Kontrolle von Asbestsanierungs-Baustellen – Checkliste

Updates
31.07.2025 / Neue Checkliste: Kontrolle von Asbestsanierungs-Baustellen (88319.d)

Inhalt

Bestellnummer
88319.D
Ausgabe
31.07.2025

Beschreibung

Nur von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen dürfen Arbeiten ausführen, bei denen erhebliche Mengen von Asbest freigesetzt werden können. Die Suva kann diese Anerkennung wieder entziehen, wenn sie bei Kontrollen auf Asbestsanierungs-Baustellen schwerwiegende Mängel feststellt.

Bei der Kontrolle von Asbestsanierungsbaustellen gehen die Expertinnen und Experten der Suva nach dieser Checkliste vor. Sie ist gegliedert nach dem Kapitel der EKAS-Richtlinie Asbest, das die besonderen Anforderungen für Asbestsanierungsunternehmen behandelt. Wenn die rot markierten Kontrollpunkte der Checkliste nicht erfüllt sind, gilt dies als schwerwiegender Mangel und damit als grober Verstoss gegen die Anerkennungsbedingungen. Ein solcher Verstoss führt jeweils zum nächsten Schritt im Verfahren zum Entzug der Anerkennung.

Mehr Informationen zur Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen finden Sie auf unserer Seite Verfahren zur Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen.

Die Checkliste Anerkennung von Asbestsanierungsunternehmen (88318.d) zeigt auf, welche Anforderungen Ihr Unternehmen grundsätzlich erfüllen muss, um von der Suva als Asbestsanierungsunternehmen anerkannt zu werden.

Finden Sie diese Seite hilfreich?

Weiterführende Themen