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Dichtheitsprüfung von geschlossenen Strahlungsquellen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb bewilligungspflichte, geschlossene und radioaktive Strahlungsquellen verwenden, so müssen Sie diese periodisch auf ihre Dichtheit prüfen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Prüfverfahren und Schutzmassnahmen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Strahlungsquellen müssen ausnahmslos dicht sein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nicht zu gefährden. Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Dichtheitsprüfungen, Methoden und Prüfstellen, die Sie dafür brauchen.

      Das sind die wichtigsten Punkte:

      • Prüfen Sie geschlossene radioaktive Quellen regelmässig auf ihre Dichtheit. Das ist Ihre Pflicht.
      • Die Art und Häufigkeit der Dichtheitsprüfung hängen von der Bauart, der Beanspruchung und dem Inhalt der radioaktiven Quelle ab.
      • Sollte sich eine Strahlungsquelle als undicht herausstellen, setzen Sie die nötigen Sofortmassnahmen um, die wir hier erläutern.

      Denken Sie daran, die Dichtheitsprüfungen für die Aufsichtsbehörde zu protokollieren.

      Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM)

      Mindestens einmal pro Jahr sind Sie gemäss Art. 66  der Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM) verpflichtet, geschlossene radioaktive Quellen mit geeigneten Methoden auf ihren Zustand und ihre Dichtheit zu prüfen. Bei besonderen technischen oder betrieblichen Verhältnissen kann die Aufsichtsbehörde ein längeres Prüfintervall zulassen, wenn der Strahlenschutz gewährleistet wird.

       

      Festlegung des Prüfintervalls

      Für die in Ihrem Betrieb eingesetzten Strahlungsquellen richtet sich das Prüfintervall nach der folgenden Tabelle. Falls Ihre Anwendung nicht aufgeführt ist und nach Ihrer Ansicht ein mindestens jährliches Prüfintervall unverhältnismässig wäre, kann es individuell durch Ihre Aufsichtsperson festgelegt und in den Auflagen Ihrer Bewilligung festgehalten werden.

      Die Festlegung basiert u. a. auf dem Gefahrenpotenzial des radioaktiven Stoffes selbst und der Beschaffenheit der Umkapselung sowie deren mechanischen und thermischen Belastung.

      Sollten Unklarheiten über die geltenden Prüfintervalle in Ihrem Betrieb bestehen, wenden Sie sich zur Klärung direkt an Ihre Aufsichtsperson oder an den Bereich Strahlenschutz der Suva.

      Sofern der Hersteller oder Lieferant abweichende Prüfintervalle vorgibt, sind diese bindend.

      Anwendung Radionuklid Prüfintervall (in Jahren)
      Bestrahlungseinheit ZfP (Ir-192, Se-75, Co-60) 1
      Sterilisationsanlage (Co-60) 0.5
      Bodenmesssonde (Am-241, Cs-137) 2
      Seilbahn, Förderseilmarkierung (Co-60, Cs-137) 1
      ECD (Ni-63) 2
      Füllstandsgrenzschalter (Cs-137, < 7 GBq) 5
      Füllstandsgrenzschalter (Cs-137, Aktivität ≥ 7 GBq) 2
      Füllstandsgrenzschalter (Co-60, Aktivität < 3 GBq) 5
      Füllstandsgrenzschalter (Co-60, ≥ 3 GBq) 2
      Schichtdickenmessanlage (Sr-90) 2
      Schichtdickenmessanlage (Am-241, < 200 GBq) 2
      Schichtdickenmessanlage (Am-241, Aktivität ≥ 200 GBq) 1
      Röntgenfluoreszenz (Co-57, Cd-109) 5
      Kalibrierquelle (Cs-137, < 700 GBq) 2

      Wichtig: Die angegebenen Prüfintervalle gelten nur dann, wenn ein gültiges Zertifikat für die betreffende Quelle vorliegt. Sollten Sie feststellen, dass dieses fehlt oder abgelaufen ist, so gilt ungeachtet der Beschaffenheit der geschlossenen radioaktiven Quelle eine jährliche Pflicht zur Prüfung des Zustandes und der Dichtheit gemäss der Verordnung über den Umgang mit radioaktivem Material UraM, Art. 66 .

      Vereinfachte Dichtheitsprüfung bei gasförmigen radioaktiven Quellen

      Führen Sie bei gasförmigen, geschlossenen Strahlungsquellen (z. B. Kr-85) keine Wischprüfung durch, da der Stoff bei Undichtigkeit in die Atmosphäre entweicht und somit durch Abwischen nicht nachgewiesen werden kann. Greifen Sie auf eine vereinfachte Dichtheitsprüfung über die Funktionskontrolle der Anlage zurück, in welcher die Quelle eingesetzt ist (z. B. in einer Schichtdickenmessanlage).

      Beachten Sie ausserdem, dass bei einer defekten Quellenkapselung die Messeinrichtung nach dem Entweichen des radioaktiven Gases nicht mehr funktioniert.

      Durchführung der Dichtheitsprüfung

      Zur Prüfung von radioaktiven Strahlungsquellen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Senden Sie nach einer Entnahme die Probe an ein Labor. 

      Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Sichtprüfung die Teile, die dem Schutz des Strahlers dienen, sofern sich die Strahlungsquelle in einer Schutzvorrichtung befindet. Befolgen Sie dabei die Herstellerangaben und öffnen Sie den Quellenbehälter nicht.

      Um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, reicht es, wenn Sie die Sichtprüfung auf den Zustand des Behälters und dessen korrekte und/oder intakte Beschriftung begrenzen.

      Eine radioaktive Quelle befindet sich neben einer Halterung, in den sie hineingeschraubt werden kann.

      Eine radioaktive Quelle mit Halterung

      Nehmen Sie bei allen übrigen geschlossenen Strahlungsquellen, welche sich nicht in einer Halterung oder Vorrichtung befinden, eine Sichtprüfung vor. Das betrifft z. B. Kalibrierquellen, oder Quellen für Ausbildung/Instruktion. So können Sie feststellen, ob allfällige Korrosionsstellen und/oder mechanische Schäden wie Risse, Kerben oder Scheuerstellen vorhanden sind.

      Protokollieren Sie wenn möglich die Gravur der Strahlungsquelle zur späteren Identifizierung. Begrenzen Sie die Strahlendosis auf das absolute Minimum (as low as reasonably achievable).

      Achten Sie darauf, dass bei der Entnahme einer Wischprobe an der Strahlungsquelle selbst deren Justierung nicht beeinträchtigt oder die Kapselung beschädigt wird. Konsultieren Sie im Zweifelsfall die Betriebsanleitung des Herstellers oder des Lieferanten.

      In den allermeisten Fällen ist die Strahlungsquelle selbst nicht zugänglich oder es besteht die Gefahr einer Dejustierung der Strahlungsquelle oder einer zu hohen Strahlenexposition für den Prüfer. In diesen Fällen dürfen Sie die Wischprobe an einer Ersatzprüffläche entnehmen. Wird die Strahlungsquelle z. B. bei Wartungsarbeiten ausgebaut oder derart freigelegt, dass Sie eine Wischprüfung direkt an der Strahlungsquelle entnehmen können, so wenden Sie diese Methode an.

      Probeentnahme

      Tragen Sie Wegwerfhandschuhe, um der Gefahr einer Kontamination der Hände vorzubeugen. An einer Ersatzprüffläche sind vor allem vorhandene Fugen, die sich möglichst nahe bei der Öffnung zur Strahlungsquelle befinden, sorgfältig auszuwischen. Wenn Sie den Wischtest auf der Strahlungsquelle vornehmen, dann wischen Sie mit einem trockenen Wattestäbchen alle zugänglichen Stellen sorgfältig ab. Dazu gehören Schweiss- und Lötnähte und allenfalls vorhandene Strahlenaustrittsfenster.

      Achten Sie darauf, dünne Strahlenaustrittsfenster nur mit wenig Druck abzuwischen, um sie nicht zu beschädigen. Die Abwischfläche soll, wenn immer möglich, 100 cm2 betragen. Berühren Sie die Abwischseite des Wattestäbchens weder vor noch nach dem Abwischvorgang. So vermeiden Sie eine Fremdkontanmination.

      Eine Strahlungsquelle wird mit einem Wattestäbchen abgewischt. Daneben steht der Behälter. Die Person, die das Wattestäbchen hält, trägt Kunststoffhandschuhe.

      Entnahme des Wischtests mithilfe eines Wattestäbchens

      Wenn Sie die Wischprobe an ein Labor zur Auswertung senden, dann verpacken Sie sie so, dass sie sicher vor Kontaminationsverschleppung ist. Nützen Sie dazu z. B. ein MiniGrip-Säckchen. Achten Sie darauf, dass Datum und Ort der Probenahme genau protokolliert und die Probe entsprechend beschriftet ist.

