Ionisierende Strahlung: Risiken und Schutzmassnahmen
Ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung oder Radioaktivität) kann beispielsweise durch ein Röntgengerät, im Rahmen von Forschungsarbeiten oder in einem Kernkraftwerk entstehen. Diese Arbeiten bergen gesundheitliche Risiken. Informieren Sie sich hier über die Bewilligungspflicht sowie die nötigen Schutzmassnahmen.
Inhalt
Kurz und bündig
Ionisierende Strahlung kann in Form von Röntgenstrahlung oder Strahlung aus radioaktiven Zerfällen vorkommen. Bei fehlendem Schutz kann sie zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen.
Beachten Sie deshalb folgende Punkte:
- Anwendungen mit ionisierender Strahlung erfordern Schutzmassnahmen.
- Für den Umgang mit ionisierender Strahlung brauchen Sie eine entsprechende Bewilligung; dies auch dann, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden in einem anderen Betrieb als beruflich strahlenexponierte Personen einsetzen.
- Stellen Sie sicher, dass die beruflich strahlenexponierten Personen im Strahlenschutz ausgebildet und über die zu erwartende Strahlendosis aufgeklärt werden.
Die Formulare für die jeweiligen Bewilligungen finden Sie im Onlineportal für Bewilligungen im Strahlenschutz
Ionisierende Strahlung: Schutz vor Röntgenstrahlung und Radioaktivität
Nicht wahrnehmbar, aber gefährlich: Die ionisierende Strahlung. Sie kommt im medizinischen Bereich, in der Forschung oder in Kernkraftwerken vor. Informieren Sie sich hier über Radioaktivität, Dosimetrie, Geräte mit Strahlenquellen sowie Dichtheitsprüfungen.
Lebenswichtige Schutzmassnahmen bei ionisierender Strahlung
Eine hohe Dosis ionisierender Strahlung kann im schlimmsten Fall zum Tod führen. Deshalb ist die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen ein Muss. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, bei Arbeiten mit:
- Radioaktivität
- Röntgenstrahlen
für den nötigen Strahlenschutz zu sorgen. Die Vorschriften betreffend der ionisierenden Strahlungen finden Sie im Strahlenschutzgesetz (StSG
Arbeiten Ihre Mitarbeitenden an radongefährdeten Arbeitsplätzen, gelten besondere Bestimmungen. Mehr dazu in der Broschüre «Radon in Wasserversorgungsanlagen. So sind die Mitarbeitenden geschützt».
Strahlenschutzkurse
Wenn Ihre Mitarbeitenden bei ihren Tätigkeiten ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen Sie ein entsprechendes Strahlenschutzkonzept und eine Ausbildung. Weiter kommen mehrere gesetzliche Vorschriften zur Geltung. Hier finden Sie die nötigen Informationen über entsprechende Kurse.
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Ausbildung für Tätigkeiten mit besonderen Gefahren
Wenn Sie mit ionisierender Strahlung arbeiten, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung. Diese kann innerbetrieblich oder extern stattfinden. Hier finden Sie Informationen und passende Ausbildungsorte für Arbeiten mit besonderen Gefahren.