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Ausbildung Fällen und Aufrüsten von Bäumen: Unfälle verhindern

Die Verletzungsgefahr beim Fällen und Aufrüsten von Bäumen ist hoch. Deshalb braucht es eine fachgerechte Ausbildung. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen.

Inhalt

Kurz und bündig

Das Fällen und Aufrüsten von Bäumen bergen besondere Gefahren.

Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  • Das Fällen und Aufrüsten von Bäumen gelten als Arbeit mit besonderen Gefahren, weshalb eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben ist.
  • Jugendliche dürfen solche Arbeiten nicht ausführen. Ausgenommen sind Jugendliche in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
  • Dokumentieren Sie die Ausbildung.

Während der Ausbildung lernen Sie die Sicherheitsvorkehrungen beim Fällen und Aufrüsten von Bäumen im Detail kennen und setzen sich mit den Gefahren und Schutzmassnahmen auseinander. Zudem können Sie die praktische Holzerntearbeit unter Aufsicht üben.

Erforderliche Ausbildung

Das Fällen und Aufrüsten von Bäumen erfordert bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese Kompetenzen erlangen Sie in einer fachgerechten Ausbildung. Dokumentieren Sie diese Ausbildung.

Für diese Tätigkeiten braucht es eine spezifische Ausbildung:

  • Arbeiten mit der Kettensäge / Motorsäge (Gehölze bis BHD 20 cm)
  • Motormanuelles Fällen und Aufrüsten von Bäumen, Normalfall, > 20 cm BHD (Basiskurs)
  • Motormanuelles Fällen und Aufrüsten von Bäumen, Spezialfall, > 20 cm BHD (Weiterführungskurs)
  • Fällen und Aufrüsten von Bäumen mit speziellen Fällmethoden
  • Vollmechanisiertes Fällen und Aufrüsten von Bäumen
  • Vollmechanisiertes Aufrüsten von Bäumen
  • Aufarbeiten von Windfallholz

Mehr Informationen dazu finden Sie in der EKAS Richtlinie Nr. 2134 Forstarbeiten , namentlich in den Anhängen 5 und 7. 

Ausbildungsinstitutionen

Das Fällen und Aufrüsten von Bäumen beinhalten besondere Gefahren. Deshalb ist eine fachgerechte Ausbildung nötig. 

Mitarbeitende, die Bäume fällen und aufrüsten benötigen einen schriftlichen Ausbildungsnachweis. Fehlt dieser trotz vorhandener Erfahrung, müssen die Kompetenzen der Mitarbeitenden überprüft und wo nötig, mit einer entsprechenden Ausbildung ergänzt werden.

www.holzerkurse.ch

Auskunft zur Ausbildungspflicht

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Ausbildungspflicht betreffend Arbeiten mit besonderen Gefahren für Mitarbeitende im Forst.

Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Jugendschutzverordnung Art. 4 Gefährliche Arbeiten

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