt es abzuklären, welche anderen Schadstoffe vorliegen, um die richtigen Schutzmassnahmen zu treffen.
Inhalt
Kurz und bündig
Im Zentrum der Ermittlungen stehen beispielsweise Farbanstriche und Korrosionsschutzbeschichtungen. Diese können PCB (polychlorierte Biphenyle) oder Schwermetalle wie Blei und Chrom enthalten. Als Kleb- und Abdichtmassen wurde lange Zeit Teer eingesetzt, welches PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthält.
- Ermitteln Sie Art und Konzentration der Bauschadstoffe
- Beachten Sie die Regeln im entsprechenden Factsheet
Welche Schadstoffe können im Haus vorkommen?
PAK
In Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss mit teerhaltigen Baustoffen gerechnet werden. Teer ist ein Nebenprodukt, das bei der Kohlevergasung anfällt und hohe Konzentrationen an krebserzeugenden PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthält. Diese gelangen durch das Einatmen teerhaltiger Stäube oder durch die ungeschützte Haut in den Körper.
PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis Mitte der 70er Jahre als Weichmacher in Fugendichtmassen und Farben eingesetzt.
Bei der mechanischen Bearbeitung werden PCB haltige Stäube freigesetzt. Unter Einfluss von Wärme können sich auch Dioxine bilden.
PCB gelangen durch das Einatmen belasteter Stäube oder durch die ungeschützte Haut in den Körper. Sie werden nur sehr langsam abgebaut und reichern sich deshalb an.
Blei
Blei findet sich verbreitet in Korrosionsschutzanstrichen auf Stahlkonstruktionen, beispielsweise bei Eisenbahnbrücken. Im Hochbau wurden bleihaltige Farben («Bleiweiss») wegen ihrer Wetterbeständigkeit und Langlebigkeit verbreitet auf Holz (z.B. Fensterrahmen und Fensterläden), aber auch auf Putz eingesetzt. Beim Abschleifen der Farben werden die bleihaltigen Stäube freigesetzt und gelangen beim Einatmen über die Lunge in den Körper. Dort reichern sie sich an. Im Umgang mit Blei muss die Hygiene speziell beachtet werden. Blei wird auch über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen. Bleihaltige Farben sind in der Schweiz seit 2005 verboten.
Bei Abschleifarbeiten von bleihaltigen Anstrichen ist also höchste Vorsicht geboten. Die Vorschriften punkto Schadstoffen und die nötige Schutzkleidung (PSA) sowie Dekontamination nach den Arbeiten gilt es unbedingt zu beachten.
Schadstoffbelastete Materialien richtig transportieren und entsorgen
Bauschadstoffentsorgung bleibt gefährlich. Treffen Sie deshalb auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen.
Beachten Sie beim Transport bitte die Vorschriften gemäss ADR/SDR.Für die Entsorgung gelten die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sowie allfällige kantonale Vorschriften.
Weitere Informationen zur Entsorgung finden Sie hier:




