88272_Titelbild.tif

Partikelfilter im Untertagbau und auf Baustellen über Tag

Russ ist gesundheitsschädigend. Deswegen wurden Partikelfilter entwickelt. Lesen Sie hier, unter welchen Umständen deren Einsatz obligatorisch ist und welche Baumaschinen unter eine Partikelfilter-Pflicht fallen.

Inhalt

Kurz und bündig

Das Einatmen von Russpartikeln kann zu langfristigen gesundheitlichen Problemen führen. Arbeitnehmer auf der Baustelle, besonders im Untertagebau, müssen deswegen entsprechend davor geschützt werden. Aus diesem Grund gelten für den Betrieb von Baumaschinen verbindliche Bestimmungen bezüglich des Einsatzes von Partikelfiltern.

Beachten Sie diese Fakten:

  • Die Russpartikel von Baumaschinen mit Dieselmotoren schaden der Gesundheit.
  • Partikelfilter schützen wirkungsvoll die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmenden.
  • Baumaschinen ab Baujahr 2010 und ab 18 kW Motorenleistung müssen gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) mit Partikelfilter ausgerüstet sein.

Darüber hinaus besteht für Dieselmotoren bei Untertagarbeiten generell ein Partikelfilterobligatorium.

Warum braucht es Partikelfilter?

Arbeitsmaschinen mit Dieselmotoren produzieren während ihrer Lebensdauer eine enorme Russpartikel-Masse. Diese beläuft sich auf ein Mehrfaches des Gewichtes der Motoren. Der überwiegende Teil der Russpartikel ist so klein (Nanopartikel), dass sie mit der Atemluft über die Atemwege ungehindert in die Lungenbläschen und von dort in den Blutkreislauf gelangen.

Die Dieselmotorenemissionen (DME) können bei Ihren Mitarbeitenden zu folgenden Beeinträchtigungen führen:

  • Augenbrennen
  • Reizerscheinungen der Nasenschleimhäute
  • Husten und Auswurf
  • Zudem sind DME in der Grenzwertliste der Suva als krebserzeugende Stoffe eingestuft.

Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe

Für krebserzeugende Stoffe gilt das sogenannte Minimierungsgebot. Mit technischen Massnahmen wird deshalb der Ausstoss auf ein Minimum beschränkt. So wird Ihre Belegschaft diesen Stoffen kaum ausgesetzt.

Schutz der Atemluft

Mit dem Einsatz von Partikelfiltern schützen Sie mit verhältnismässigem Aufwand wirkungsvoll die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmenden. Partikelfilter können die Partikelmasse um mehr als 99 Prozent reduzieren.

Besonders bei Untertagarbeiten werden durch den Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern gesündere Arbeitsplätze geschaffen. Mit Partikelfiltern können Sie:

  • die Grenzwerte am Arbeitsplatz einhalten
  • dem Minimierungsgebot Rechnung tragen
  • die Investitionen für die Tunnellüftung (Installationen und Energiekosten) in einem angemessenen Rahmen halten

Partikelfilter-Obligatorium

Für alle Maschinen und Geräte, die bei Untertagarbeiten mit Dieselmotor betrieben werden, haben wir von der Suva im Jahr 2000 ein Partikelfilter-Obligatorium erlassen.

Bestimmungen über die Verwendung von Partikelfiltern enthält auch die Luftreinhalteverordnung (LRV). Sie wurde 2008 mit der Vorschrift ergänzt (LRV Art. 19a). Für Sie als Betreiber ist es seit diesem Jahr obligatorisch, Baumaschinen ab Baujahr 2010 und ab 18 kW Motorenleistung generell mit Partikel-Filter-Systemen (PFS) auszurüsten. Diese Vorschrift gilt für sämtliche Baumaschinen; egal, ob Sie sie für Untertagarbeiten oder auf Baustellen über Tag einsetzen.

Ausnahmen vom Partikelfilter-Obligatorium

Elektrisch betriebene Baumaschinen

Maschinen, die ausschliesslich elektrisch betrieben werden und sich auf einem Diesel-betriebenen Fahrzeug befinden, benötigen für den Fahrmotor kein Partikel-Filter-System. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Dieselmotor auf der Baustelle nur kurzzeitig zum Einsatz kommt, um die Baumaschine zu verschieben. Dies gilt zum Beispiel für elektrisch betriebene Bohrjumbos, Spritzmobile, Teilschnittmaschinen oder Arbeitshebebühnen.

Geräte mit weniger als 18kW Nennleistung

Bei Untertagarbeiten brauchen Diesel-betriebene Geräte mit weniger als 18 kW Nennleistung kein Partikel-Filter-System, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

a. Sie setzen die Maschine weniger als zwei Stunden pro Schicht ein.

b. Sie erbringen den Nachweis, dass die Grenzwerte am Arbeitsplatz in der Tunnelluft nicht überschritten werden.

c. Für die Baustelle liegt ein Sicherheitskonzept bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor.

Weitere Ausnahmen

Alle anderen dieselbetriebenen Fahrzeuge und Geräte dürfen Sie bei Untertagarbeiten nur unter folgenden Bedingungen ohne Partikel-Filter-System einsetzen:

a. Sie setzen sie nicht für regelmässige Transportarbeiten und weniger als eine Stunde pro Tag ein.

b. Sie können den Nachweis erbringen, dass die Grenzwerte am Arbeitsplatz in der Tunnelluft nicht überschritten werden.

c. Für die Baustelle liegt ein Sicherheitskonzept bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor.

Auswahl der Partikelfilter

In der Checkliste «Partikelfilter für Dieselmotoren im Untertagebau» (siehe unten) finden Sie Auskünfte über die Partikel-Filter-Systeme und die wichtigen Punkte bezüglich deren Einsatz.