      Typischerweise müssen Sie bei ECD (Elektroneneinfangdetektoren) Wischproben an drei Ersatzprüfflächen entnehmen: Gas-Inlet, Gas-Outlet und Housing.

      Ein Wattestäbchen wird in ein beschriftetes MiniGrip-Säckchen eingeführt.

      Verpackung des Wischtests für dem Versand

      Auswertung der Probe

      Wenn Sie in Ihrem Betrieb über geeignete Messmittel verfügen, so kann die Auswertung des Wischtests inhouse erfolgen. Andernfalls können Sie externe Partner dafür beauftragen. Folgende Aktivitäten müssen nachgewiesen werden können:

      • Wischprobe an einer Ersatzfläche: 20 Bq
      • Wischprobe direkt an der Quelle: 200 Bq

      Halten Sie die gewählte Messmethode schriftlich fest. Insbesondere müssen Sie nachweisen, dass die vorgängig genannten maximalen Nachweisgrenzen erreicht werden können.

      Für die Messung in Ihrem Betrieb mit einem Handmessgerät sollten Sie eine Mindestmesszeit von 4 Minuten einhalten. Installieren Sie den Probenplatz und die Messgeräte in definiertem Abstand fix zueinander. Der Idealabstand beträgt dabei max. 5 mm.

      Vermeiden Sie den direkten Kontakt zwischen Messgerät und Probe, dies aufgrund der Kontaminationsgefahr. So können Sie zwischen Untergrund- und Probenmessung identische Parameter (Messgeometrie) gewährleisten. Messen Sie zuerst die Radioaktivität des Untergrunds ohne Wischprobe (Mindestmesszeit: 4 Minuten).

      Eine Wischtestsonde ist mit einem Messgerät verbunden. Sie misst lediglich die Fläche, auf der sie steht.

      Wischtestsonde

      Legen Sie anschliessend die Wischprobe unter die Messsonde und messen Sie erneut. Falls nach Ablauf der Messzeit der Mittelwert im Vergleich zum gemessenen Untergrund nicht merklich erhöht ist, gilt die geschlossene Strahlungsquelle als dicht.

      Das Handmessgerät muss folgende Funktion bieten: Über die vorgeschriebene Mindestmesszeit soll es einen Mittelwert bilden oder die Impulse summieren. Beispiele für solche Geräte sind Automess AD-k, Automess AD-17 oder S.E.A. CoMo 170. Konsultieren Sie für die Bildung des Mittelwerts (bzw. die Summe) die Bedienungsanleitung des Herstellers.

      Eine Wischtestsonde ist mit einem Messgerät verbunden. Sie wurde auf das Wattestäbchen gelegt, um die Strahlung zu messen.

      Auswertung des Wischtests mit Wischtestsonde

      Wenn Ihr Betrieb keine geeigneten Messgeräte hat, kann die Probeauswertung alternativ von einem Dienstleister durchgeführt werden, der die Anforderungen an solche Messungen erfüllt. Gegenwärtig bieten folgende Institutionen eine Auswertung von Wischtests an. Nehmen Sie bei Bedarf direkt Kontakt auf:

      Die Verantwortung für die Dichtheitsprüfung liegt bei Ihnen als Bewilligungsinhaber. Falls Ihr Betrieb diese Dichtheitsprüfung nicht selbst durchführen will oder kann, so gibt es Anbieter, welche diese Dienstleistung, mit oder ohne Auswertung, gegen Entgelt anbieten. Unser Team Strahlenschutz nennt Ihnen auf Anfrage gerne Anbieter für Probeentnahmen (ohne Gewähr).

      Protokollierung

      Wichtig: Protokollieren Sie Dichtheitsprüfungen und legen Sie sie auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vor.

      Massnahmen bei Feststellung einer Undichtheit

      Sollten Sie aufgrund der Tests eine Undichtheit feststellen, so müssen Sie als Bewilligungsinhaber veranlassen, dass die Strahlungsquelle ausser Betrieb genommen und sicher verwahrt wird. Ausserdem ist es Ihre Pflicht, uns über den Störfall zu informieren.

      Wird eine starke Undichtheit mit mehr als dem Hundertfachen der unter dem Kapitel «Durchführung der Dichtheitsprüfung» aufgeführten Grenzwerte festgestellt, müssen Sie zusätzlich die Umgebung der Strahlungsquelle bzw. der Anlage sofort absperren. Halten Sie die Absperrung solange aufrecht, bis eine Kontaminationsprüfung und eine allenfalls erforderliche Dekontaminierung erfolgt ist.

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