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Elektromagnetische Felder bis 300 GHz: Vorkommen und Grenzwerte

Elektromagnetische Felder (EMF) umgeben uns tagtäglich, ohne dass wir es bemerken. In der Regel geht keine Gefahr von ihnen aus. Unter bestimmten Umständen ist jedoch Vorsicht geboten. Informieren Sie sich hier über Vorkommen und Verträglichkeit der EMF.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Während bei einem Büroarbeitsplatz die elektromagnetischen Felder erzeugt durch WLAN oder Mobiltelefon meistens schwach sind, sieht es bei bestimmten Arbeitsplätzen anders aus: Magnetresonanztherapien, Antennen, Schweissanlagen oder Transformatoren sind Beispiele für Geräte, die sehr hohe elektromagnetische Felder produzieren.

      Das sind die wichtigsten Punkte:

      • Senden Geräte elektromagnetische Strahlung mit hohen Feldstärken aus, dann führen Sie in den zugänglichen Bereichen eine Gefährdungsermittlung durch. Beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers.
      • Ziehen Sie gegebenenfalls Spezialisten bei und lassen Sie Messungen der elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz durchführen. 
      • Personen mit aktiven medizinischen Implantaten (z. B. Herzschrittmacher) müssen eine individuelle Abklärung durchführen.

      Welche Arbeitsplätze sind betroffen?

      Hauptsächlich betroffen sind Arbeitsplätze im Bereich von:

      • Elektromagneten
      • Magnetresonanztomographen (MRT)
      • Transformatoren
      • Induktionsschmelzöfen
      • HF-Schweissanlagen
      • HF-Trocknungsanlagen
      • Industrielle Mikrowellenöfen
      • Energieerzeugung und -verteilung (Bahnen, Elektrizitätswerke, Industrie)
      • Sendeanlagen

      Bei den Sendeanlagen ist der Bereich gemeint, zu dem üblicherweise nur befugte Personen Zutritt haben. Kleine Sendeanlagen innerhalb von Gebäuden (WLAN usw.) zählen deshalb nicht dazu. In Büroräumen und Räumen mit den üblich verwendeten Geräten (PC, Mobiltelefon, WLAN) sind Grenzwertüberschreitungen nicht wahrscheinlich.

      Grenzwerte

      Die Grenzwerte am Arbeitsplatz für EMF beruhen auf den Publikationen  der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). Eine Zusammenfassung aller Grenzwerte für EMF am Arbeitsplatz finden Sie in der Publikation Grenzwerte am Arbeitsplatz (Kapitel 3.2.4).

      Informieren Sie sich zudem auf der Seite Grenzwerte für Mobilfunk bezüglich der Unterschiede von Immissions-, Anlage- und Arbeitsplatzgrenzwerten für elektromagnetische Felder. Ausserdem finden Sie Tipps, wie man die persönliche Belastung mit elektromagnetischer Strahlung durch das eigene Handy reduzieren kann.

      Weitere Informationen zum sicheren Arbeiten an Mobilfunkmasten und den entsprechenden Sicherheitsabständen haben wir auf der Seite Sicher arbeiten an Antennen für Mobilfunk und Rundfunk für Sie bereitgestellt.

      Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

      Technische Einrichtungen und Geräte

      Die Grenzwerte am Arbeitsplatz gelten für die Wirkung von elektromagnetischen Feldern (EMF) auf den Menschen. Sie stellen die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von technischen Einrichtungen und Geräten nicht sicher. Mit anderen Worten: Die sekundären Gefährdungen, die durch Fehlfunktionen von technischen Einrichtungen und Geräten wegen EMF entstehen können, müssen separat beurteilt werden. In der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV ) finden Sie weitere Informationen.

      Aktive medizinische Implantate

      Wenn jemand aus Ihrer Belegschaft aufgrund einer Erkrankung ein aktives medizinisches Implantat tragen muss (z. B. Herzschrittmacher, Medikamentenpumpe, Neurostimulator oder ein implantiertes Hörgerät), kann eine nähere Arbeitsplatzabklärung nötig sein. Dabei steht nicht die direkte Wirkung auf den Körper, sondern die Wirkung auf das Implantat im Vordergrund. Starke elektromagnetische Felder können im Implantat zu einer gefährlichen Fehlfunktion führen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von aktiven medizinischen Implantaten am Arbeitsplatz.

      Öffentlicher und privater Bereich

      Für den öffentlichen und den privaten Bereich gelten die Grenzwerte gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV ). Diese sind circa 5-mal tiefer als die Grenzwerte am Arbeitsplatz, weil damit auch Kleinkinder, ältere Menschen und kranke Personen geschützt werden sollen. Sie beruhen ebenfalls auf den Publikationen  der ICNIRP. Die NISV definiert auch Vorsorgegrenzwerte an Orten mit empfindlicher Nutzung, deren Einhaltung die Bevölkerung vor möglichen Auswirkungen schützen soll. Die Einhaltung der NISV wird von den Kantonen beaufsichtigt. Sollten wir von der Suva in einem Betrieb die Überschreitung von NISV-Grenzwerten feststellen, für die wir nicht zuständig sind, treten wir lediglich beratend auf. In so einem Fall empfehlen wir Ihnen als Betrieb, sich an die zuständige kantonale Behörde zu wenden.

      Downloads und Bestellungen

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