So rüsten Sie alte Baumaschinen richtig nach

Die Übergangsbestimmungen der Luftreinhalteverordnung zur Nachrüstung von älteren Baumaschinen gelten bei Untertagarbeiten nicht. Hier gelten die strengeren Anforderungen des Partikelfilter-Obligatoriums.

Für nachzurüstende Baumaschinen müssen die Partikel-Filter-Systeme den Qualitätsanforderungen der BAFU-Filterliste  entsprechen. Diese Liste wird vom Bundesamt für Umwelt BAFU geführt. Nicht auf dieser Liste erscheinen Partikelfilter von Baumaschinen, die bereits im Werk vom Hersteller mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden.

Nachweis der Emissionsminderung

Sie dürfen nur Geräte in Betrieb nehmen, deren Partikel-Filter-Systeme (PFS) die Trübungsgrenzwerte nicht überschreiten.

  • Trübungsgrenzwerte mit PFS:
    Trübung von 10% Opazität / k-Wert = 0,15 m-1 (LRV Anhang 4 Ziffer 32)
  • Trübungsgrenzwerte ohne PFS (nach Ausnahmeregelung):
    Trübung von 35% Opazität / k-Wert = 1,0 m-1

Sie als Gerätebetreiber müssen in Intervallen von höchstens drei Monaten nachweisen, dass die Trübungsgrenzwerte im Abgasstrom nicht überschritten werden. Die Messung ist mit einem geeichten Messgerät gemäss Verordnung über die Abgasmessgeräte für Verbrennmotoren  durchzuführen. Die Resultate dieser Messung sind in der Geräteliste zu protokollieren (siehe unten).

Nachweis der Wirksamkeit der Partikelfilter-Systeme / Geräteliste
XLS, 22.5 KB

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Was in der Praxis umgesetzt wird, hat auch eine gesetzliche Grundlage. Informieren Sie sich hier über die entsprechenden Grenzwerte von Schadstoffen sowie die Leistungsobergrenze für Baumaschinen ohne Partikelfilter.

  • Grenzwerte am Arbeitsplatz, 1.2. Liste der MAK-Werte und Anhang 1.3.1. kanzerogene Stoffe
    • In dieser Publikation können Sie sich über die maximale Arbeitsplatz Konzentration (MAK) der gesundheitsschädigender Stoffe informieren. Zudem erfahren Sie, welche Stoffe wie vom Körper absorbiert werden.
  • EKAS-Richtlinie Untertagarbeiten, Ziffer 7.6
    • Diese Richtlinie baut auf dem Art. 32a der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) auf und definiert die Umsetzung in der Praxis bezüglich des Einsatzes von Partikelfiltern.
  • Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Art. 19a  Anforderungen
    • Die LRV bestimmt die Obergrenze von 18 kW für den Einsatz von Baumaschinen im Untertagbau ohne Partikelfilter und bestimmt die Konformität des Partikelfiltersystems für Maschinen mit einer höheren Leistung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein LKW mit Dieselmotor nach Euro V und nach älteren Standards für den Einsatz bei Untertagarbeiten mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden?

Ja. Grundsätzlich müssen Sie sicherstellen, dass alle mit Dieselmotor betriebenen Geräte, egal für welchen Arbeitsschritt, bei Untertagarbeiten (auch beim Transport von Ausbruch oder Beton usw.) mit einem Partikel-Filter-System (PFS) ausgerüstet sind. Bei jeder neuen Generation Dieselmotoren (Euro-Standards) wird die chemische Zusammensetzung der Abgase optimiert. Dabei erhöht sich jedoch die Anzahl der ausgestossenen Nanopartikel um ein Vielfaches und die Partikel werden feiner. Die Gesundheitsgefährdung nimmt zu. Der Partikelfilter verhindert zuverlässig den Ausstoss von Feinst-(Nano-)partikeln und ist ein nach dem heutigen Stand der Technik unverzichtbares Element der Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren.

In den Euro-Standards bis Euro V werden ausschliesslich massebezogene Grenzwerte festgesetzt (beispielsweise mg/kWh). Dies bedeutet, dass Hersteller von Nutzfahrzeugen für den Betrieb auf Strassen bis zum Euro-V-Standard für das Erreichen der Grenzwerte nicht zwingend Partikelfiltersysteme einsetzen mussten. Solche Fahrzeuge müssen Sie für den Betrieb bei Untertagarbeiten nachrüsten lassen.

Muss ein LKW mit Dieselmotor nach Euro VI für den Einsatz bei Untertagarbeiten mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden und welche Anforderungen muss der Partikelfilter erfüllen?

Grundsätzlich gilt für die Ausrüstung dasselbe wie oben beschrieben (EURO V und älter). In der Verordnung (EG) 595/2009 wird neben den massebezogenen Grenzwerten neu die maximal zulässige Partikelanzahl eingeführt. Nach aktuellem Stand werden die Motorenhersteller diesen zusätzlichen Grenzwert mit der Abgasnachbehandlung mit Partikel-Filter-Systemen einhalten können. Die Partikel-Filter-Systeme werden somit zur Werksausrüstung.

Partikel-Filter-Systeme für Nutzfahrzeuge finden Sie nicht auf der BAFU-Partikelfilterliste, weil sie nach anderen Anforderungen als diejenigen für Baumaschinen zertifiziert werden.

Sie dürfen Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren nach Euro VI mit werkseitig ausgerüsteten Partikel-Filter-Systemen bei Untertagarbeiten einsetzen, wenn es sich beim Partikelfilter um ein geschlossenes System mit mindestens 97% Abscheidegrad handelt.

Downloads und Bestellungen

Finden Sie diese Seite hilfreich?

Das könnte Sie auch interessieren