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Brandschutzanforderungen für Fördergurte bei Untertagarbeiten

Wenn an einem Fördergurt ein Brand entsteht, so kann sich dieser über das ganze Förderband ausweiten. Im Untertagbau können die Konsequenzen fatal sein. Informieren Sie sich hier, welche Anforderungen für Fördergurte gelten, die in Tunneln und Schächten zum Einsatz kommen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Förderbänder bestehen aus vielen beweglichen Teilen, wie zum Beispiel Rollen. Blockiert sich auch nur eine, kann wegen der entstehenden Hitze ein Brand an den Fördergurten entstehen. Wenn es im Untertagebau zu so einer Situation kommt, kann das gravierende Konsequenzen haben. Ihre Mitarbeitenden könnten eine Rauchvergiftung erleiden, zudem kann glühende Hitze entstehen und die Sicht auf die Fluchtwege wird erschwert.

      Beachten Sie die wichtigsten Punkte:

      • Brände an Fördergurten können zu schweren Unfällen in Tunneln und Schächten führen.
      • Damit Bandförderanlagen nicht in Brand geraten oder Feuer weiterleiten können, müssen solche Anlagen in Normen aufgeführte Anforderungen erfüllen.
      • Ersetzen Sie Anlagen, die nicht der Norm entsprechen, umgehend.

      Lauffeuer in den Tunneln

      2004 geriet auf einer grossen Tunnelbaustelle im Freien eine Förderanlage in Brand. Mit fatalen Folgen: In horrendem Tempo breitete sich der Brand über die ganze weitläufige Förderanlage aus. Die Rauchentwicklung war enorm und auch aus grosser Distanz sichtbar.

      Ein solcher Brandfall darf sich unter Tag, sprich in Tunnel oder Schächten, niemals ereignen. Die Auswirkungen auf die dort beschäftigten Personen wären katastrophal.

      Ein Brand von Fördergurten kann als Lauffeuer grössere Strecken überwinden, dabei weitere Brandlasten entzünden und auch Ihre eingeschlossenen Mitarbeitenden gefährden, die sich an einem vermeintlich sicheren Ort befinden.

      Entzünden sich Fördergurte, beispielsweise durch eine darunter stehende brennende Baumaschine, sind die möglichen Folgen dramatisch:

      • das Bauwerk wird weiträumig mit giftigen Gasen verraucht
      • Fluchtwege werden abgeschnitten und Ihre Belegschaft wird möglicherweise eingeschlossen
      • es entsteht glühende Hitze im Brandbereich
      • die fehlende Sicht auf die Flucht- und Rettungswege verhindert die Evakuation

      Schutzziel

      • Fördergurte, die unter Tag verwendet werden, dürfen nicht in Brand geraten und den Brand nicht weiterleiten.
      • Deswegen dürfen Sie unter Tag keine Fördergurte verwenden, welche die Anforderungen der untenstehenden Regeln der Technik nicht erfüllen. Ersetzen Sie sie umgehend.

      Massgebende Norm

      Die brandschutztechnischen Anforderungen an Fördergurte unter Tage finden Sie in der Norm SN EN 14973:2016 «Fördergurte für die Verwendung unter Tage».

      Diese technische Norm wurde durch das zuständige Bundesamt als geeignet bezeichnet, um die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Art. 4   des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) zu konkretisieren.

      Die SN EN 14973:2016 unterscheidet je nach Verwendungsart und Gefährdungspotenzial zwischen Fördergurten der Klasse A, B und C.

      Anforderungen gemäss SN EN 14973:2016

      Bei Untertagarbeiten sind Fördergurte der Klasse A geeignet, sie werden als «Gurte für den allgemeinen Einsatz unter Tage» bezeichnet.

      Die Anforderungen gemäss Norm SN EN 14973:2016:

      • Erhitzung durch Reibung: Anforderungen gemäss Ziff. 6.1
      • Widerstand gegen Entzündung: Anforderungen gemäss Ziff. 7.1
      • Brandausbreitung: Anforderungen gemäss Ziff. 8.2

      Für den Einsatz in Bauwerken mit Explosionsgefahr (z. B. bei Untertagarbeiten in Erdgas führenden Gesteinsschichten) gelten unter Umständen höhere Anforderungen (siehe Anhang A und B der Norm).

      Umsetzung bei neuen Maschinen

      Beachten Sie die Norm SN EN 14973:2016, wenn Sie neue technische Einrichtungen und Geräte inverkehrbringen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der PrSG  und der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) .

      Umsetzung auf Baustellen

      Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und für die Umsetzung von Brandschutzmassnahmen auf der Baustelle liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Zur Erfüllung der Anforderungen bezüglich Brandschutz bei Fördergurten, wie sie in Art. 93 , Explosions- und Brandgefahr, der Bauarbeitenverordnung (BauAV) und in der EKAS-Richtlinie 6514 «Untertagarbeiten» festgehalten sind, stehen Ihnen zwei Wege offen:

      1. Verwendung von Fördergurten, die der aktuellen Norm SN EN 14973:2016 entsprechen.
      2. Verwendung von alten K- oder S-Fördergurten, welche lediglich nach DIN 22103 bzw. DIN 22101-1 (zurückgezogene Normen) geprüft wurden. Das bedingt die Umsetzung zusätzlicher technischer Massnahmen. Verwenden Sie solche Fördergurte, sind Sie verpflichtet, Folgendes nachzuweisen:

      - dass es sich tatsächlich um K- oder S-Gurte nach DIN 22103 bzw. DIN 22102-1 handelt (Kennzeichnung oder Herstellererklärung). Im Zweifelsfall ist ein fachtechnisches Gutachten beizubringen.

      - dass technische Massnahmen getroffen wurden, die zuverlässig verhindern, dass der Fördergurt in Brand gerät (z. B. automatische Löschanlage auf den eingesetzten Lokomotiven und Fahrzeugen, Abschirmungen, thermische Überwachung für den Fall einer Erhitzung durch blockierte Rollen oder reibende Trommeln)

      - dass technische Massnahmen getroffen wurden, die das Weiterleiten eines Brandes durch die Fördergurte zuverlässig verhindern (z. B. geeignete Löschanlagen)

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