Hautkrankheiten im Beruf sind häufiger, als man denkt
Hautkrankheiten sind nicht nur unangenehm und unansehnlich, sondern können bis zur Berufsunfähigkeit führen. Wir erklären Ihnen, warum es wichtig ist, beruflich bedingte Hauterkrankungen möglichst früh abzuklären und zu behandeln. Durch geeignete Massnahmen lassen sich Hautschäden verhindern und ein Berufsverbot vermeiden.
Inhalt
Kurz und bündig
In der Schweiz verzeichnen die Unfallversicherer jedes Jahr 300 - 400 Fälle von anerkannten beruflichen Hautkrankheiten. Fast jede sechste Berufskrankheit betrifft somit die Haut. Je weiter die Krankheit voranschreitet, desto teurer kommt sie Arbeitgeber und Versicherer zu stehen. Hauterkrankungen sollten deshalb behandelt werden, bevor sie einen chronischen Verlauf nehmen. Darauf sollten Sie achten:
- Veranlassen Sie betroffene Mitarbeitende, Hautschäden schon früh ärztlich abklären und behandeln zu lassen.
- Informieren Sie die Unfallversicherung, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Hautbeschwerden mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen.
- Ergreifen Sie geeignete Massnahmen zum Hautschutz in Ihrem Betrieb.
Hautprobleme intern melden
Melden Sie Hautprobleme sofort dem Sicherheitsbeauftragten im Betrieb oder dem Vorgesetzten. In vielen Fällen bessern sich Haut-Ekzeme rasch. Sie müssen aber unbedingt zum Arzt gehen, wenn
- sich die Heilung hinzieht
- eine Hautveränderung in Zusammenhang mit der Arbeit immer wieder auftritt
- ein Ekzem sich auf der Haut weiter ausbreitet
Wir raten davon ab, solche Hautprobleme mit selbst gekauften Mitteln, zum Beispiel mit einer Cortison-Salbe, zu behandeln.
Unterschätzte Hautkrankheiten
Aus den Statistiken der Schweizer Unfallversicherer geht hervor, dass etwa jede sechste anerkannte Berufskrankheit in Verbindung mit einer Hauterkrankung steht. Nicht jede Hautkrankheit, die beruflich verursacht ist, wird jedoch von den Betroffenen mit dem Beruf in Zusammenhang gebracht. Die Dunkelziffer ist deshalb hoch. Studien lassen vermuten, dass die Zahl berufsbedingter Hautkrankheiten pro Jahr deutlich höher liegt. Der Grund: viele Betroffene halten eine Hauterkrankung für ihr privates Problem. Aus Unwissenheit melden Sie ihre Krankheit nicht der Unfallversicherung.
Der Übergang von leichten, selbst behandelbaren Hautbeschwerden bis hin zu einer Berufskrankheit ist oft fliessend. Wenn erst spät erkannt wird, dass langjährige Hautbeschwerden mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, kommt oft nur noch ein Berufswechsel infrage.
Hautkrankheiten lauern in vielen Berufen
Berufstätige, die viel mit Wasser, Chemikalien oder anderen aggressiven Stoffen zu tun haben, riskieren, eine Hautkrankheit der Hände zu entwickeln, wenn sie keinen wirksamen Hautschutz anwenden. In unserem Video berichtet Coiffeuse Deborah über ihre Erfahrungen.
Rechtzeitig handeln und die Unfallversicherung informieren
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Hautkrankheit durch die Arbeit ausgelöst wurde, melden Sie dies Ihrer Unfallversicherung. Ihre Mitarbeitenden sind über die Unfallversicherung auch gegen Berufskrankheiten versichert.
Hautkrankheiten sind oft langwierig und teuer. Die Unfallversicherer zahlen für einen Fall im Durchschnitt deutlich über 10000 Franken. Durch nicht gedeckte Ausfallkosten, Produktivitätseinbussen, Ersatzkosten und verschiedene Umtriebe kommt es für die Betriebe häufig noch teurer.
Hautkrankheiten und ihre Folgen
Hautprobleme sind unangenehm
Hautkrankheiten gehen meist mit Rötungen, Knötchen, Bläschen, Rissen und Schuppungen einher. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist äusserst unangenehm und oft stark juckend oder schmerzhaft. Das Brennen und Jucken ist für die Betroffenen eine Qual. Wird die Krankheit schlimmer, ist es nicht mehr möglich, den Beruf auszuüben.
Ekzeme können zu einem Berufswechsel führen
Hautschäden, wie die sehr häufigen Reiz-Ekzeme, entstehen durch hautreizende Stoffe wie Lösungsmittel, Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel, sehr oft auch bloss durch ausgeprägte ungeschützte Feuchtkontakte. Wenn Sie die Haut rechtzeitig behandeln und sie bei der Arbeit schützen und pflegen, heilen Ekzeme meist schnell wieder ab. Wird aus einem Reizekzem aber eine Hautallergie oder ein permanentes Handekzem, ist ein Berufswechsel oft die einzige Lösung.
Endstation Berufsverbot
Wenn sich eine Hautallergie bei der Arbeit immer wieder zeigt und trotz Schutzmassnahmen zu Arbeitsunfähigkeit führt, kann die Suva eine Nichteignungsverfügung aussprechen, um einer weiteren Verschlimmerung der Berufskrankheit Einhalt zu gebieten.
Lassen Sie es nicht dazu kommen, denn eine Nichteignungsverfügung kann gleichbedeutend wie ein Berufsverbot sein. Dann haben Sie keine andere Wahl, als Ihren Beruf zu wechseln. Achten Sie also auf Ihre Haut und handeln Sie rechtzeitig.
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