Wirksamkeit und Verlängerung Unfallversicherung: Abredeversicherung

Inhalt

      Wirksamkeit, Dauer und Verlängerung der obligatorischen Unfallversicherung
      Bestellnummer
      2243.D
      Infomittel
      Informationsschrift, PDF, 8 Seiten, A5
      Ausgabe
      15.06.2023

      Beschreibung

      Wenn Sie Ihre Stelle aufgeben, arbeitslos sind oder länger verreisen, schützt die obligatorische Unfallversicherung Sie nicht mehr. Eine Abredeversicherung ermöglicht Ihnen eine Verlängerung der Unfallversicherung.

      • Erfahren Sie mehr über Beginn, Dauer und Ende der obligatorischen Unfallversicherung und wie Sie den Versicherungsschutz verlängern können. Mit einer Abredeversicherung vermeiden Sie Versicherungslücken.
      • Mit der Berufsunfallversicherung (BUV) sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
      • Die Arbeitnehmenden, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
      • Für Arbeitnehmende, die gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, beginnt die Versicherung an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht. Sie endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
      • Für Arbeitnehmende, die nur gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert sind, beginnt die Versicherung am ersten Arbeitstag mit dem Antritt des Weges zur Arbeit. Sie endet, sobald sie nach Beendigung ihrer beruflichen Arbeit den Heimweg zurückgelegt haben.
      • Arbeitnehmende können die Wirksamkeit der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung mit einer Abredeversicherung verlängern.

      Zusätzlich zu dieser Publikation empfehlen wir unsere Informationen zu den Versicherungsleistungen und zu den Suva Agenturen.

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Weiterführende Themen