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Ionisierende Strahlung: Risiken und Schutzmassnahmen

Ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung oder Radioaktivität) kann beispielsweise durch ein Röntgengerät, im Rahmen von Forschungsarbeiten oder in einem Kernkraftwerk entstehen. Diese Arbeiten bergen gesundheitliche Risiken. Informieren Sie sich hier über die Bewilligungspflicht sowie die nötigen Schutzmassnahmen.

Inhalt

Kurz und bündig

Ionisierende Strahlung kann in Form von Röntgenstrahlung oder Strahlung aus radioaktiven Zerfällen vorkommen. Bei fehlendem Schutz kann sie zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen.

Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Anwendungen mit ionisierender Strahlung erfordern Schutzmassnahmen.
  • Für den Umgang mit ionisierender Strahlung brauchen Sie eine entsprechende Bewilligung; dies auch dann, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden in einem anderen Betrieb als beruflich strahlenexponierte Personen einsetzen.
  • Stellen Sie sicher, dass die beruflich strahlenexponierten Personen im Strahlenschutz ausgebildet und über die zu erwartende Strahlendosis aufgeklärt werden.

Die Formulare für die jeweiligen Bewilligungen finden Sie im Onlineportal für Bewilligungen im Strahlenschutz

 des BAG.

Lebenswichtige Schutzmassnahmen bei ionisierender Strahlung

Eine hohe Dosis ionisierender Strahlung kann im schlimmsten Fall zum Tod führen. Deshalb ist die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen ein Muss. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, bei Arbeiten mit:

  • Radioaktivität
  • Röntgenstrahlen

für den nötigen Strahlenschutz zu sorgen. Die Vorschriften betreffend der ionisierenden Strahlungen finden Sie im Strahlenschutzgesetz (StSG

) und in der Strahlenschutzverordnung (StSV
). Hier finden zudem eine Übersicht
 aller gesetzlichen Bestimmungen.

Arbeiten Ihre Mitarbeitenden an radongefährdeten Arbeitsplätzen, gelten besondere Bestimmungen. Mehr dazu in der Broschüre «Radon in Wasserversorgungsanlagen. So sind die Mitarbeitenden geschützt».

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